Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?

Konkret geht es um eine Betreuung. Die Betreuung war vorläufig, befristet bis 20.12.2020, angeordnet.

Normalerweise müsste das Gericht nun einen Beschluss an den Betroffenen verschicken. Es wäre entweder ein Aufhebungs- oder Verlängerungsbeschluss nötig.

Nun haben wir mittlerweile den 06.02.2021. Seit 6 Wochen ist ungewiss, wie es weitergeht. Das Gericht trödelt bzw. schickt keinen Beschluss raus!

Ich habe das Gericht im Übrigen auch schon angeschrieben. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass erst ermittelt werden muss, ob oder inwiefern eine Verlängerung der Betreuung nötig wäre.

Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass ich keine Betreuung mehr möchte! In Deutschland darf man in der Regel niemanden gegen seinen Willen unter Betreuung stellen.

Des Weiteren stand auch schon ein psychiatrischer Gutachter vor der Haustür. Eine Begutachtung lehnte ich ab. Eine Verlängerung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, und ohne psychiatrisches Gutachten bzw. ohne vorherige Anhörung ist eigentlich rechtswidrig.

Es eilt. Ich benötige den Aufhebungsbeschluss zur Vorlage bei Ämtern.

Umfrage: Was soll ich tun, wenn das Gericht so lange wartet? Meint ihr, es wäre angemessen, eine Meldung bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszuschicken? Gegebenenfalls wird dem zuständigen Rechtspfleger/Richter bzw. dem Gericht dann eine Rüge erteilt.

Oder sollte ich vorher einfach noch mal das Betreuungsgericht anschreiben und eine Frist setzen, bis wann ich den Beschluss benötige?

Ich erwähne noch (für die, die sich in dem Thema nicht auskennen), dass jeder Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Als Beteiligter eines Prozesses hat man das Recht, sich gegenüber dem Gericht zu äußern, und seine Position darzulegen. Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-rechtliches-gehoer-in-der-verfassungsbeschwerde_158521.html

Andere Antwort 75%
Das Gericht noch mal anschreiben und eine Frist setzen 25%
Beschwerde/Meldung rausschicken (evtl. Rüge für Gericht) 0%
Recht, Anwalt, Amtsgericht, Betreuer, Betreuung, Justiz, Betreuungsgericht, Gerichtsbeschluss, Beruf und Büro, Abstimmung, Umfrage
Baufinanzierung mit Vorbehalt des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages?

Hallo,

wir möchten gerne ein Haus kaufen. Leider reicht unser Eigenkapital dafür nicht ganz aus. Das Haus wird über das Betreuungsgericht (erforderliche Zustimmung) verkauft. Ein Wertgutachten wurde erstellt.

Bei einer Bank hatten wir bereits eine verbindliche Baufinanzierung stehen. Erst beim Notar wurden wir über das Risiko der Finanzierung informiert, da dieser keinen Vorbehalt (Zustimmung des Betreuungsgerichtes und Versterben des Verkäufers) beinhaltet und sind vom Darlehensvertrag via Widerspruch zurückgetreten. Im Falle des Nichtzustandekommen der Finanzierung (Darlehen kann nicht im Grundbuch vermerkt werden) wäre eine Entschädigung von über 25% der Darlehenssumme an die Bank zu zahlen gewesen. Dieses Risiko erschien uns zu hoch. Auch auf Anraten der Banksachbearbeiter haben wir die Baufinanzierung widerrufen.

Nun die eigentliche Frage: Kennt jemand von Euch eine Bank, bei der man das Darlehen unter Vorbehalt des Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages erhalten kann oder eine andere Finanzierungsform.

Eckdaten: Kaufpreis mit Nebenkosten 30.000,--€, Renovierungsbedarf für den Bezug vorerst 20.000,--€, vorhandenes Eigenkapital 20.000,--€, d.h. es besteht ein Finanzierungsbedarf von 30.000,--€. Das Bankdarlehen war auf eine Laufzeit von 15 Jahren berechnet.

Recht, Baufinanzierung, Hauskauf, Betreuungsgericht, Wirtschaft und Finanzen
Wann Maklercourtage bei Immobilienkauf mit Betreuungsgericht?

Es geht um einen Hauskauf, bei dem die Verkäuferin von einem Betreuer vertreten wird. Nach schwierigen Verhandlungen wurde uns vom Makler kund getan, dass eine Kaufpreisanpassung nach unten nur nach einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen möglich ist. So wurde ein solches Gutachten erstellt, auch da wir die Aussage vom Makler bekamen, dass dann der Verkauf nicht über das Betreuungsgericht laufen müsse.

Heute waren wir zu einem Vorgespräch im Notariat. Die dortige Amtfrau erklärte uns, dass der notarielle Kaufvertrag vom Betreuungsgericht genehmigt werde muss. Dies wird einen zeitlichen Rahmen von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen, erst dann wird gegebenen Falls ein Käufereintrag ins Grundbuch erfolgen. Was widerum ca. 6 Wochen in Anspruch nimmt. Also alles in allem mindestens 4 Monate.

Es ist nun so, dass uns der Makler zur Eile rief, da mit dem Ableben der Verkäuferin zu rechnen sei. Der tatsächliche Gesundheitszustand ist uns nicht bekannt. Auch Daten des Betreuers wurden uns nicht preisgegeben. Der Makler verhält sich nun wie friss oder nicht.

Nun habe ich recherchiert, dass die Maklerprovision bereits nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fällig wird. In unserem Fall, da ja ein Kauf der Zustimmung des Betreuungsgerichts bedarf, finde ich den Zeitpunkt der Bezahlung als verfrüht an.

Falls die Verkäuferin verstirbt ist unter den gegebenen Umständen ein Kauf als unrealistisch anzusehen da ein Nachlass von den Erben höchstwahrscheinlich ausgeschlagen wird.

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

Recht, Maklerprovision, Betreuungsgericht, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Betreuungsgericht