Unterschied Verhinderungsbetreuung und Ergänzungsbetreuung?
Ich sitze gerade vor dem Formular für das Amtsgericht zur Anregung einer Betreuung, da ich und mein Mann die Betreuung unserer bald 18 jährigen Tochter selbstverständlich übernehmen wollen.Nun steht hier Betreuung da trage ich mich als 1 Person ein.Dann gibt es da aber wen noch Vrrhinderubgsbetreuung und im dritten Feld Ergänzungsbetreuung.Muss ich meinen Mann mit mir zusammen im 1 Feld eintragen.Und bei Verhinderungsbetreuung eine Person, die uns mal vertreten würde, bzw.im Todesfall an unsere Stelle treten würde?
Aber was muss ich dann noch bei Ergänzungsbetreuung eintragen?
Recht,
Betreuungsrecht