Unzurechnungsfähig freiwillig Entmündigen lassen Psyche, schulden?

4 Antworten

Die gerichtliche Betreuung kann Deine finanziellen Angelegenheiten übernehmen. Ehemals geschlossene Geschäfte können kaum rückgängig gemacht werden. Gerade wenn Du die Spielsucht ansprichst, wird es kaum möglich sein, die Geschäfte (=Automaten bespielt o.ä.) nachträglich zu erfassen.

Sofern Dir Deine mutmaßliche Geschäftsunfähigkeit nicht sichtbar anzumerken gewesen ist, trifft den Verkäufer auch gar keine Schuld. Woher hätte er es denn wissen können?

Die Vergangenheit wirst Du nur mit einem Insolvenzverfahren bereinigen können. Da Du offenbar nichts hast und auch nichts verdienst, würde Dich das finanziell nicht belasten.

Eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Eine Geschäftsznfähigkeit sehe ich als unwahrscheinlich an.

Wenn du einen Betreuer hast, dann kann ein Zustimmungsvorbehalt eingerichtet werden, damit bist du dann für die Zukunft nicht mehr geschäftsfähig. Sehr wohl aber strafmündig.

Anspnsten bleibt wohl nur der Gang in die Insolvenz um am Ende schuldenfrei da zu stehen.


Kerosine  26.03.2020, 22:25

Ein paar Sachen durcheinander, aber im Prinzip guter Rat😉

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Dein Betreuer wird vieles für Dich regeln, so dass Du Dich ganz auf Deine Erkrankung konzentrieren kannst mit dem Ziel einer Genesung bis hin zur Arbeitsfähigkeit.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Die Geschäfte werden nicht für erklärt, denn sie konnten ja nicht davon ausgehen, dass du geschäftsunfähig bist .

Du wirst in die Insolvenz gehen müssen.