Ich sehe mich durch meinen ehemaligen Berufsbetreuer vermögensrechtlich erheblich geschädigt. Weiter ist es so, dass sich ohne dass es zunächst einen Beweis dafür gibt, der Verdacht ergibt, als hätte sich mein Betreuer mir gegenüber erheblich strafbar gemacht. Geld einen Anwalt zu bezahlen habe ich jetzt nicht mehr. Überall werde ich an das Betreuungsgericht verwiesen welchem ich aus verständlichem Grunde eine nicht unerhebliche Mitschuld zurechne.