Handyvertrag auf Namen des Betreuers möglich?
Hallo zusammen,
seit dem Tod unserer Mutter bin ich gesetzlicher Betreuer meines jüngeren Bruders, der schwerbehindert ist und in einem Wohnheim lebt und habe auch die Vermögenssorge.
Da er durchaus in der Lage ist zu telefonieren, wollen wir ein Handy anschaffen, was das geringste Problem ist. Vielmehr geht es jetzt um den Mobilfunkvertrag. Darf ich als Betreuer diesen auf meinen Namen laufen lassen und die monatlichen Beträge von meinem Konto abbuchen lassen und mir dann monatlich beispielsweise per Dauerauftrag die Beträge von meinem Bruder auf mein Konto zurücküberweisen (Rechnungen würde ich für das Amtsgericht ja aufbewahren)? Oder muss der Vertrag explizit auf meinen Bruder laufen und die monatlichen Beträge von dessen Konto abgebucht werden?
Hintergrund ist unter anderem die versendete Hardware, die dann nicht an meine Wohnanschrift geschickt werden würde (abweichende Lieferanschrift nicht möglich) - was aber vorteilhaft wäre.
Danke im voraus!
1 Antwort
Hallo dehoo,
gute Ideen, die du da hast.
Ich spreche jetzt mal über die Situation bei uns:
a) Entweder du lässt den Vertrag, Rechnungen etc. komplett über dich laufen, und er nutzt die SIM-Karte, das Endgerät etc. einfach nur. Dann hättest du allerdings natürlich auch alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag.
b) oder aber, du lässt den Vertrag auf ihn laufen, evtl. sogar die Rechnungen direkt von seinem Konto abbuchen, und lässt dich nur als Bevollmächtigter/Betreuer bei uns hinterlegen, damit du alle Auskünfte erhältst und die Möglichkeit hast, den Vertrag eigenständig zu verwalten.
Beides sind gute Lösungen. Je nachdem, was ihr euch vorstellen können.
Wenn du Fragen haben solltest, immer gerne her damit. Du kannst dich auch jederzeit gerne direkt bei mir melden, wenn du das Thema persönlich besprechen möchtest: Telekom hilft Kontaktformular.
VG Marco P.
Ein gesetzlicher Betreuer darf die Angelegenheiten des betreuten Menschen nicht mit seinen eigenen vermischen. Grundsätzlich kann Dein Bruder selbst einen Vertrag abschließen. Kosten werden von seinem Konto abgebucht. Das sollte er im Sinne des Bundesteilhabegesetzes auch haben. Wenn das Gericht in Vermögensangelegenheiten einen Einwilligungsvorbehalt eingerichtet hat, dann kann Dein Bruder Verträge nur mit Deiner Zustimmung abschließen. Du kannst mit Vermögenssorge natürlich auch selbst Verträge in seinem Namen abschließen, wenn er das auch möchte. Und natürlich muss der andere Vertragspartner das auch wissen, deshalb stellst Du Dich da vor und legst auch die Betreuerurkunde vor.