Zulassungsbescheid unter Vorbehalt der FU Berlin (Freie Universität) nicht fristgerecht beantwortet 2023?

Hallo,

ich habe 2023 unter hochschulstart.de ein Angebot für einen Studienplatz an der FU Berlin (Freie Universität Berlin) erhalten. Ich habe es aktiv angenommen und damit eine Zulassung erhalten.

Die FU Berlin sendet mir daraufhin ein Schreiben, in dem sie ankündigt, in den nächsten Tagen ein Dokument im Bewerberportal der FU bereitzustellen.

Dieses Dokument enthielt die Information, dass ich den Studienplatz unter Vorbehalt habe und ein zweites Mal annehmen muss. Es wird mir eine Frist gesetzt von einer Woche.

Das Problem: Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, auf das Portal zuzugreifen. Eine weitere Email der Universität gab es nicht. Ich habe die Frist versäumt.

Was kann ich tun?

Und hast du vielleicht dasselbe Problem?

Das Verfahren ist einfach digital miserabel umgesetzt und nicht vergleichbar mit dem postalischen Verfahren. Es bietet Anhaltspunkte, juristisch dagegen vorzugehen. Die Frist wurde nicht ordentlich bekannt gegeben, so dass man als Bewerber nicht wissen konnte, dass die Universität auf etwas wartet. Dokumente wurden nicht geschickt, sondern in einem geschlossenen Bereich bereitgestellt, auf den nur ich zugreifen kann. Ich kann dies daher auch nicht delegieren.

Wenn es dir geht wir mir, und du die Annahmefrist an der FU 2023 versäumt hast aufgrund des Verfahrens der FU, dann schreibe hier in den Thread und wir tun uns zusammen. Oder schreibe mir eine Email an: fu-frist-ist-mist@gmx.de

Gemeinsam schaffen wir das!

Bewerbung, bescheid, Universität, Zulassung, Frist, Freie Universität Berlin, Hochschulstart, Immatrikulation
Reha Bescheid falsch, was tun?

Guten Tag Zusammen,

heute wende ich mich an die Community mit einer etwas komplexeren Fragestellung.

Zur Situation:
Ich bin seit einigen Monaten krank geschrieben aufgrund einer schweren rezidivierenden depressiven Störung, kurz Depression. In Behandlung bin ich bereits schon seit ca. 2 Jahren, ohne den erwünschten Erfolg. Eine teilstationäre Behandlung in einer Klinik habe ich ebenso bereits hinter mir, wie eine Psychotherapie mit Begleitung durch einen Psychiater. Bis heute werde ich behandelt, es geht jedoch nicht weiter. Da ich seit mehreren Monaten deswegen nicht mehr arbeitsfähig bin, hat die Krankenkasse massiven Druck auf mich aufgebaut und den MDK mit einem Gutachten beauftragt. Vor ca. 2 Monaten war ich einige Tage in einer Spezialklinik für FAS, die diese Diagnose auch gestellt hat. Leider hat der Bericht mehrere Monate auf sich warten lassen.

Da der MDK mit einem Gutachten durch die Krankenkasse beauftragt wurde, hat dieser mir natürlich einen Fragebogen zugeschickt, den ich ausfüllen musste. Bereits in diesem Fragebogen habe ich auch diese neue Diagnose hingewiesen und darum gebeten, sich diese einzuholen. Die Anschrift wurde mitgeteilt. Die Diagnose bedeutet leider, dass eine vorgeburtliche Schädigung vorliegt, die leider weder heilbar, noch behandelbar ist.

Einige Wochen später erreichte mich ein Brief der Krankenkasse mit dem Ergebnis des Gutachtens: Die Arbeitsfähigkeit ist akut gefährdet. Eine Reha kann Besserung bringen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde ich quasi dazu genötigt, einen Rehaantrag auszufüllen, da mir sonst alle Leistungen gestrichen werden. Natürlich habe ich der Krankenkasse mehrfach von der Diagnose erzählt und darauf hingewiesen, dass eine Reha keine Aussicht auf Erfolg hat. Leider war der Bericht bis dato noch immer nicht eingetroffen, sodass ich ihn nicht weitergeben konnte. Die Krankenkasse geht dieser Bericht aber auch nichts an, das muss der MDK machen. Mir wurde gesagt, ich soll den Antrag ausfüllen, sonst wird mir alles gestrichen. Verwundert erhielt ich kürzlich Post der Rentenkasse mit dem Bescheid zur Bewilligung einer Reha. Ich war etwas erstaunt und rief bei der Rentenkasse an. Diese bestätigte mir, dass die erwähnte und entscheidende Diagnose keine Grundlage dieses Bescheids war und von der Krankenkasse nicht weitergeben wurde. Der Bericht sagt klar, dass eine Arbeitsfähigkeit auf unbestimmte Zeit nicht gegeben ist und eine Reha keine Aussicht auf Erfolg hat, nur wurde dieser von keiner Stelle eingeholt, das hat die Klinik bestätigt. Natürlich stellt sie die Kasse jetzt quer und meint, ich soll mich mit der Rehaeinrichtung auseinandersetzen.
Was kann ich jetzt tun? Eine Reha, die keine Aussicht auf Erfolg hat, will ich natürlich nicht antreten, was bringt mir das? Im Moment schiebt es eine Stelle auf die andere und ich bin quasi der Spielball.

Was sind meine Optionen?
Über jede hilfreiche Antwort freue ich mich sehr.

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Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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Zahlungseinstellung der Arbeitsagentur ohne Bescheid?

Hallo zusammen,

mir wurden ohne Bescheid oder sonstige Mitteilung die Zahlungen der Arbeitsagentur eingestellt (ALG I). Ich habe davon erst erfahren, als am Ende des letzten Monats (August 2017) erstmals kein Geld eingegangen ist, nachdem die 3 Monate zuvor das Geld immer pünktlich auf dem Konto war. Auf telefonische Anfrage (am 1. Sept.) wurde mir mitgeteilt, dass ich angeblich einer Beschäftigung nachgehe, dies aber nicht gemeldet habe und aus diesem Grund die Zahlungen eingestellt wurden. Dies ist definitiv nicht der Fall. Mein Fall würde nun der Leistungsabteilung zur Prüfung vorliegen und man würde sich innerhalb von 48h melden. Am gleichen Tag war ich noch einmal persönlich beim Arbeitsamt und habe gefragt woran genau es liegt und wann ich mit dem Geld rechnen könnte, da ich Miete etc. zu begleichen habe. Die Dame vom Amt hat dann im System nachgeguckt und mir mitgeteilt, dass die Arbeitsbescheinigung (was ich die vergangenen 24 Monate verdient habe und in welchem Zeitraum ich dort beschäftigt war) meines ehemaligen Arbeitgebers nicht vorliegen würde und deshalb die Zahlungen eingestellt wurden. Da ich noch einen guten Draht zu meinem Ex-Arbeitgeber habe, habe ich dort in der Personalabteilung angerufen und die haben dann alle Unterlagen noch einmal an die AfA gefaxt. Jetzt warte ich seit Tagen auf den Rückruf der Leistungsabteilung, die 48h sind schon lange vorbei, Geld für Miete etc. musste ich mir leihen und auch mehrere Nachfragen bekomme ich keinen Rückruf und nichts. Ich habe mittlerweile mit bestimmt 5 verschiedenen Damen der AfA gesprochen die mir alle versichert haben, es würde sich jemand melden. Meine Daten (Telefon, Email etc.) habe ich zur Sicherheit auch noch einmal vor Ort abgeglichen.

Meine Frage an euch: Darf die AfA Zahlungen ohne Bescheid einfach einstellen und was kann ich als einfacher Bürger machen um mein Geld zu bekommen? Ich stehe aktuell mit gut 2.500 € bei Familie und Freunden in der Kreide und bekomme kein Geld. Mit der Leistungsabteilung kann man nie direkt verbunden werden und seit Tagen warte ich auf eine Nachricht/Anruf. Was kann ich unternehmen? Muss ich zum Anwalt und rechtliche Schritte einleiten?

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Zahlungsaufforderung aus Frankreich, Konsequenzen?

Hallo,

am 06.10.2016 ein Schreiben aus Frankreich bekommen, mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer Geschindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 KMH.

Ich zitiere;

Bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges wurde folgende Geschwindigkeit festgestellt: 58 KmH - Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kmh - Nach Abzug des Toleranzwerts: 53 KmH

Am 01.10.2016 um 21H46

Nun zu den Fakten.

Ja es stimmt, ich bin an diesem Tag gefahren und habe den Blitz auch bemerkt. also sehe ich die Schuld ganz klar bei mir.

Nun sehe ich es aber nicht ein wegen 3Kmh, 90 euro zu bezahlen, bzw mittlerweile 135 Euro. Wenn ich die Zahlung weiterhin verweigere werden es 375 Euro, was ich ziemlich unverschämt finde. Ich finde es bei dieser geringen überschreitung der Geschwindigkeit überhaupt eine frechheit mit solchen Summen zu drohen.

Nun Meine Frage.

In dem Schreiben steht eindeutig, dass wenn ich nach 76 Tagen, angefangen am 06.10.2016 noch nicht bezahlt habe, würde ich einen Bescheid über eine erhöhte Pauschalgeldbuße bekommen ( 375EUro).

Was geschieht nun, wenn Ich diese nun weiterhin verweigere ? Mit welchen realistischen Konsequenzen muss ich rechnen ? Wie weit darf die Summe dann noch in die Höhe gehen ? Ich meine es muss doch ein Ende geben. DIe können ja nicht hoch bis 1000 Euro oder weiter gehen, oder ?

EIne weitere Einreise nach Frankreich, hatte ich so oder so nicht mehr geplant, zumindest vorerst.

Ich bitte um eure Hilfe.

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Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

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