Sehr geehrte gutefrage-User,
ich hätte an Ihnen ein paar Fragen bezüglich der Immatrikulation (Studienfach: VWL. Zulassungsbeschränkt. Bildungsinländer) an der LMU:
Vor mehr als 1 Monat schickte ich fristgerecht meine Bewerbung an die LMU. Gestern wurde ich auf hochschulstart.de zugelassen und habe erst heute den Studienplatz angenommen. Ich habe eine Bestätigungsemail bekommen und der Zulassungsbescheid wird derzeit erstellt (werde ich in Kürze erhalten). Ich habe mich ein bisschen erschreckt als ich im Bewerbungsportal der LMU die Meldung gesehen habe, dass die Frist für den Immatrikulationsantrag abgelaufen ist. (Fristen: 11.06-15.07) Könnte mir jemand verraten, was dies überhaupt bedeutet? Sind das eigentlich die Bewerbungen und nicht die Immatrikulation?
Es steht ja schließlich bei mir im Bewerbungsportal der LMU, dass ich zugelassen wurde. Muss man die Online-Immatrikulation nicht erst nach Erstellung des Zulassungsbescheides durchführen? Das Portal der Online Immatrikulation ist ja noch verfügbar...
Ich danke Ihnen für die Unterstützung!