Ich zitiere den Brief:

einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt. Dem Obengenannten wurden vom Jobcenter für den nachfolgen Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bewiilligt

-01.09.2016 bis 30,09,2016 in höhe von monatlich 1355,43€ -01.10.2016 bis 31.10.2016 in höhe von monatlich 1297,48€ - 01.11.2016 bis 30.11.2016 in Höhe von monatlich 1297,48€

Stehen Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig 1/30 pro Tag erbracht. Nach den mir vorliegen Unterlagen besteht seit dem 01.09.2016 Anspruch auf Bafög, wird in Höhe 161€ gezahlt.

Meine Leistungsverpflichtung ist ab 1.09.2016 durch ihre Leistungsgewährung entfallen. Es besteht insoweit gem. §40a, SGB II in Verbindung mit §104 SGB X ein Erstatungsansrpuch in Höhe von 482,99€

Der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen :

  • Arbeitslosengeld II (Regelleistung ) in Höhe von 440,51€ -Unterkunfskosten in Höhe von 42,88€ Während des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden nicht geltend gemacht.

Was bekomme ich jetzt regelmäßig, wie kamen die Summen von über 1000€ WAS SOLL ICH HIER VERSTEHEN

Danke