Namensänderung - Schuldnerverzeichnis - wann bekomme ich Bescheid?

1 Antwort

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat keinen Einfluss auf deinen Antrag auf Namensänderung. Erst als du alles bei der Behörde eingereicht hast (Führungszeugnis und Erklärung) wurde mit der Bearbeitung deines Falles begonnen. Dazu gehören u. a. Anfragen beim örtlichen Ordnungsamt und bei der Kriminalpolizei. Bis die Stellungnahmen bei der Namensänderungsbehörde wieder eingegangen sind, kann es schon einige Zeit dauern und dann folgt die endgültige Entscheidung. Sechs Wochen liegen dafür absolut im üblichen Zeitrahmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RedSkyKiel 
Beitragsersteller
 14.03.2021, 09:09

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat keinen Einfluss auf meinen Antrag auf Namensänderung? Überall im Internet lese ich, dass grundsätzlich der Antrag abgelehnt wird, wenn jemand im Schuldnerverzeichnis steht. Deswegen diese Frage.

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aetnastuermer  26.04.2021, 22:30
@RedSkyKiel

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis führt nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags auf Namensänderung. Die Namensänderung muss in solchen Fällen dem Schuldnerverzeichnis mitgeteilt werden.

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