Namensänderung - Schuldnerverzeichnis - wann bekomme ich Bescheid?
Hallo!
Ich habe vor circa 8 Wochen einen Antrag auf Namensänderung gestellt. Ein wichtiger Grund liegt vor.
schon nach einer Woche erhielt ich die Antwort, dass ich bitte ein aktuelles Führungszeugnis und eine unterschriebene Erklärung einreichen soll aus der hervorgeht, das ich mir im klaren bin das diese Änderung nicht rückgängig gemacht werden kann.
schon ein paar Tage später hatte ich alles eingereicht.
das ist jetzt 6 Wochen her, und ich habe immer noch nichts gehört. Problem ist, dass ich noch mit einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis stehe, weswegen ich die Ablehnung befürchte.
aber dauert selbst eine Absage so lange ? Das eine Namensänderung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist mir bewusst. Aber durch den Eintrag im Schuldnerverzeichnis befürchte ich eine Absage.
Mist es ein gutes Zeichen, dass ich bis heute nichts gehört habe ? Wäre über jeden Rat sehr dankbar 🙄
1 Antwort
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat keinen Einfluss auf deinen Antrag auf Namensänderung. Erst als du alles bei der Behörde eingereicht hast (Führungszeugnis und Erklärung) wurde mit der Bearbeitung deines Falles begonnen. Dazu gehören u. a. Anfragen beim örtlichen Ordnungsamt und bei der Kriminalpolizei. Bis die Stellungnahmen bei der Namensänderungsbehörde wieder eingegangen sind, kann es schon einige Zeit dauern und dann folgt die endgültige Entscheidung. Sechs Wochen liegen dafür absolut im üblichen Zeitrahmen.
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis führt nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags auf Namensänderung. Die Namensänderung muss in solchen Fällen dem Schuldnerverzeichnis mitgeteilt werden.
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat keinen Einfluss auf meinen Antrag auf Namensänderung? Überall im Internet lese ich, dass grundsätzlich der Antrag abgelehnt wird, wenn jemand im Schuldnerverzeichnis steht. Deswegen diese Frage.