Psychiatrisches Gutachten von der Berufsgenossenschaft. Auf was muss ich achten?

Hey ihr Lieben :)

Ich habe jetzt am 13. ein Gutachten bei einem Psychiater zwecks Verletztengeldrente. Das Orthopädische Gutachten ist schon gemacht bei einem ganz tollen Arzt der mir ein super Gutachten geschrieben hat.

Von dem Gutachten von einem Orthopäden letztes Jahr habe ich nur 20 Prozent!! bekommen. Für einen verpfuschten Rücken mit ständigen nie mehr endenden Schmerzen und einer Psyche die man in die Tonne klopfen kann.

Auf was muss ich bei dem Psychiater achten?

Ich hatte vor 3 Jahren einen schweren Arbeitsunfall, 4 Rückenop´s, davon 3 verpfuscht von den Ärzten. Seitdem habe ich Depressionen mit schlimmen Panikattacken, bin auch in Psychiatrischer und Psychologischer Behandlung.

Ich laufe seit drei Jahren mit schlimmen Schmerzen durch die Gegend, die man mir (machmal leider Gottes) nicht ansieht weil ich normal laufen usw kann. Das ist dann meistens auch das Problem... Wer mich nicht kennt denkt, dass ich ne hübsche, sportliche, gesunde junge Frau bin der es gut geht. Ich bin nicht der Mensch der ständig jammert. Ich schlucke brav meine Tabletten (Morphin) und lass mir nichts anmerken.

Und mir fällt es dann auch schwer bei Ärzten "zu übertreiben" wie man es ja machen sollte...

Wie stelle ich es am Besten an die Prozente zu bekommen die mir zustehen?

Danke schonmal für eure Hilfe :*

Liebe Grüße

Nizi

Berufsgenossenschaft, Gutachten, Gutachter, Prozent
Berufsgenossenschaft, Hautarzt legt mich lahm was tue ich jetzt mit der BG und AG?

Hallo,

also ich hoffe hier Hilfe zu finden...

Ich leide an schlimme Handekzemen, die durch meinen Beruf ( Fleischfachverkäuferin ) zustande gekommen sind... ich bekomme allergische Reaktionen auf Fleisch und weder Handschuhe etc helfen... wir haben wirklich alles probiert...

Jedenfalls hat mich mein Hautarzt jetzt der Berufsgenossenschaft gemeldet und Krankgemeldet... nun die Frage... er sagte die BG meldet sich bei mir...

Was soll ich jetzt aber tun, muss ich sofort kündigen? muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten angenommen ich hätte schnell einen anderen Job in einem völlig anderen Beruf? zahlt die BG mein Gehalt oder Umschulung oder irgendwas? Muss ich mich sofort arbeitslos melden beim Amt? was sage ich dennen?

Ich bin ja bereit sofort selber zu suchen da ich Alleinerziehend bin ist das etwas schwierig was zu finden , nun weiss ich aber nicht ob wenn ich was finde , ich nun erst gekündigt haben muss da ich in diesem Beruf ja eh nicht mehr arbeiten darf? was kommt überhaupt jetzt auf mich zu ? >Nicht das ich kündige und ich dann gesagt bekomme von BG etc das ist falsch? sollte ich jetzt einfach warten bis die BG sich meldet? der Arzt meinte die melden sich binnen 3 wochen. DIese Zeit finde ich zum verstreichen ohne Informationen zu haben was ich jetzt tun kann und soll einfach zu schade... ahhh ich dreh durch soviele Fragen hab ich.... ich hoffe mir kann irgendwer - irgendwie helfen ...

kurze eckdaten alter 25 seit 2008 in meiner jetzigen Firma angestellt also Festvertrag unbefristet

Danke danke

Beruf, Allergie, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, Hautkrankheit
Arbeitsunfall, BG weigert sich den anzunehmen

Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit einen Nervenzerrenden Streit mit der BG, weil die sich weigern den Arbeitsunfall anzunehmen.

Was bisher geschah:

Ich bin im Oktober 2013 während der Arbeit auf einem laminierten Wegweisser, die in der Firma zu 1000 vorhanden sind, weggerutscht und hatte direkt starke Schmerzen im Knie und konnte kaum noch laufen. Der Betriebsarzt hat mich ins KH geschickt, dort wurde geröngt und es wurde eine Zerrung vermutet. Bin den Tag danach zum D-Arzt und der hat es als Zerrung weiterberhandelt. Als aber keine Besserung auftrat, wurde ein MRT gemacht, auf dem auch nicht sicher war was es sein könnte, also wurde eine Kniespiegelung gemacht mit dem Ergebniss eines Kreuzbandrisses. Im Februar 2014 wurde dann eine Kreuzbandplastik-OP durchgeführt. Seitdem habe ich immer noch starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und bekomme nur 2xwöchentlich Krankengymnastik und bin bis auf weiteres immer noch Krankgeschrieben. Im Juni gehts endlich los mit der Reha.

Nun zum Thema zurück:

Die BG weigert sich seit Dezember diesen Fall als BG-Unfall anzunehmen weil es angeblich eine alte Verletzung sei, wobei ich noch nie in meinem Leben was an dem Knie hatte. Ich bin über meine Gewerkschaft zur Zeit im Rechtstreit mit der BG, die den Fall aber weiterhin ablehnen und es nun zum Sozialgericht über gehen soll. Noch zu sagen ist, dass der Arzt der die Voruntersuchung zur OP gemacht hat, alleine an den MRT-Bildern sofort gesehen hat dass es ein eindeutiger Riss sei. Auch dass ich während der Arbeitszeit auf dem Wegweiser ausgerutscht bin, gilt doch schon als Arbeitsunfall oder nicht? Leider kenne ich mich mit den Gesetzen nicht aus um da eine eindeutige Klarheit zu bekommen.

Ich bin jetzt seit Oktober krankgeschrieben und will endlich wieder arbeiten, aber nur mit weiterhin Krankengymnastik und ner Menge Schmerzmittel sehe ich da schwarz. BG-Unfälle haben meist eine bessere medizinische Rehabilitation als die normalen Krankenkasse und ich bin mir sicher wenn es von Anfang an ein BG-Unfall gewesen wäre, wäre ich schon wieder am arbeiten.

Vielleicht kennt sich ja jemand mit den Gesetzen aus oder kann mir Ratschläge geben, was ich noch machen kann.

Vielen Dank im voraus.

Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG
Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Berufsgenossenschaft