Probleme mit der Berufsgenossenschaft; Zusammenhang zwischen Diagnose und Unfall?

Hallo ihr Lieben.
Mein Freund hatte im Herbst 2018 einen Arbeitsunfall und kann seitdem seinen linken Arm nicht mehr bewegen oder überhaupt ansteuern. Hat kein Schmerz- oder Temperaturempfinden mehr.

Seit fast einem Jahr ist sämtlichen Ärzten die genaue Ursache, ebenso wie eine Behandlungsmethode unklar. Vermutlich ist das Ganze psychosomatisch.
Ebenfalls seit fast einem Jahr schlägt er sich mit der Berufsgenossenschaft herum, die ihn schließlich zur Untersuchung in die Unfallklinik Murnau schickte.

Jetzt haben wir die Beurteilung aus der Neurologie dort vorliegen und der Arzt äußert zum einen Zweifel daran, dass die Lähmung tatsächlich besteht, zum anderen an einem Zusammenhang zum Arbeitsunfall.

Die größte Angst meines Freundes ist, dass der Unfall von der BG nicht als Ursache für die Symptomatik akzeptiert wird, dass weder die BG noch seine Unfallversicherung zahlen möchten und werden und, dass sich außerdem im schlimmsten Fall auch noch die Krankenkasse zu zahlen weigert.
...Dass er einfach als Simulant dargestellt und fallen gelassen wird.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Ist man diesem System hilflos ausgeliefert oder gibt es irgendeine Möglichkeit, irgendeine Anlaufstelle, an die man sich wenden kann?

Es wird zwar von der BG noch ein weiteres Gutachten angeordnet, aber...
Naja. Es ist dieses bange Warten ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg.

Vielleicht kennt sich von euch jemand aus oder war schon in einer ähnlichen Lage. Danke für jede Hilfe :)

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Gesundheit und Medizin, Heilung, Liebscher-Bracht
Brille während der Arbeit beschädigt - BG zahlt?

Hallo,

ich arbeite im Moment Hauptamtlich als Rettungssanitäter beim DRK. Vor ca. einem Monat sind wir zu einem dringenden Einsatz gefahren. Beim ankommen ist die Kollegin schon mal voraus und ich bin noch schnell hinten an das außenfach des Rettungswagen gegangen um dort den Rucksack zu holen. Beim umschwingen des Rucksacks über die Schulter habe ich mir selbst bzw. der Rucksack die Brille vom Gesicht gerissen und knappe 5 m über die Straße schleifen lassen. Diese ist jetzt ein wenig verbogen und das Gestell hat einige Kratzer. Das Gestell ist aus gefärbtem Aluminium, sprich die Kratzer sind sehr deutlich zu erkennen.

Da der Einsatz aber recht dringend war habe ich die Brille schnell aufgehoben und wieder aufgesetzt. Erst nach dem Einsatz ist mir das alles dann aufgefallen.

Meine Frage ist jetzt, ob ich irgendwie von einer bestimmten Versicherung (vielleicht die BG) entschädigt werden kann? Wie gesagt es ist jetzt schon einen Monat her und dummerweise kommt mir jetzt erst der Gedanke, dass mir eine Versicherung helfen könnte. Ich war auch schon beim Optiker, welcher meinte dass nur das Gestell ausgetauscht werden kann, was ca 300-350€ kostet. Kann mir ggf. auch noch jemand meine BG sagen? Falls das über die BG abgewickelt wird, muss ich dafür meinen Chef kontaktieren oder kann ich direkt die BG anschreiben?

Danke sehr!!

Unfall, Versicherung, Brille, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Rettungsdienst, Rettungssanitäter
Anderer Sachbearbeiter bei der Berufsgenossenschaft?

Meine Schwester ist nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert, erhält Rente und Pflegegeld. Seit Jahren problemlos. Nun ging ihre Sachbearbeiterin in Rente, seitdem hat sie eine neue Sachbearbeiterin und es geht alles schief. Es fing damit an, dass sie operiert werden musste. Im Normalfall wird diese kleine Op unter lokaler Betäubung durchgeführt. Ihr Arzt wollte diese Op aber unter Sedierung durch führen. Es bestand die Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft. Als wir die Rechnung einreichten wurde die Übernahme abgelehnt, da die Op keine Unfallfolge sei. Dies ist soweit richtig, es wurden aber auch nicht die Kosten der Op in Rechnung gestellt, sondern nur die der Sedierung. Nach einem Anruf wurden die Kosten dann doch übernommen. Als nächstes strich man ihr das Pflegegeld, aus Gründen, die schon bei der Gewährung des Pflegegeldes nicht vorhanden waren. Der Vorgang liegt mittlerweile beim Anwalt. Nun hat sie ihre Haushaltshilfe abgerechnet. Die neue Sachbearbeiterin scheint des Lesens oder des Verstehens nicht mächtig zu sein. Sie bezieht sich auf die Genehmigung der Unfallkasse in der eine ganz andere Stundenzahl zuerkannt wurde, als die Sachbearbeiterin anerkannt hat. Der Widerspruch ist raus, die Sache ist glasklar. Meine Schwester hat aber nun die Nase voll, sich mit dieser Sachbearbeiterin auseinander zusetzen. Ist es möglich, dass auf ihre Bitte hin eine andere Sachbearbeitein mit ihrem Fall betraut wird? Es hat echt den Anschein, dass die Dame wohl neu ist und sich an derartigen alten Fällen festgebissen hat um sich zu profilieren - hier zu Lasten meiner Schwester und möglicherweise zu Lasten anderer.

Recht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, sachbearbeiter
Verletztenrente bei vorläufiger mdE von 20%?

Hallo erstmal!

also ich Versuch mich kurz zu fassen...

hatte vor 1,5 Jahren einen anerkannten Arbeitsunfall und war bis zum 20.01. arbeitsunfähig geschrieben. Bis zum 20.01. dauerte eine Wiedereingliederung nach Hamburger Model an, die ich bis zum Ende „durchgestanden“ habe, an dessen Ende ich mich aber jetzt mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung geeinigt habe.

Vor Beginn der Wiedereingliederung wurde eine Heilverfahrenskontrolle durchgeführt, wobei eine derzeitige mdE von 20% festgestellt wurde.

Nun habe ich von der Verletztenrente gehört und mich ein wenig belesen, werde aber nicht wirklich 100 prozentig schlau draus...

...so steht’s im Gesetz...

§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs

(1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.“

—————————

Habe das so verstanden, dass eine Verletztenrente zusteht, wenn man über mindestens 26 Wochen nach dem Arbeitsunfall eine mdE hat von mindestens 20% hat.

Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?

Oder schicken die einen jetzt nochmal zum Gutachten, um zu schauen ob die mdE weiter besteht??

Muss ich die Rente bei der BG beantragen?

Hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten geben!

liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit

Recht, Berufsgenossenschaft, Ausbildung und Studium, Arbeitsunfall BG
Darf eine sachlich unzuständige Behörde ein Bußgeld erheben?

Ein Vermieter baut ein Ladenlokal zu einer Wohnung um. Da er ordnungsgemäß alle Anträge weitergeleitet hat, wird die Bau Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt.

Diese will von dem Bauherrn viele Nachweise, insbesondere ein Bautagebuch.

Der Vermieter reagiert nicht, da er Mitglied der Verwaltungsberufsgenossenschaft ist und dort seine Lohnnachweise abgibt.

Die Bau Berufsgenossenschaft droht mehrfach und schätzt über die Lohnsummen Beiträge in vierstelliger Höhe. Außerdem verhängt sie ein Bußgeld von 100 €.

Gegen die Beitragsfestsetzung wird Widerspruch erhoben mit Angabe der Mitgliedsnummer der Verwaltungsberufsgenossenschaft, erfolgreich, die BG gibt dem Widerspruch statt.

Das Bußgeld will sie nach telefonischer Auskunft haben, sie beruft sich auf §209 I Nr.6 SGB VII in Verbindung mit 165 II S1 SGB VII und 58 I S1 der Satzung der BauBG.

§ 209 SGB VII Bußgeldvorschriften

§ 58 der Satzung der BauBG:

Reicht der Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten den Nachweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig ein, so kann die Berufsgenossenschaft eine Schätzung vornehmen (§ 165 Abs. 3 SGB VII).

Meiner Ansicht nach kann sie als nichtzuständige Behörde auch kein Bußgeld erheben. Oder hätte der Vermieter frühzeitig reagieren müssen?

Im Internet konnte ich zur Bußgeldfestsetzung unzuständiger Behörden nichts finden.

Recht, Bußgeld, Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall - Wer Zahlt? BG / KK / Arbeitgeber?

Sehr geehre Damen und Herren,

ich habe ein dringendes Problem und bitte um Ihre Hilfe.

Am 01.09.17 habe ich meine Ausbildung zum Garten und Landschaftsbauer bei der Firma *** aufgenommen.

Am 19.09.17 hatte ich einen Arbeitsunfall. War im Krankenhaus und wurde 4 Wochen (laut Krankmeldung bis 20.10.17) Krankgeschrieben.

Nun will mir meine Chefin für den besagten Zeitraum keinen Lohn bezahlen und meint ich solle "Krankengeld" bei meiner damals aktuellen Krankenkasse (BiG Direkt) beantragen, von denen würde ich dann mein Geld bekommen.

(Auf den wunsch meiner Chefin hin wechselte ich zum 01.10.17 zur AOK. Das bedeutet für den Zeitraum meines Ausfalls fällt auch in die Versicherung der AOK.)

Nun, sagten mir meine Kollegen, dass ein Arbeitsunfall Sie (BG Kassel) und nicht meine Krankenversicherung betrifft. Daher bin ich verunsichert wer nun recht hat. Vorallem, da die Krankenkasse ja normalerweise erst ab 6 Wochen krankheit einspringt. Wie ist da die gesetzliche Laage?

Ich hoffe Sie blicken bei meiner Schilderung des Falls durch und hoffe auf eine aufschlussreiche Antwort.

Vielen Dank & Beste Grüße

PS Daten auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Als Krankenkasse steht hier "Bundesinnungskrankenkasse 51" und angekreuzt ist "Arbeitsunfall. Müsste im Feld für Krankenkasse nicht "BG Kassel" stehen? Haben die im Krankenhaus einen fehler gemacht? Ich habe alle meine Daten korrekt angegeben.

Recht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Krankengeld, Ausbildung und Studium
Berufsgenossenschaft - bin KEIN Unternehmer, warum soll ich zahlen?

Erläuterung:

Ich habe ein Grundstücke (u.a. landwirtschaftliche Flächen) geerbt, welche seit ca. 100 Jahren nicht mehr durch die jeweiligen Besitzer agrartechnisch genutzt werden und andere Teile bereits mit Häusern bebaut wurden. Per Post wurde ich von der Berufsgenossenschaft aufgefordert einen Versicherungsbeitrag in Höhe von XY,- Euro für die Grundstücke zu zahlen. Früher, also vor der Siedlungsbebauung von Teilen des Grundstückes vor ca. 100 Jahren, wurden im Dorf und in der Gegend alle Grundstücke landwirtschaftlich genutzt.

Mein verstorbener Großvater hat in seinem ganzen Leben, wie auch ich selbst in meinem Bisherigen, keine Landwirtschaft, und auch keine andere berufliche Tätigkeit, als Unternehmer bestritten. Er hatte um die Freistellung gebeten und dem wurde entsprochen. Diese Freistellung muss erneut beantragt werden, da sie sich nicht mit vererben lässt.

Meine Fragen beziehen sich auf Grund der vorher gemachten Angaben wie folgt:

  1. Warum geht die Berufsgenossenschaft grundsätzlich weiterhin davon aus, dass hier Landwirtschaft betrieben wird? (Weder mein Großvater noch ich sind beruflich unternehmerisch tätig. Die Anteile der landwirtschaftlichen Grundstücke sind verpachtet an einen Bauern aus der Gegend, der dafür entsprechend Leistungen zahlt.)


Erläuterung zu den Anteilen der Siedlungsbebauung: Durch die Anträge vom Großvater und auch der Nachbarn, sollte doch aktentechnisch ersichtlich sein, dass diese Grundstücke nicht mehr zum landwirtschaftlichen Bereich gehören, sondern vielmehr Siedlungsgebiet (Gebäude-, Wohn- und Freiflächen). Die Berufsgenossenschaft erhält ja ihre Informationen u.a. durch das Finanzamt, warum aber bleibt andererseits eine Aktualisierung des Systems aus.

2. Muss ich als Eigentümer eines Grundstückes (Gebäude-, Wohn- und Freifläche) für meinen Anteil an Wiese, die ich selbst mähe, auch an die Berufsgenossenschaft Abgaben zahlen, obwohl ich kein Unternehmer bin und mein Grundstück auch kein Gewerbe unterhält?




Recht, Berufsgenossenschaft, Wirtschaft und Finanzen
Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

Sitze hier gerade mit einem Freund von mir vom Rechner und wir stellen uns gerade die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz der Arbeitnehmer aussieht ,wenn diese paar Stunden früher Feierabend machen.

Folgende Situation - zum Verständnis der Frage.!

Der Arbeitnehmer führt ein sogenanntes Zeitkonto, wo vermerkt ist wann er geht wann er kommt wie lange er Arbeitet etc.

Die Arbeitszeit Beginnt immer um halb - sprich 6:30 und Endet 8h später um 14:30 Sowie von 14:30 bis 22:30 und zur Nachtarbeit von 22:30 bis 6:30

Möchte der Arbeitnehmer einige Stunden früher Schluß machen so muss er ein Scheinausfüllen - wegen dem Versicherungsschutz auf dem Heimweg.

So weit , so gut.

Nun ist es jedoch so das daß Computerprogramm womit die Arbeitszeiten erfaßt werden - mit 6:30Uhr und Co nicht zurecht kommt - daher wird im Computerprogramm immer die volle Zeit Eingetragen.

Also steht im Computer drin, das der Arbeitnehmer um 7Uhr die Arbeit beginnt und um 15Uhr die Arbeit beendet. - und so weiter. -

Hat wohl was mit Maschinenstunden zu tun .!

Jetzt zur Frage

Wenn der Arbeitnehmer nun 2h aus Privaten Gründen früher Schluß machen möchte - so steht auf seinem Schein den er zum unterschreiben vorgelegt bekommt

13 bis 15 Uhr - - 2h Er geht aber um 14:30 nach Hause , bleibt ja nicht 30min länger da, weil es die Reguläre Arbeitszeit ist. Und wenn er von der Regulären Arbeitszeit geht - und 2h früher gehen will - so müßte er ja um 12:30 bereits nach Hause und nicht um 13Uhr.

Er steigt also in sein Auto um nach Hause zu fahren und um 12:45 passiert ein Unfall Auf seinem Schein steht ,das er eigentlich ja noch auf Arbeit wäre - was er aber nicht ist. Ist er dann trotzdem Versichert auf dem Heimweg? Oder gibt es dann ein kleines Problem.?

Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, BG, Versicherungsschutz, Zeit, zeitkonto
Arbeitsunfall als 14 Jahriger nach Verschlimmerungsantrag erneute Rente beantragt .Nach welchen Kriterien berechnet die Berufsgenossenschaft den JAV ?

Hallo zusammen,

ich hatte 1997 einen Arbeitsunfall in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich 14 Jahre alt und bin als mitarbeitender Familienangehöriger über die BG versichert. Ich habe nach dem Unfall eine Rente als vorläufige Entschädigung bekommen die MDE wurde mit 20% festgelegt. Nach mehren Operationen, Reha etc. die erstmal Verbesserungen gaben, wurde durch ein Gutachten die MDE auf 10% runtergesetzt und die Rentenzahlung eingestellt ,sodass ich nach ca15 Monaten nach dem Unfall keine Rente mehr bekommen habe. In den letzten 7 Jahren häuften sich jedoch massiv die körperlichen Beschwerden und es folgten mehrere Operationen, sodass ich nach der letzten Operation in 2016 eine längst überfälligen Verschlimmerungsantrag bei der BG gestellt habe. Der Gutachter hat nun eine MDE von 20% festgestellt.

Aktuell warte ich auf den Bescheid der BG ich will aber trotzdem mit 3 Fragen vorgreifen um "Sattelfest" zu sein wenn der Bescheid eintrifft?

1) Der JAV (Jahresarbeiterverdienst) als Kind mit 14 Jahre Betrug 33,33% der gesetzlichen Bezuggröße von 1997. Nun bin ich natürlich über 18 Jahre hier ist der JAV 60% der Bezuggröße.Was wird für die neu Berechnung angesetzt das Alter von 14 Jahre, oder das jetzige Alter als über 18 Jähriger?

2) Wird der jährliche Rentenanpassungsfaktor bzw. Steigerung seit 1997 mit berücksichtigt für die neue Ermittlung des JAV?

3) Ab welchen Zeitpunkt wird die Rente bezahlt: Ab Verschlimmerungsantrag ? Zeitpunkt des Gutachtens ? Oder ggf. auch Rückwirkend da die Verschlimmerung ja schon wesentlich früher eingesetzt hat?

Besten Dank für eure Antworten.

Berufsgenossenschaft
Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten, wenn die BG ablehnt?

Die Kurzfassung: ich habe mich nach einem Unfall stationär behandeln lassen, da ich operiert werden musste und habe es als BG-Fall angegeben. Scheinbar liegt ein solcher allerdings nicht vor. Die BG hat mir mitgeteilt, dass sie den Fall ablehnt und den behandelnden Arzt informiert hat, dass sie keine Leistungen übernimmt. Wird das nun einfach an meine Krankenkasse (Barmer) weitergeleitet und übernimmt diese die Kosten? Außerdem habe ich eine zusätzliche private Unfallversicherung. Soll ich die nun kontaktieren?

Die ausführliche Version: Ich habe mich im Handballtraining verletzt und bin damit direkt in die Sportklinik, die haben eine Röntgen- und Ultraschalluntersuchung durchgeführt und mir einen MRT Termin gegeben. Das MRT ergab, dass ich einen proximalen Harmstringabriss erlitten hatte. Der Arzt meinte, dass eine OP notwendig ist und diese auch innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen erfolgen muss. Die OP wurde dann sechs Tage später durchgeführt, dafür war ich vier Tage stationär in besagter Sportklinik. Auf Anraten meines Mannschaftsverantwortlichen habe ich als Versicherung die Berufsgenossenschaft des Vereins angegeben. Nach der stationären Behandlung und einem Besuch beim weiterbehandelnden Arzt zum Verbandswechsel kann ein Brief der BG, dass sie den Fall ablehnen, da kein unfallversichertes Beschäftigungsverhältnis besteht. Es handelt sich um Leistungssport und ich bekomme vom Verein über Sponsorenpartner meine Fahrtkosten erstattet. Wir haben allerdings keinen Vertrag der mich an das Training bindet oder eine Aufwandsentschädigung festlegt. Ich habe etwas recherchiert und ohne einen solchen Vertrag scheint die BG tatsächlich nicht zuständig zu sein. Ich bin erst seit diesem Jahr in diesem Verein und weiß nur aus früheren Vereinen, dass Verletzungen immer über die BG abgerechnet wurden, allerdings hatten wir da auch immer Verträge.

Ist die Ablehnung durch die BG gerechtfertigt? Und wenn ja was muss ich nun tun und muss ich irgendwelche Kosten selbst tragen oder wird das jetzt einfach an meine Krankenkasse weitergeleitet?

Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?

Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).

Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.

der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.

Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?

ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?

Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)

Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp

PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(

Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vertrag, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Probezeit, Vertragsrecht
Widerspruch gegen den Bescheid der BG RCI Sinnvoll?

Hallo...

Ich wende mich an euch, in der Hoffnung jemand weiß einen guten Rat für mich bzw. uns. Um zu erklären muss ich etwas weiter ausholen, versuche es aber kurz zu fassen..

Mein Papa ist an Lungenkrebs erkrankt. Die Diagnose erfolgte 07/2015. Metastasen sind vorhanden in Nebenniere und Leber, es geht ihm ziemlich schlecht..

Er hatte Pleuraerguss, welcher durch die Chemo jetzt zwar zurück gegangen ist, aber jeder zeit wieder kommen kann.

Sein behandelnder Arzt im Krankenhaus hat uns nahe gelegt, da er Jahrelang mit Asbest gearbeitet hat, die BG Zu informieren und einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Das haben wir dann 08/2015 auch direkt getan, dann passierte erstmal eine Weile nichts.

Im Oktober kündigte sich dann eine Frau der BG an, die schon einmal den Papierkram einholen wollte, allerdings lag mein Vater zu diesem Zeitpunkt erneut in der Klinik, im Künstlichen Koma, wegen einer schweren, fast Tödlichen , Lungenentzündung.

Die Frau kam trotzdem und füllte alles, was meine Mama beantworten konnte, aus. Meine Mutter legte auch alle wichtigen Nachweise vor, die wir nach der ganzen Langen Zeit finden konnten.

Dann war wieder ewig ruhe bis jetzt. Jetzt kam der Bescheid mit der Ablehnung.

Sie Schreiben von etwas mehr als 20 Jahren, welche sie ihm anerkennen, mit asbest gearbeitet zu haben, erkennen ihm aber laut deren Berechnung nur 6,1 Faserjahre an. Wie ist das möglich? Er hat 20 Jahre lang, 8 Stunden am Tag mit Asbest gearbeitet und nur 6,1 Faserjahre?

Ich muss dazu sagen, dass sie auch keine Proben zur auswertung benutzen konnten, weil die Proben, die Entnommen wurden, zu klein dafür waren. Also wurde anhand von Röntgenaufnahmen und CT Bildern eine Aussage getroffen. Kann man das denn? Ist das nicht etwas Vage?

Ich weiß nicht, ob wir gegen den Bescheid Widerspruch einlegen sollen. Hat das denn überhaupt einen Sinn? 6,1 Faserjahre sind sehr weit entfernt von den 25 Faserjahren, welche als Anerkennungsmerkmal angegeben sind.

Ach vielleicht noch wichtig, 2009 wurde schon einmal verdacht auf Asbestose geäußert, welcher sich dann aber wohl nicht bestätigt hat..

Vielleicht hat ja jemand von euch einen Rat / eine Idee...

Danke fürs Lesen und eure Hilfe

LG

Asbest, Berufsgenossenschaft, Krebs, Widerspruch
Schmerztherapie abgelehnt wegen psychiatrischen Gutachten. Was kann ich tun um doch eine Schmerztherapie von der BG zu bekommen?

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein ganz großes Problem, dass mich total fertig macht.

Durch einen schweren BG Unfall im Mai 2012 (4 OP´s mit Ärztepfusch usw), habe ich chronische Schmerzen. Ich nehme täglich Schmerztabletten ein (morphin) um über den Tag zu kommen.

Jetzt wurden 2 Gutachten gemacht von der BG aus. Ein Psychiatrisches und ein Orthopädisches.

Die BG meine zu mir es müssen BEIDE Gutachter dafür sein, dass ich eine Schmerztherapie bekomme dann darf ich zur Schmerztherapie gehen.

Der Psychiater hat es mir beim Gutachtentermin versprochen, dass er es ins Gutachten schreibt und es dringend nötig sei, dass ich so eine Therapie mache. Jetzt bekam i von der BG eine eMail, dass der Psychiater es nicht für nötig hält.

Ich verstehe die Welt nicht mehr weil ich soviel Hoffnung in diese Therapie gesteckt habe. Ich mache momentan eine Umschulung als Kauffrau im Gesundheitswesen. Ich habe Angst, dass ich aufgrund der Schmerzen (die durch das ständige sitzen immer schlimmer werden), die Umschulung nicht schaffe.

Ich bin total verzweifelt. Wie kann ich dagegen vorgehen?

Andere Leute haben weniger Leiden wie ich und bekommen alles bezahlt und ich muss um alles immer so sehr kämpfen obwohl es mir echt schlecht geht seit dem Unfall... und es sieht jeder arzt der nicht von der BG ist das das eine schlimme verletzung ist /war die immer schmerzen verursachen wird...

Wie soll ich jetzt vorgehen?

lg nicole

Schmerzen, Berufsgenossenschaft, Gutachten

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