Hallo, wer kann mir helfen ?

ich bin Beamtin.

Ich hatte beim Helfen in einem landwirtschaftlichen Betrieb einen Unfall und war über die BG des Betriebes abgesichert. Ich bin durch den Unfall dienstunfähig und wurde nach 2 Jahren Krankheit zur Ruhe gesetzt. Der Arbeitsunfall wurde von der BG anerkannt. Ich habe bei der BG eine Verletztenrente beantragt. Über die Unfallfolgen wurde ein von der BG beauftragtes Gutachten erstellt, bei dem eine MDE von 20% festgelegt wurde. Die MDE von 20% reicht üblicherweise für die Gewährung einer Verletztenrente aus.

Die BG lehnte per Bescheid Anspruch auf Verletztenrente ab,da ich als Beamtin eine MDE von 25% benötigen würde, um eine Unfallrente zu erhalten. Sie bezieht sich vermutlich auf den Unfallausgleich gemäß § 35 Beamtenversorgungsgesetz Brandenburg (BbgBeamtVG). Der Vorgang wird also mit einem Dienstunfall nach Beamtenrecht gleichgestellt. Ein Dienstunfall war es jedoch nicht, da er in meiner Freizeit stattfand.

Ich habe eine Anwältin an meiner Seite, recherchiere aber lieber selbst noch mit. Hat jemand einen vergleichbaren Fall erlebt oder eine Idee, wie die Dinge in diesem Fall zu sehen sind ?

Vielen Dank !