Hallo zusammen, ich hatte im August 2012 einen Arbeitsunfall und habe mir dabei eine Beckenringfraktur, Sitzbein gebrochen, Hüftgelenk zertrümmert sowie am re. Handgelenk eineRadius Fraktur zugezogen. Im BGU Frankfurt bekam ich Anfang 2013 ein künstliches Hüftgelenk sowie eine Oberschenkelprothese. Desweiteren wurde mein Becken mit unzähligen Schrauben und Platten fixiert. Bei der letzten stationären Reha 2014 wurde mir von den Ärzten mitgeteilt das ich mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit rechnen muss und meinen bisherigen Job als Kraftfahrer mit Ladetätigkeiten( Baustellenverkehr) nicht mehr ausüben darf. Wie wird nun der Grad der Behinderung festgelegt, wird sich da auf den Abschlussbericht der Reha Klinik bezogen oder muß ich damit rechnen,das mich die BG wieder zu weiteren Untersuchungen schickt?