Muss sich ein Einzelunternehmer bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

5 Antworten

Es ist schon erstaunlich, was hier für ein Halbwissen verbreitet wird. Gemäß §192 SGB VII hat sich jeder Unternehmer -egal ob er Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht- binnen einer Woche bei der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anzumelden. Eine nicht erfolgte oder sogar eine nur zu spät erfolgte Anmeldung stellt sogar nach § 209 SGB VII eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit dar (was idR von den BGen nicht verfolgt wird). Obwohl die meisten Gewerbeämter -meist Monate später- Kopien der Gewerbeanmeldungen an die BGen versenden, entbindet dies den Unternehmer nicht von seiner eigenen Anmeldepflicht. Hier ist auch zu beachten, dass sehr viele Unternehmer nicht beim Gewerbeamt meldepflichtig sind (z.B. die freien Berufe).

Soweit bei der zuständigen BG keine satzungsmäßige Pflichtversicherung für den Unternehmer besteht (und wenn, dann gilt diese nur für natürliche Personen, nicht jedoch für Geschäftsfüher einer GmbH, Vorstände einer AG usw.), ist der Unternehmer jedoch bei der BG beitragsfrei, solange er keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Ist z.B. bei einer Ein-Mann-GmbH der einzige Gesellschafter auch der einzige Mitarbeiter (also der Geschäftsführer) entfällt die Meldung bei der BG. Beschäftigt jemand einen Arbeitnehmer, muss dieser bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sonst drohen, wenn der AN während der Arbeits oder auf dem Weg dort hin oder nach Hause einen Unfall erleidet, enorme Schadensersatzansprüche gegen den AG. Die Gemeinde meldet übrigens nicht bei der BG an. Der Jahresbeitrag zur BG richtet sich dann nach dem durchschnittlich vom Betrieb an alle Mitarbeiter ausgezahlten Bruttolohn und einer s.g. Gefahrenklasse, d.h. ein unfallträchtiger Betrieb (z.B. Dachdecker) muss einen höheren Beitrag pro Euro Bruttolohn zahlen als ein reiner Bürobetrieb, z.B. ein Steuerberater oder Anwalt.

Nein musst du nicht, solange du keine Arbeitnehmer beschäftigst.

Beim Anmelden eines Gewerbes wird das Finanzamt, die IHK ect. informiert.

Bei der IHK musst du Beiträge entrichten, das ist eine Zwangsmitgliedschaft. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Finanzamt erstellten Steuerbescheid.

das kann man so pauschal nicht sagen und ist abhängig von dem gewerbe. die gemeinde meldet dich beim anmelden des gewerbes automatisch bie der ihk und der berufsgen. die melden sich dann bei dir und einer ist auf jeden fall für dich zuständig.


Wolfi0410  09.08.2009, 16:49

IHK und BG sind zwei verschiedene Paar Schuhe und haben miteinander nichts zu tun. Was Du meinst ist wahrscheinlich IHK oder Handwerkskammer, da wird man meistens Zwangsmitglied. Die BG wird sich nach Gewerbeanmeldung auch melden und denen teilt man durch Nullmeldung jährlich mit, dass man keine AN hat oder regelt das gleich zu Anfang, dass man nie AN haben wird (wie in diesem Fall).

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Kommt auf das Gewerbe an. Wirte ja, Kaufleute nicht.


grtur  10.08.2009, 09:28

Das ist definitiv falsch!!! Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt.

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collo  10.08.2009, 11:57
@grtur

dann mach dich lieber mal schlau, wie das z.B. bei Wirte aussieht. Hier muß sich der Wirt auch selbst versichern

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