Habe vom sgutachter des sozialgerichts eine mde von 50 festgestellt bekommen.daraufhin hat die bg eine erganzende stellungsnahme eingefordert vom gutachter.nachdem hat sich der gutachter dem gztachten der bg angeschlossen und hat die mde auf 40 korrjgiert.meine fragen wie glaubwurdig ist so einen korrektur beim sozialgericht und wie wird das gericht zum urteil kommen ich glaube nicht das ein gutachter des sozialgerichts beim dem ersten gutachten fehler macht wie seht ihr das danke im voraus auf eure antworten
Habe zum gutacher des sozialgericht.der gutachter hat beim gutachten eine mde von 50 festgestelllt.danach hat die bg eine erganzende stellungnahme eingefordert?
Gutachten,
Sozialgericht
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