Wird nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung von der Berufsgenossenschaft bezahlt?

Bitte nur Erfahrungen schreiben denen ähnliches passiert ist

Zu erst der Rückblick....

Nov. 2011 um ca. 19:30Uhr

Arbeitsunfall (Bänderriss re.).

Hatte danach noch weiter gearbeitet bis ca. 22 Uhr (Kein Schmerz)

Nächster Tag Arbeiten gegangen für 2 Stunden da bemerkte ich einen Höllichen Schmerz, und sah das es eine große schwellung am außen Knöschel ist.

Bin dann zum Arzt gegangen, durch röntgen wurde ein Bänderriss festgestellt im nachhinein weiß ich auch das durch Röntgen kein Bänderriss festgestellt werden kann durch eine kernspintomographie Sprechstundenhilfe.

Befund: Bänderriss 1 woche AU

Nach dem ich ein paar wochen weiter arbeitet traten wieder extreme schmerzen auf.

ca. Dez 12

Termin gemacht für eine kernspintomographie Untersuchung (daher weiß ich das man kein Bänderiss durch Röntgen festellenkann)

Befund Bänderriss und im Sprunggelenk wurden an 2 Stellen Knorpelschäden festgestellt. AU bis auf weiteres. Termin machen für eine Sprungelenksspiegelung

AU bis auf weiteres

ca. Jan 13

Uni Klinik lehnt Spiegeklung ab da zu hohes risiko besteht für eine Infektion.

AU von UNI

seit 19.3.2013 AU

ab 3.4.2013 Arbeitslos (Kündigung durch Zeitarbeits Firma Probezeit)

seit 4.4.13 Beziehe ich Jetzt Krankengeld ( Verletztengeld zahlung in Prüfung)

Jetzt zur Frage

Würde die BG eine Umschulung bezahlen. Wenn ja welche Berufe....

Auskunft von BG verweigert da noch die Prüfung geklert werden muss.

Ich möchte doch nicht mit meinen 25 Jahren Arbeitsunfähig bleiben.

Weiter in meinem erlernten Beruf kann ich nicht mehr Arbeiten (im Lager).

Ach so eins noch ich habe keine Berufsunfähigkeits Versicherung.

Ist das erheblich für meine Zukunft. Hätte ich lieber eine Abschließen sollen, oder geht so was auch im nachhinein?

So jetzt habe ich glaube ich genug zu meiner Sache geschrieben.

Jetzt zu euch..... Bitte nur Erfahrungen schreiben und nicht, Antworten wie schau da nach, oder google weiß es.

Danke.

Ferse, Versicherung, Krankheit, Arbeitsunfall, Au, Berufsgenossenschaft, Berufsunfähigkeitsversicherung, BG, Fersensporn, Fußschmerzen, Krankengeld, Orthopäde, Sportverletzung, Sprunggelenk, Verletztengeld
Arbeitsunfall mit knie nun evt.knorpeltransplantation

huhu,hatte 2011 einen Arbeitsunfall,Knie verdreht am gerüst! darauf hieß es im Krankenhaus der meniskus sei gerissen! 1 op. Meniskus flicken! dies hielt nicht da meine schmerzen zu groß waren habe ich 8wochen geredet bis ein Mrt gemacht wurde wo festgestellt wurde das die haken die eingesetzt (oder der haken) verrutscht ist! Also 2.op den Meniskus abschälen! Dann ging der spaß los da ich noch imemr schmerzen hatte! Ich ging zu einem anderen Arzt der meinte ...........alles wird gut das wird schon und legt sich ,allerdings kann dies bis zu einem halben jahr dauern aber ich solle es mit Arbeiten versuchen und da ich meinen Beruf als Maler und Lackierer liebe bin ich auch mit den schmerzen zu Arbeit! und war in der BG klinik die auch meinten alles sei ok, nach 3Monaten waren die Schmerzen noch schlimmer und ich ging zu einem Arzt der mir empfohlen wurde! Er ließ ein Bild machen und sagte oh das sieht nicht gut aus als wenn der Meniskus ein Knick hat! Also 3op. dabei kam raus das mir ein großes stück knorpel ausgebrochen (mit knorpelschaden 3-4 grad) ist was der doc stabililisiert hat die op war im okt.2012 jetzt habe ich immer noch schmerzen und mache eine eingliederung .....jetzt war ich beim doc und er meinte Mrt und wenn das nicht geht müsse man eine Knorpeltransplantation machen! Hat das jemand schon durch? Er sagt das ist eine prozudure von ca 1jahr! ich habe langsam das gefühl die operieren mich kaputt aber so wie es jetzt ist kann ich weder richtig treppen laufen noch leiter oder gerüste! im knien arbeiten geht auch nicht richtig und schwer heben fällt aus bzw geht nur linksseitig!! ich bin etwas ratlos vorallem habe ich langsam angst vor ÄRZTEN und deren aussagen da so dinger kommen wie "ich habe auch knie und lauf in der Praxis rum" ist auch kaum ein unterchied auf dem BAU und in der praxis!

Unfall, Berufsgenossenschaft, BG, Knie, knorpel
Schwerbehinderungsantrag wegen kaputtem Knie

Hallo, habe schon mehrfach gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden.Ich stelle mir die Frage, ob es sinnvoll wäre, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen, wegen meines Knie´s. Hier meine OP-Geschichte:

2006 Knie-Op - Versetzung der Kniescheibe nach innen, aufgrund mehrmals täglichem rausspringen (und sofortigem zurückspringen) der Kniescheibe - von da an nonstop Probleme

2011 Knie-Op - Entfernung einer Zyste im Kniegelenk und einer Falte - weiterhin Probleme

2012 Knie-Op im September - Ursache Autounfall 2011 - starker Schlag auf das Knie (tibiakopf) 1 Jahr Schmerzen und Schwellung im Bereich des Tibiakopfes

Bei der OP wurde abgestorbenes Gewebe rund um das Knie (Tibiakopf und unterhalb des Knie´s) großflächig entfernt, sowie eine eine Kapselentfernen, die zurück geblieben ist, vom Hämatom, befand sich unter der Kniescheibe.

Bewegungsfähigkeit und Belastungsfähigkeit sehr eingeschränkt - 30 min. spazieren - Schmerzen - Bein anwinkeln 110 Grad alleine - 120 Grad mit Hilfe - mehr geht nicht, Blockierung und Schmerzen - KG bringt auch keinen Vortschritt - in die hocke gehen sowie hinknien - unmöglich.

Ist es sinnvoll, einen Antrag zu stellen, da mir nicht einmal mein Arzt sagen kann, ob und wann ich das Bein wieder voll einsetzen kann.

Meine 2. Frage:

Mein Doc (BG-Arzt - Autounfall war BG-Unfall) hat mich jetzt auch gesund geschrieben, für leichte Tätigkeiten, aber mir keinerlei Nachweis darüber gegeben.Diesen brauche ich aber für das Jobcenter, denn durch den BG-Unfall verlor ich meinen Job und bin jetzt arbeitslos.

Muss mein Arzt ein entsprechendes Schreiben ausfüllen, was ich dem Jobcenter vorlegen kann, oder muss er mich sogar weiter AU-fähig schreiben? Habe nämlich das Gefühl, das die BG ihm Druck gemacht hat.

LG Zwockel

Behinderung, Berufsgenossenschaft, Knie, arbeitsunfaehig
Kann die Berufsgenossenschaft rückwirkend Beiträge einfordern?

Hallo, heute habe ich wieder eine etwas komplizierte Frage. Meine Eltern haben nach der Übergabe Beiträge zur land-und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahlt, da sie einen Niesbrauch am Wald hatten. Ausserdem bezahlten sie noch Beiträge für ein anderes Grundstück. Jetzt fordert die LBG Beiträge für die letzten 5 Jahre nach. Auf Nachfrage bei der LBG, sagte man mir, es sei Aufgrund des Todes von meinem Vater 2004 dies geändert worden und dass für meine Mutter der Niesbrauch auch gilt, sei jetzt erst aufgefallen und somit sei die Rückforderung gerechtfertigt. Nachdem ich aber alle Unterlagen geprüft habe, mussten wir feststellen, dass bereits für das Jahr 2003 kein Beitrag erhoben wurde. Dies war meinen Eltern gar nicht aufgefallen, sie haben halt die Beitragsrechnung (für das andere Grundstück) einfach überwiesen. Es wurde von der LBG kein Änderungsbescheid zugeschickt. Die Beiträge wurden dem Übernehmer zugeordnet.Wer durfte das einfach ohne die Zustimmung bzw. Unterschrift meiner Eltern ändern?

Nun meine Frage: Darf die LBG die Beiträge nachfordern, obwohl dies meine Eltern weder veranlasst noch eingewilligt haben. Wäre überhaupt ein Versicherungschutz gewährleistet gewesen, wenn meine Eltern jemanden mit den Arbeiten im Wald beauftragt hätten, wenn sie nicht selbst den Beitrag gezahlt haben.

Ich hoffe, es kann mir jemand Näheres dazu sagen.

Vielen Dank

Kaesemamsell Es

Beruf, Nießbrauch, Recht, Berufsgenossenschaft
Freiberuflicher Chauffeur?

Also irgendwie habe ich ständig Komplikationen mit den Abrechnungen und bräuchte mal detaillierte Infos, Google konnte leider nichts genaues ausspucken.

Ich fahre für drei verschiedene Unternehmen als Chauffeur bzw Mietwagenfahrer und besitze den Personenbeförderungsschein. Meine Rechnungen stelle ich wie folgt: "Dienstleistung Monat Juli" Menge = Stunden Einzelpreis Gesamtpreis zzgl. MwSt = Endpreis

Eins dieser drei Unternehmen stört das Wort "Dienstleistung" Ich soll Chauffeurservice, Fahrdienste oder Kurierdienste eintragen wegen Finanzamt.

Meine Tätigkeit sieht folgendermaßen aus: KEINE eigenen Autos, also kein eigenes Gewerbe Ich mache eine Fahrt von Düsseldorf nach Berlin (Person oder Brief/Paket), übernehme ein Auto, liefere entsprechend ab und stelle das Auto nach der Rückkehr in Düsseldorf ab. Ich erbringe also eine reine Dienstleistung oder sehe ich das falsch?

Zu den Fragen: 1. Was genau müsste ich denn in meine Gewerbeanmeldung reinschreiben? Und zwar so dass ich auch von der BG Verkehr und IHK, etc in Ruhe gelassen werde? - Fahrtenservice, Kurierdienste, Chauffeurservice? Wenn ich Mietwagenservice reinschreibe dann hab ich sofort Strassenverkehrsamt, BG und IHK am Hals.

  1. Was genau schreibe ich auf die Rechnung?

  2. Welchen Unterschied macht es ob ich die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender durchführe?

P.S.: ich hab das vorher neben dem Studium auf 400 Euro Basis gemacht, seit Mai umgestellt und arbeite seitdem auf Rechnung, seitdem quäle ich mich auch ständig mit diesen Fragen. Bitte um eure gesitreichen Antworten

bitte erspart mir Warnungen vor dem was alles passieren kann wenn..., Infos zu Scheinselbständigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung oder anderen Dingen. Solchen Fragen habe ich mich längst gestellt, ich wünsche mir nur konkrete Lösungsvorschläge wie ich es RICHTIG machen soll... Vielen Dank im Voraus

Berufsgenossenschaft, Chauffeur, Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kurierdienst, Mietwagen
BG-Arzt will Arbeitsbelastungserprobung trotz Schmerzen

Hallo Zusammen,

ich hatte im März einen Arbeitsunfall als Gerüstbauer und zog mir dabei einen Meniskusschaden, welcher im April operiert wurde, zu. Bis heute habe ich trotz Physio- und Physikalischertherapie(Massage, Kühlung, Reizstrom, Magnetwellen, Muskelübungen) weiterhin Schmerzen im Knie und kann dieses nicht richtig belasten. Mittlerweile habe ich auch schon Schmerzen im anderen Knie, was nach Aussage meines HA an der Doppelbelastung liegt. Eine zweite Kernspin wurde durchgeführt mit folgendem radiologischen Ergebnis

  1. Postoperativ bei Zustand nach Innenmeniskusteilresektion noch zentraler Riß im Hinterhorn erkennbar, bis an die tibialseitige Basis reichend, hier ohne sichere Oberfläschendurchtrennung

  2. Spongiosaödem im medialen femorotibialen Kompartiment, tibiakopfseitig betont am ehesten reaktiv/überlastungsbedingt

  3. Diskrete fibrovaskuläre Reaktion um den Innenmeniskus mit Bursitis anserina. Reizerguß

Ich war bei meinem HA, welcher auch die OP durchgeführt hatte, der wollte die Diagnose der Radiologie nicht bestätigen. Ich habe mir dann in einem BG-Krankenhaus eine Zweitmeinung eingeholt. Der dortige Arzt wollte die radiologische Diagnose auch nicht bestätigen. Der BG-Arzt sagte mir daß ich in 1 Woche mit Arbeitsbelastungserprobungen beginnen soll, obwohl ich weiterhin Schmerzen habe.

Die Motivation der beiden Ärzte liegt für mich natürlich auf der Hand, der eine will natürlich seine Arbeit(OP) nicht schlechtreden und der andere Arzt ist natürlich als BG-Arzt in der Motivation mich schnell aus den Leistungen der BG rauszudrücken.

Was kann ich nun tun? Ich habe weiterhin Schmerzen und kann so sicher nicht als Gerüstbauer arbeiten

Danke für Eure Hilfe !

Der Malocher

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall - gBG spricht von Vorerkrankung - verweigert Leistung

Hallo Zusammen,

ich bin vor zwei Jahren bei der Arbeit beim Müll entsorgen (gehört auch zu meiner beruflichen Tätigkeit) draußen, auf Glatteis ausgerutscht.

Ich war auch im Krankenhaus und es wurde vorerst festgestellt, dass da nicht wäre. Am Ende hat sich rausgestellt, dass ein Wirbel angeknackst ist. Ich habe seit dem Unfall auch höllische Schmerzen. Von der Berufsgenossenschaft habe ich bis vor 3 Monaten Physiotherapie bezahlt bekommen.

Seit 3 Monaten aber bekomme ich keinerlei Leistungen mehr. Keine gesundheitsfördernden und Geld habe ich sowieso nie bekommen.

Der Grund ist das Ergebnis eines Gutachtens in dem steht, dass ich als Vorerkrankung Osteoporose habe (was ich bis dahin nicht wusste) und dass ich vor dem Unfall einen Bandscheibenvorfall gehabt hätte (von dem ich übrigens auch nichts mitbekommen habe).

Meine konkrete Frage ist: Ist ein Arbeitsunfall in diesem Sinne nicht gleich ein Arbeitsunfall. Also er ist während oder durch die Tätigkeit im Arbeitsplatz passiert und ich habe immer noch beschwerden.

Da könnte ich auch von irgendwo runter fallen und mir mein Arm brechen und man würde begründen, dass es an der geringeren Festigkeit meiner Knochen gegenüber dem Stein liegt, auf den ich gefallen bin, und mir deswegen nichts zahlen.

Ich hoffe das ist verständlich erklärt und, dass mir jemand einen juristischen Rat geben kann.

Mfg und Danke

Kralinho

Leistung, Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, vorerkrankung
Arbeitsunfall anerkannt, aber Verletzungsfolgen abgelehnt

Hatte im Frühjahr 2010 einen Arbeitsunfall, habe mir beim herabsteigen von einem Absatz das Knie verdreht, dabei spürte ich, wie sich im Knie etwas "zerlegt" hat.

Ich war am gleichen Tag beim Durchgangsarzt, der eine Patellaluxuation diagnostizierte. Ich war dann eine Woche krank geschrieben. und in den folgenden 4 Wochen mehrfach beim D-Arzt in der Sprechstunde.

Beim 4. Besuch eröffnete man mir plotzlich das es kein Arbeitsunfall sei, weil ich ja nicht aufs Knie gefallen bin und ich solle entweder privat bezahlen oder mir einen anderen Arzt suchen, der mich auf Kassenkosten behandelt.

Dies habe ich dann auch getan und nach einigen Wochen einen Termin beim Orthopäden bekommen. Es folgten mehrer Untersuchungen, MRT etc. und im Juli wurde ich dann operiert und der Innenmeniskus wurde entfernt. Die Aussage des Operateurs war hinterher: er war total zerfetzt.

Ich bekam dann im August, mitten in der Gesundungsphase Post von der Berufsgenossenschaft. In diesem Bescheid wurde mein Arbeitsunfall abgelehnt und die Krankenkasse ist zahlungspflichtig.

Als dummer Normalo nimmt man so einen Bescheid hin.

Im Frühjahr 2011 legte ich dann nach vielen Internetrecherchen Widerspruch gegen diesen Beschid ein und dies wurde auch nach SGB anerkannt, von wegen unrichtiger negativer Bescheid.

Man prüfte wieder und ich bekam erneut die Aussage es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Gegen diesen Bescheid legte ich erneut Widerspruch ein, u.a mit der Begründung Fehldiagnose des D-Arztes und mit der Frage, ob die D-Ärzte angewiesen sind Arbeitsunfälle abzulehnen.

Und nun: plötzlich wird der Arrbeitsunfall anerkannt! Allerdings nur die erst Woche Krankschreibung. Die Verletzung, als der kaputte Meniskus wird nicht als Unfallfolge anerkannt, weil ja dieser erst 4 Monate später bei der OP diagnostiziert wurde.

Ich bin ratlos: ein anerkannter Arbeitsunfall, aber die Verletzung wird abgelehnt.

Wie schaff ich es, das der Meniskusschaden anerkannt wird??

Welche MdE müsste hier vorliegen?

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Meniskus
Arbeitsunfall vor ca 1 Jahr, jetzt wieder starke Schmerzen, noch Anspruch auf kostenlose Behandlung?

Hallo,

ich hatte vor ca. 1 bis 1 1/2 Jahren einen Arbeitsunfall als ich meinen Zivildienst geleistet habe. Damals ist mir eine stark ätzende Flüssigkeit ins Auge gekommen. Ich habe das Auge ausgespühlt und es dabei belassen. Doch ich habe das alles etwas unterschätzt. Der Vorfall war Freitags und über das Wochenende verschlimmerte sich mein Auge stark. Das Auge tränte ständig und es war ein permanenter Druck zu spüren. Bin dann am Montag zum Arzt, dachte damals schon ich bekomme Probleme weil ich nicht direkt nach dem Unfall hin bin.

Der Unfall wurde bei meinem Hausarzt aufgenommen und anschließend schickte er mich zu einem Augenarzt (weiß nicht mehr ob ich eine Überweisung bekommen habe). Bei dem habe ich auch nochmal den Vorfall geschildert. Ich erhielt 2 kleine Packungen mit Augentropfen, ich sollte dann wieder kommen wenn sie aufgebraucht sind. Ich habe sie täglich genommen und dann keine Beschwerden mehr gehabt. Binn dann nicht mehr hin. In den letzten Monaten hatte ich ab und zu schmerzen im Auge, aber das war auszuhalten, lies auch immer recht schnell nach. Seit ein paar Tagen jedoch habe ich wieder täglich gewaltige Probleme mit dem Auge. Es ist genau wie früher, das Auge tränt, der starke Druck und es ist oft sehr gerötet.

Wenn ich mich jetzt wieder beim Arzt melde, ist das dann zu spät und ich muss alle entstehenden Kosten selbst tragen? Wie ist es mit der Praxisgebühr, muss ich die sofern das noch über den Arbeitsunfall läuft zahlen? Muss ich bevor ich zum damaligen Augenarzt gehe vorher noch zu meinem Hausarzt und mir da eine Art Bescheinigung holen, bei ihm wurde der Arbeitsunfall ausführlich aufgenommen oder reicht es wenn ich nur zum Augenarzt gehe, der mich damals behandelt hat?

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!

Freundlicher Gruß rall333

Arbeit, Augen, Unfall, Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Arzt, Berufsgenossenschaft, Verjährung, Zivildienst

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