Hallo,

ich hatte vor 5 Monaten einen Wegeunfall. Bin auf Glatteis ausgerutscht und auf den Rücken geknallt. Ergebnis eine Art Schleudertrauma (HWS-Distorsion). Seitdem war ich in Behandlung und krankgeschrieben. Ich habe anhaltende Schmerzen, nun sollte eine Heilverfahrenskontrolle gemacht werden, doch durch Zufall habe ich erfahren, dass die BG meinen Fall nun schon zuvor abgeschlossen hat. Da keine neuen Verletzungen feststellbar waren und die Prellungen schon ausgeheilt sein sollten. Kann die BG das einfach machen, ohne Abschlussuntersuchung? Kann ich Einspruch einlegen? (Ich selbst habe nicht mal ein Schreiben darüber bekommen!)

MfG