Verletztenrente bei vorläufiger mdE von 20%?

Hallo erstmal!

also ich Versuch mich kurz zu fassen...

hatte vor 1,5 Jahren einen anerkannten Arbeitsunfall und war bis zum 20.01. arbeitsunfähig geschrieben. Bis zum 20.01. dauerte eine Wiedereingliederung nach Hamburger Model an, die ich bis zum Ende „durchgestanden“ habe, an dessen Ende ich mich aber jetzt mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung geeinigt habe.

Vor Beginn der Wiedereingliederung wurde eine Heilverfahrenskontrolle durchgeführt, wobei eine derzeitige mdE von 20% festgestellt wurde.

Nun habe ich von der Verletztenrente gehört und mich ein wenig belesen, werde aber nicht wirklich 100 prozentig schlau draus...

...so steht’s im Gesetz...

§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs

(1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.“

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Habe das so verstanden, dass eine Verletztenrente zusteht, wenn man über mindestens 26 Wochen nach dem Arbeitsunfall eine mdE hat von mindestens 20% hat.

Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?

Oder schicken die einen jetzt nochmal zum Gutachten, um zu schauen ob die mdE weiter besteht??

Muss ich die Rente bei der BG beantragen?

Hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten geben!

liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit

Recht, Berufsgenossenschaft, Ausbildung und Studium, Arbeitsunfall BG
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