Hallo zusammen,

ich hatte 1997 einen Arbeitsunfall in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich 14 Jahre alt und bin als mitarbeitender Familienangehöriger über die BG versichert. Ich habe nach dem Unfall eine Rente als vorläufige Entschädigung bekommen die MDE wurde mit 20% festgelegt. Nach mehren Operationen, Reha etc. die erstmal Verbesserungen gaben, wurde durch ein Gutachten die MDE auf 10% runtergesetzt und die Rentenzahlung eingestellt ,sodass ich nach ca15 Monaten nach dem Unfall keine Rente mehr bekommen habe. In den letzten 7 Jahren häuften sich jedoch massiv die körperlichen Beschwerden und es folgten mehrere Operationen, sodass ich nach der letzten Operation in 2016 eine längst überfälligen Verschlimmerungsantrag bei der BG gestellt habe. Der Gutachter hat nun eine MDE von 20% festgestellt.

Aktuell warte ich auf den Bescheid der BG ich will aber trotzdem mit 3 Fragen vorgreifen um "Sattelfest" zu sein wenn der Bescheid eintrifft?

1) Der JAV (Jahresarbeiterverdienst) als Kind mit 14 Jahre Betrug 33,33% der gesetzlichen Bezuggröße von 1997. Nun bin ich natürlich über 18 Jahre hier ist der JAV 60% der Bezuggröße.Was wird für die neu Berechnung angesetzt das Alter von 14 Jahre, oder das jetzige Alter als über 18 Jähriger?

2) Wird der jährliche Rentenanpassungsfaktor bzw. Steigerung seit 1997 mit berücksichtigt für die neue Ermittlung des JAV?

3) Ab welchen Zeitpunkt wird die Rente bezahlt: Ab Verschlimmerungsantrag ? Zeitpunkt des Gutachtens ? Oder ggf. auch Rückwirkend da die Verschlimmerung ja schon wesentlich früher eingesetzt hat?

Besten Dank für eure Antworten.