Wie viel zahlt eine Berufsgenossenschaft?
Hallo zusammen,
ich habe ein Beispiel und dazu eine Frage :-)
Tim, Azubi im 2 Jahr,Handwerker,600€ netto je Monat hat einen Arbeitsunfall. Dieser ist auch bei der Berufsgenossenschaft gemeldet.
5 Jahre später arbeitet Tim nicht mehr als Handwerker, sondern in der Gastronomie.Nun verdient Tim 1600 €netto je Monat.
Die Symptome , die auf den Arbeitsunfall vor 5 Jahren zurückgehen, verschlimmern sich, sodass Tim nicht mehr arbeiten kann. Als Beispiel kann er seinen Arm nicht mehr nutzen oder ähnliches.
Dazu habe ich jetzt Fragen.
1.Ich habe gelesen, dass die BU in solch einem Fall 2/3 vom letzten Gehalt zahlt als Rente. Aber von welchem Betrag geht man nun aus ?
600€ oder 1600 € ?
Und zahlt die "erste" BU auch, wenn man seinen Beruf wechselt und einer anderen Berufsgenossenschaft angehört ?
Ich würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und Erfahrungen teilt.
Liebe Grüße
5 Antworten
Man geht von dem letzten Einkommen aus, welches der Verletzte vor dem Unfall bzw. zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.
Bei einem Azubi wird dann aber nicht die Ausbildungsvergütung genommen, sondern ein fiktives Einkommen als ausgekehrte Kraft.
Zuständig wäre die BG des Ausbildungsbetriebs.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage .
Du hast mir weitergeholfen
Eine evtl. Unfallrente errechnet sich immer aus dem Einkommen der letzten 12 Monate VOR dem Unfall. Für Azubi wird dafür aber ein Mindesteinkommen zugrunde gelegt.
Was er später macht, ist nicht Sache der BG
Eine BG-Rente auf der Basis 100 MdE wäre 2/3 des Jahreseinkommens vor dem Unfall.
Nach Abschluss der Heilbehandlung müsste ja der Grad der MdE durch einen Gutachter festgelegt worden sein.
Hallo DerHans,
danke für die Antwort.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen ?
Gibt es da für jede Berufsspate eine "Tabelle" ? Oder für jeden Azubi gleich ?
Ich würde mich über eine Antwort freuen .
Liebe Grüße
In so einem Fall gibt es eine s.g. "Verletztenrente"! Zur Berechnung wird der Verdienst der 12 Monate vor dem Arbeits-oder Wegeunfall herangezogen.
Ist es den nachgewiesen das diese Problematik von dem Arbeitsunfall vor 5 Jahren hindeutet ?
Das ist die entscheidende Frage- der Arbeitsunfall muss anerkannt und lückenlos dokumentiert sein.
Bei Verschlimmerung geht es zur Überprüfung zum Gutachter.
Die BG zahlt die Kosten für eine Umschulung und gleicht eine eventuelle Differenz in den Tarifverträgen aus.. aber wenn du in einem neuen Job schon 1600€ netto Verdienst, wird da von denen nicht mehr viel kommen
du bist ja nicht erwerbsunfähig...
Wenn die/der Versicherte nach einem Arbeitsunfall zwar wieder „allgemein“ arbeitsfähig ist, aber nicht mehr in seinem/ihrem alten Beruf arbeiten kann, endet der Anspruch auf Verletztengeld i.d.R. trotzdem. Es ist dann aber Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob ggf. eine Umschulung / Fortbildung / berufliche Qualifizierung notwendig ist. In diesem Fall besteht ggf. ein Anspruch auf eine „berufliche Rehabilitation“ und während einer solchen Maßnahme erhält der/die Versicherte Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt nur 68 % bis 75 % des Verletztengeldes, ist dafür aber sozialversicherungsfrei.
quelle:
soviel zum Thema ‚ahnung‘...lies dir den Link mal in Ruhe durch...
Du disqualifiziert Dich gerade noch mehr. Was hat das Thema Verletztengeld mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun?
Nichts. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Wenn man keine Ahnung hat...
Eine etwaige Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls wird immer unabhängig vom eventuellen späteren bzw. noch zu erzielenden Einkommen gezahlt.
Die Höhe ist lediglich abhängig vom zugrundeliegende Einkommen für die Berechnung und dem Grad der MdE.
Wenn man nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf eine Teilrente hat, seinen Job aber trotzdem noch weiter ausführen kann, dann bekommt man diese Teilrente zuzüglich zum bisherigen Einkommen dazu.