Hallo liebe Gemeinde,

folgendes:
Am 16.05 hatte ich einen Arbeitsunfall. Ich habe mich am rechten Zeigefinger so tief geschnitten, dass die Beugesehne natürlich auch mit in Mitleidenschaft gezogen wurde..
Wie auch immer.
Erst Gips, dann eine Behandlung nach "kleinert-Schiene", nebenher Physiotherapie, danach Ergotherapie.

Zum Arbeitsplatz:
Bin des Hauptteil des Tages als Kfz-Mechatroniker i.d Werkstatt tätig. & in den übrigen Std. im Service eingeteilt.

Kleiner Betrieb, Wenig Angestellte, Mein anderer Mitarbeiter muss Überstunden machen aufgrund meiner Krankheit.

Verstehe mich super mit Kollegen & Geschäftsführung.
Derzeit vertritt mich ein Kollege aus der Hauptniederlassung.

Jetzt genauer zu meiner Frage:
Nach den 6 Wochen AU bekomme ich ja Verletztengeld von meiner Krankenkasse/Berufsgenossenschaft bzw Unfallversicherung.

Was ist, wenn ich nach den 6 Wochen ein "Schonarbeitsplatz" ca. 2-4 Std. am Tag in meinem Betrieb nachgehen würde?
Wie verhält sich dies mit dem Verletztengeld?
Die Krankschreibung wird sich auf ca. gesamt 10-12 Wochen beziehen, bis ich wieder vollständig meinen Zeigefinger belasten darf.

Versichert usw. bin ich, dass konnte ich schon in Erfahrung bringen.

Nur, wenn ich wieder "Arbeiten" gehe, endet ja theoretisch die Zahlung des VG & ich stehe ohne Kohle da?

Grüße & Vielen Dank!