Probleme mit der Berufsgenossenschaft; Zusammenhang zwischen Diagnose und Unfall?
Hallo ihr Lieben.
Mein Freund hatte im Herbst 2018 einen Arbeitsunfall und kann seitdem seinen linken Arm nicht mehr bewegen oder überhaupt ansteuern. Hat kein Schmerz- oder Temperaturempfinden mehr.
Seit fast einem Jahr ist sämtlichen Ärzten die genaue Ursache, ebenso wie eine Behandlungsmethode unklar. Vermutlich ist das Ganze psychosomatisch.
Ebenfalls seit fast einem Jahr schlägt er sich mit der Berufsgenossenschaft herum, die ihn schließlich zur Untersuchung in die Unfallklinik Murnau schickte.
Jetzt haben wir die Beurteilung aus der Neurologie dort vorliegen und der Arzt äußert zum einen Zweifel daran, dass die Lähmung tatsächlich besteht, zum anderen an einem Zusammenhang zum Arbeitsunfall.
Die größte Angst meines Freundes ist, dass der Unfall von der BG nicht als Ursache für die Symptomatik akzeptiert wird, dass weder die BG noch seine Unfallversicherung zahlen möchten und werden und, dass sich außerdem im schlimmsten Fall auch noch die Krankenkasse zu zahlen weigert.
...Dass er einfach als Simulant dargestellt und fallen gelassen wird.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Ist man diesem System hilflos ausgeliefert oder gibt es irgendeine Möglichkeit, irgendeine Anlaufstelle, an die man sich wenden kann?
Es wird zwar von der BG noch ein weiteres Gutachten angeordnet, aber...
Naja. Es ist dieses bange Warten ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg.
Vielleicht kennt sich von euch jemand aus oder war schon in einer ähnlichen Lage. Danke für jede Hilfe :)
5 Antworten
Der Ablauf des Ereignisses spricht - auch wenn ich kein Neurologe bin - nicht wirklich für eine traumatische Entstehung. Ich denke, dass ein Nerv wenn er durchtrennt oder gequetscht wird sofort die Funktion einstellt. Eine langsame Verschlimmerung halte ich für unüblich.
Die Hoffnung auf Heilung wird oft gleichgesetzt mit der Hoffnung auf die Zuständigkeit der BG. Es wird oft angenommen, dass es deren Aufgabe ist, die Ursache der Beschwerden exakt herauszufinden. Außerdem wird oft angenommen, dass die BG für jegliche Erkrankung Spezialärzte an der Hand hat, die alles heilen können. Dem ist aber nicht so. Sobald erkennbar ist, dass kein Zusammenhang besteht, ist die Arbeit der BG beendet. Für alle Krankheiten, die nicht eindeutig (!) einem Unfall zuzuordnen sind, ist die Krankenkasse da.
Es hilft hier meines Erachtens wenig, mit einer rechtlichen Auseinandersetzung noch mehr Stressoren in euer Leben hinzuzufügen. Wenn kein Arzt etwas körperliches findet, dann ist es wohl so.
Trotz der langen Wartezeiten alles Gute.
Was genau ist bei dem Ereignis passiert? Was war die Verletzung, die er erlitt?
Damit eine Anerkennung als Arbeitsunfall bzw. der Lähmung als Unfallfolge in Frage kommt, muss das Ereignis bzw. der Verletzungsmechanismus naturwissenschaftlich überhaupt in der Lage gewesen sein, eine Lähmung zu verursachen.
Laut deiner Schilderung wurde dies von diversen Medizinern ausgeschlossen. Demnach ist richtig, dass hier keine Anerkennung erfolgt.
Es gibt Fälle, bei denen psychogene Lähmungen auftreten können. Das hat aber offenbar mit dem Ereignis selbst nichts zu tun. Weswegen sollte es also Folge des Arbeitsunfalls sein? Psychische Erkrankungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung entschädigt. Diese wäre hier richtiger Ansprechpartner, in ärztlicher Hinsicht ein Arzt für Psychiatrie/Psychosomatik.
Es ist nicht Aufgabe der BG herauszufinden, was tatsächlich die Ursache der Lähmungserscheinung ist. Die BG prüft allein, ob das Ereignis in der Lage war, eine Lähmung zu verursachen.
Er ist mit dem Rücken gegen ein Industriehochregal gestoßen, knapp unterhalb des Schulterblattes. Direkt hat er einen stechenden Schmerz gespürt, der den ganzen Arm durchzog, sowie ein Kribbeln in den Fingern. Im Laufe der nächsten Wochen hat sein Gefühl im Arm immer mehr abgenommen, bis zur vollständigen Parese.
In psychiatrischer Behandlung war er bereits; die Anmeldung für die psychosomatische Klinik läuft. Wobei die eben ewige Wartezeiten hat.
... Ich dachte nur, ich frage hier mal nach, weil ich ihm gerne irgendwie Hoffnung machen würde.
Hier wurde ja schon der mögliche Gang zum Anwalt eingeworfen- ich kann hier aus eigener Erfahrung die Option: VdK empfehlen. Einfach mal nach deinem Ortsverband googlen und ganz wichtig: alle möglichen Befunde, Notizen, Verletzt- / Schmerztagebücher, etc komplett mitnehmen und sichten lassen. (Das gleiche gilt natürlich bei ser Wahl eines Anwalt für Sozialrecht ausserhalb des VdKs ).
Der Rest wurde schin hinreichend erklärt. Ihr müsst euch bzgl der BG nicht auf die eigentliche Ergründung warum der Zustand jetzt so ist wie er ist, machen - sondern ihr müsst den Zusammenhang zwischen dem (hoffentlich damals gemeldeten) Arbeitsunfall und den daraus resultierenden Nachfolgen herstellen.
Ich war ebenfalls in Murnau, bei lief alles glatt, da es aber aufgrund meines Unfalls auch eindeutig war. Ihr werdet evtl ein neues Gutachten benötigen- hier muss euch aich ein Anwalt beraten.
Viel Glück
Ohne alle deine Fragen beantworten zu können: hat dein Freund eine Art Protokoll gemacht, in dem die Schritte der Verschlechterung seit dem Unfall dargelegt sind? Sowas ist total wichtig und wenn er Muße hat, sollte er das als Erinnerungsprotokoll anlegen - möglichst mit Belegen, Diagnosen, Behandlungsmethoden, Fotos!!!!
Bei einem vergleichsweise harmlosen Unfall hat mir das sehr geholfen - auch wenn ich mit der linken -ungeübten- Hand krakeln musste: mit der Zeit wurde auch das Schreiben besser.
Neben sämtlichen Untersuchungen und klassischen Behandlungsmethoden würde ich an der Stelle deines Freundes auch mal diesen Weg außer der Reihe beschreiten: https://www.liebscher-bracht.com . In dieser außergewöhnlichen Behandlungsweise sind inzwischen viele Physiotherapeuten und Osteopathen geschult und ordnen Symptome auf ganz andere Weise ihren Auslösern zu - im Gegensatz zu klassischen Behandlern. In diesem Fall könnte mMN eine direkte Kontaktaufnahme mit R. Liebscher-Bracht eine Lösung für deinen Freund bringen.
Von einer anderen Methode, die ich kenne, würde ich euch ggf per PN erzählen.
Alles, alles Gute wünsche ich!
Grundsätzlich hat man nach einer Ablehnung die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Bescheid und dann steht einem noch die Klage vor dem Sozialgericht offen.
Dazu solltest man sich einen Anwalt nehmen, der sich im Sozialrecht auskennt.