Wie kann ich rechtlich vorgehen wenn der Verkäufer meinen Artikel an die falsche Adresse verschickt ich aber schon das Geld überwiesen habe?

Hallo, Ich habe einen Artikel bei Quoka gekauft und der Käufer und Ich haben uns per Email über den Preis und das Produkt verständigt. Ich habe das Geld überwiesen und dem Verkäufer meine Adresse, ebenfalls per Email, zukommen lassen. Nach einiger Zeit in der das Paket nicht ankam und ich auch keine Rückmeldung vom Verkäufer mehr bekam habe ich die Polizei verständigt und die Staatsanwaltschaft hat ermittelt. Nun habe ich folgendes schreiben von jenen erhalten:

"[...] das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Starfprozessordnung eingestellt.

Hinsichtlich der Beschuldigten [...] sind folgende Gründe maßgeblich:

Die Beschuldigten bestreiten, die ihnen zur Last gelegte Straftat begangen zu haben.

Es wurde nachgewiesen, dass der in der Rede stehende Artikel versandt und auch empfangen wurde. Die Empfängeranschrift stimmt nicht mit ihrer überein . Ein Tatnachweis des Betrugs ist vor diesem Hintergrund jedoch nicht zu führen. Dem Beschuldigten ist nicht nachzuweisen, dass er von Anfang nicht vorhatte den Artikel an sie zu verschicken.

Es handelt sich um eine bloße Zivilrechtliche Auseinandersetzung."


PS: Der Verkäufer hat den Artikel an eine andere Adresse geschickt. Ich habe ihm die richtige zukommen lassen.

Der Verkäufer hat auch auf nicht mehr geantwortet als ich ihm Mittgeteilt hab, dass ich das Paket nicht erhalten habe.

Es handelt sich um immerhin 250€ wären es weniger, hätte ich nicht sofort die Polizei verständigt und würde den Verkäufer auch nicht verklagen wollen.

Betrug, Recht, Kaufvertrag, Zivilrecht
Mein Ex belästigt mich. Polizei nimmt aber keine Anzeige auf?

Nabend ihr lieben

Ich hab ein dickes Problem mehr oder weniger , Ich Bin seid Anfang März 2013 von meinem ex getrennt . Seid dem belästigt er mich . Steht bei mir vor der Tür , wusste eine Zeitlauf Detail genau wo ich war und was ich gemacht habe . Es ist grausam mein Sohn ( nicht gemeinsamer Sohn) hat panische ataken wenn er ihn sieht lies sich garnicht beruhigen er tauchte sogar immer wieder in seinen Kindergarten auf unter einen Vorwand . So das ich meinen Sohn den Kindergarten wechseln lassen musste . Mittlerweile lässt er sich schnell beruhigen fängt dennoch stark an zu weinen und panisch zu athmen .

Wenn er bei uns vorbei fährt macht er ein bestimmtes Lied auf volle Pulle an . Pausiert kurz so als ob er sicher gehen will das wenn ich zuhause bin es mitkriege . Und fährt weiter und macht es wieder leiser. Ich wahr jetzt mehr Mals bei der Polizei . Weil ich Angst habe vor ihn . Er hat schonmal eine ex Freundin versucht anzufahren . Zumindest stand er dafür vor Gericht ! ( nach unser beziehung musste aber eine Aussage tätigen Weils angeblich während unser beziehung gewesen sein soll ) wurde auch verurteilt .aber die Polizei macht trz nix die Abstände währen zu unregelmäßig . Das könnte man nicht als Stalking abtun . Mein neuer Freund solle ihn doch auf männliche Art und Weise klar machen sich fern zu halten . Als wir dann einstimmig sagten nein . 1. würde man sich mit selbst Justiz nur strafbar machen und 2. würde ihn das nur mehr anstreben . Weil er wüsste das er einen wunden Punkt trifft .

Wurden wir mit einen , wir würden ihnen gerne helfen aber uns sind die Hände gebunden . Nach Hause geschickt . Was sind meine Möglichkeiten .

Mein Umzug ist geplant . Aber bis dahin muss ich meinen Sohn schützen . Ich kann ihn nicht immer wieder solchen Situationen aussetzen ! Danke für die Hilfe und tips

Polizei, Belästigung, Stalking, Zivilrecht
Generalvollmacht von Lebensgefährtin gegen leibliche Tochter, was kann ich als Tochter nun tun?

.Mein Vater ist krank und lag einige Wochen stationär. Bereits am 19.01.2015 sollte er entlassen werden (nach Hause). Er ist nicht nach Hause entlassen wurden, sondern seine Lebensgefährtin hat einen Pflegeplatz organisiert und gleich noch eine Generalvollmacht verfasst. Als ich meinen Vater im Pflegeheim besuchen wollte, hat mich der Schlag getroffen. Ich habe von der Heimleitung erfahren, dass eine solche Vollmacht besteht und ich so gesagt, nicht einmal erfahren werde, wie es meinem Vater geht, wenn es die Lebensgefährtin nicht möchte. Schrecklich! Aber ich habe möglicherweise Glück. Mein Vater ist bereit drei Tage später wieder ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Ärzte wissen noch nichts von einer Vollmacht und ich erfahre noch, wie es meinem Vater geht.

Meine Frage ist an euch, wie kann ich diese Generalvollmacht anfechten. Ich gehe mal davon aus, dass sie dieses Schriftstück meinem Vater untergeschoben hat bzw. nicht die ganze Wahrheit dazu mit meinem Vater besprochen hat. Ich habe bereits einen Anwalt konsultiert, aber wir haben erst am Donnerstag 29.01.15 einen Termin. Möglicherweise läuft mir die Zeit weg, da mein Vater bereits Anzeichen einer Demenz aufzeigt bzw. geistig nicht einwandfrei in der Lage ist Entscheidungen zu treffen.

Was soll ich tun? Bitte um Antworten!!!

Danke im voraus!

Erbrecht, Zivilrecht, generalvollmacht
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Recht, Anwalt, Gericht, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zivilrecht
Ebay Kleinanzeigen Betrug Zivilrechtsklage

Guten Abend, ich hätte eine Frage bezüglich des so oft vorkommenden Ebay Kleinanzeigen Betruges :D meine Geschichte ist vor ca. 1,5 Jahren passiert, hatte dort ein Handy für 400 € gekauft, dumm wie ich war natürlich das Geld überwiesen aber das Handy kam nie an. Ich hab Anzeige erstattet und der Mann, der mich nun betrogen hatte, war auch kein unbeschriebenes Blatt. Ér hatte seinen richtigen Namen angegeben gehabt, die Polizei hat ihn gefunden und es stellte sich raus, er hatte schon einige Vorstrafen, saß glaub ich auch mal im Gefängnis und mit genau der selben Handyanzeige hatte er gelichzeitig noch 5 andere betrogen. Er hat nun auch wieder seine Strafe im Gefängnis abgesessen und nun zu meinem Problem, bei der Polizei habe ich sofort eine Klage auf Schadensersatz gefordert, am Telefon hat mich immer wieder eine Dame vom Gericht hingehalten, dass ich mein Geld auch bald kriegen würde ( ich bin grad mal 19, deswegen tuen mir die 400 € schon weh) es kam nie etwas und dann hab ich da schriftlich mal nachgefragt und da schrieb mir der Staatanwalt, dass der Schadensersatz nicht in seinem Aufgabenbereich wäre und ich solle eine Zivilrechtliche Klage einleiten und das Highlight, inzwischen ist der nach unbekannt verzogen :D Wie meint der das mit der Zivilrechtlichen Klage, soll ich mir einen Anwalt nehmen ? und würde ich die Adresse noch vom Gericht bekommen und würde sich das für 400 € überhaupt Lohnen, weil ich hab leider auch nicht das Geld für einen Anwalt würde doch dann bei plus minus 0 € rauskommen :( über Hilfe würde ich mich freuen, danke im vorraus :)

Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Zivilrecht
Garagentor wir täglich uriniert - wie kann ich mich als Frau währen

Lieber Leser, Für Dich ist das vielleicht Lustig und eine Bagatelle für mich mittlerweile lästig und nervig.

Das Problem: seid mehr als zwei Jahren pinkelt ständig ein unbekannte mein Garagentor. Mittlerweile ist das Täglich (gestern der 5-te Tag hintereinander) Es stinkt nach Urin und mittlerweile der Stahlrahmen der das Schloss hält ist stark verrostet. Der "pinkelschwein" pinkelt genau den Griff mit dem Schloss. Um mein Auto in die Garage zu fahren, muss ich täglich in die Pinkelpfütze treten und den Schloss mit dem Drehknopf anfassen. Das ist eklig. Wenn mein Auto nicht in der Garage steht, wird es zerkratzt. Zwei vorsätzliche tiefe lange Kratze sind mittlerweile dran. Ich war bei der Polizei, aber die sagten, dass ich gegen das pinkeln nichts machen kann. Das wäre so, als wenn jemand die Gießkanne nehmen wurde und das Tor mit Wasser begießen wurde. Da kann man nichts machen, und kein Gericht wird eine Klage erheben. Nur wegen die Kratze am Auto kann ich Anzeige gegen unbekannt machen, aber meistens kommt da nichts dabei raus. Ist man da wirklich machtlos? kann man sich nicht wehren? Muss ich das wirklich akzeptieren??? Und der Rostschaden der bald Fällig wird, weil die Garagentor sich nicht mehr sperren lässt (bröselig durch Verrostung) muss ich aus meiner eigenen Tasche bezahlen? (Ich wohne zur Miete) Gibt es irgend einen Weg wie ich mich währen kann? Filmen darf ich auch nicht, da es Verletzung der Privatsphäre ist. Aber pinkeln darf man??? Ich will niemanden beobachten, ich will nur den Schuldigen stellen und dass er eine satte Busgeld-Straffe bekommt und damit endlich aufhört. Ich habe zwar keine beweise, dass er mein Auto zerkratzt hat, aber ich will auch mein Auto draußen vor dem Haus unangetastet stehen lassen. Ich will einfach in Ruhe gelassen werden. Gibt es da irgend einen Weg????

Über einen Guten Rat wurde ich mich sehr freuen. Grüße

Zivilrecht
Hundeangriff und -bisse: Zivilrechtliche Ansprüche und Strafrecht

Hallo,

vorweg: Ich bin grad mächtig sauer. Die Wortwahl ist nicht gegen Hunde allgemein, sondern gegen den bestimmten bzw. eigentlich gg dessen Besitzer gerichtet. Hunde sind nicht meine Lieblingstiere, normal mag ich sie aber.

Folgender Fall:

Heute ging ich die (öffentliche) Straße lang. Wie schon 3 mal kommt ein mittelgroßer Hund angelaufen und will mich beißen. Die letzten 3 Male konnte der Besitzer den Hund rechtzeitig stoppen. Heute nicht. Er hat mich 3 mal gebissen in den Unterschenkel. Beim 3. Mal hats mir gereicht, der Besitzer hatte den Hund nicht mehr unter Kontrolle. Ich habe total geblutet. Ich habe gesagt "Notwehr in 1,2,3" und als der Hund nochmal ansetzen wollte habe ich ihm einen Tritt verpasst dass er 1 Meter durch die Luft flog und sich anscheinend ein Bein gebrochen hat. Er hat nur noch gefiept. Der Besitzer will meine Daten. Ich gebe ihm meine Visitenkarte, meie Wunden waren ihm egal. Er schreit "mein Hund nimmt ihn und rennt in sein Haus (nebenan). Aufmachen tut er nicht. Zum Glück hatte ein Anwohner das vom 1. Stock aus beobachtet, er kam mit Verbandszeug und hat mich zum Arzt gefahren. Er kann den kompletten Vorfall wie ich ihn schildere 1:1 wiedergeben und bezeugen. Der Arzt hat mich erstmal 2 Wochen krankgeschrieben, Gehen kann ich kaum noch, so weh tut das.

NAch 2 Stunden hat der Hundebesitzer angerufen, einen Monolog abgegeben von wegen: Körperverletzung, er zeige mich morgen an, den Tierarzt zahle ich. Als ich ihm klar machen wollte, dass das Notwehr war und Tiere juristisch Gegenstände/Sachen seien, hat er mich als Dummschwätzer betitelt. Zum Glück habe ich gesagt: "Ich nehme das Gespräch auf, haben Sie einwände". Er sagt nein. Ich habe also das komplette Gespräch aufgezeichnet.

So, nun meine Fragen:

Habe ich mich der Sachbeschädigung strafbar gemacht bzw. richtig formuliert, greift §32 StGB, da der Hund mich angegriffen hat? Hat sich der Besitzer der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht?

Welche Möglichkeiten habe ich hunderechtlich, falls es sowas gibt? Kann dem Besitzer der Hund entzogen werden? Ist das Ordnungsamt zuständig?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausgleich (arbeite frei auf Honorarbasis, mir gehen morgen 4 Aufträge drauf)?

Jetzt kommt das blödeste überhaupt: Ich will/werde übermorgen nach Rio fliegen.

Der Flug (4000€) würde verfallen, und meine Verwandten habe ich seit 6 Jahren nicht mehr gesehen. Das war als Badeurlaub mit Flug weiter auf Martinique. Surfstunden sind unstornierbar gebucht, bzw. nur mit erheblichem Verlust stornierbar.

Was würdet ihr machen? Schwimmen kann ich ja nicht mehr. Bekomme ich Reisekosten erstattet, auch wenn ich die Reise antrete, da ich erhebliche gesundheitliche Einschränkungen habe (kann ja nicht Schwimmen geschweigedenn Surfen)? Ich hab mich so auf den Urlaub gefreut und dann das...

Wer kommt auf? Meine Haftpflicht- oder seine Hundeversicherung?

Wäre nett wenn mir das jemand beurteilen könnte.

Hund, Recht, Strafrecht, Zivilrecht

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