Kann Freundin Hotelbuchung stornieren ohne meine Einverständnis?

6 Antworten

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Das sind mehrere "Verträge" (oder auch Vereinbarungen).

Zunächst zur Stornierung: Wer Vertragspartner ist, kann stornieren. "Gebucht wurde auf ihren Namen" --> damit kann sie stornieren.

Die andere Frage ist, ob sie ohne eure Zustimmung hätte stornieren dürfen, denn ihr habt euch im Vorfeld ja darauf geeinigt (Vertrag, Vereinbarung), dass ihr gemeinsam die beiden Doppelzimmer belegt. Einer Schriftform bedarf ein solcher Vertrag nicht, es reicht die mündliche Vereinbarung - ihr solltet also dringend noch einmal miteinander reden und den schaden möglichst gerin halten. Auch hinsichtlich der Freundschaft.

Au, das ist blöd .. keine Frage....

Rechtlich denke ich wird das eher schwer werden. Sie hat auf Ihren Namen gebucht und sie will die Reise mit Euch zusammen nicht mehr antreten. Wäre es nun möglich gewesen nur ein Zimmer zu stornieren?

Ich denke diese Frage muss ein Anwalt im Beratungsgespräch klären, undenkbar ist es nicht das Geld zurückfordern zu können. Jetzt musst Du aber dabei eines beachten, dieser Schritt kann das endgültige Aus für die Freundschaft bedeuten. Die Frage ist ob die Summe so hoch ist, dass man u.U. für eine sehr lange Zeit, wenn nicht sogar für immer, auf Freundschaft verzichten muss.

Keine Frage, ihr Verhalten war mit Sicherheit falsch, es wird aber auch nicht besser wenn man in das gleich Horn bläst. Also überleg es Dir vielleicht nochmal und entscheide Dich erst in ein paar Tagen wie Du vorgehen willst.


Rika11 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 00:58

Ja, es wäre möglich gewesen nur ein Zimmer zu stornieren. So war unser Plan. Sie hatte andere Pläne.

Das stimmt natürlich. Es ist keine Freundschaft mehr, da sie in den letzten Wochen mir die Höhle heißer gemacht hat als sie schon ist. Es ging so weit, dass sie auf den Namen meines Freundes Ware bestellt hat. Daher bin ich sehr bereit den Schritt zu gehen. Die Summe allerdings ist es nicht wert, sich den ganzen Stress anzutun. Ich wollte nur mal nachfragen, ob da überhaupt etwas möglich gewesen wäre.

Quasimo  10.11.2014, 01:03
@Rika11

Oh .. nun das geht dann doch ein paar Nummern zu weit!

Ich denke schon das ein pfiffiger Anwalt hier Dein Recht durchsetzen kann. Meist aber gehen die Gerichte auf einen Vergleich. Der Sinn ist dabei nicht weniger Arbeit zu haben, sondern eine Basis zu erhalten das die Parteien wieder zusammenfinden können. Das nur am Rande.

Stimmt man einen solchen Vergleich dann zu hat man gutes Geld dem Schlechte nachgeworfen. Allerdings würde ich beim Anwalt beide Vorfälle vortragen, dann stehen die Karten für Deine dann wohl Ex - Freundin mehr als schlecht.

Rika11 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 01:24
@Quasimo

Ich werde wohl mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und sehen was der Anwalt uns raten wird.

Danke für die Hilfe :-)

Eine nicht stornierbare Buchung bedeutet, daß Ihr Anspruch auf das Zimmer habt.

Da eine Vorauszahlung erfolgt ist, habt Ihr Anspruch auf das Zimmer.

Teilt dies so dem Hotel mit.

Wenn die Freundin storniert hat, dann hat das Hotel dies lediglich als Information zur Kenntnis zu nehem, der Anspruch auf das Zimmer bleibt bestehen.

Also Hotel darüber informieren, daß Du Dein Zimmer auf jeden Fall belegen wirst!


Rika11 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 00:52

Meine Freundin hat über eine andere Plattform die Zimmer gebucht. Ich habe im Hotel direkt angerufen und dort wurde die Stornierung vermerkt und die Zimmer wurden bereits wieder belegt, da das Hotel gesetzlich dazu verpflichtet ist, frei gewordene Zimmer zu belegen. Also die Zimmer sind weg! Wir wollten dort nicht mehr hin, nur das Geld ist weg und sie hat die Zimmer einfach ohne unser Wissen storniert! :-(

Januar07  10.11.2014, 00:56
@Rika11

ok, dann ist das Hotel seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen und erstattet den Erlös aus der Neuvermietung an den Besteller, also die Freundin.

Somit kannst Du das Geld von ihr zurückfordern.

Rika11 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 01:01
@Januar07

Im Ernst? Sie hat die Zimmer so gebucht, dass eine Stornierung zwar möglich ist, aber es kein Geld mehr zurück gibt. Daher wurden die Zimmer frei und direkt wieder belegt - durch eine Buchung einer Plattform.

Wird sie wirklich den Erlös automatisch vom Hotel bekommen trotz dieser Buchungsart der Zimmer?

Sie kann euer Zimmer ohne weiteres stormieren, das Geld hat sie bezahlt. Auch wenn ihr euch gestritten habt, so ist sie eigentlich verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen. Es ist ihr persönliches Pech. Ihr hättet getrennt fahren und auch getrennte Wege gehen können. Du könntest aber auf zivilrechtlichem Weg versuchen an dein Geld zu kommen, bist aber Beweispflichtig, Die Buchung sollte im Hotel vorliegen, vielleicht kommt von dort Hilfe.

Ja kann sie ist nur wichtige auf welchen namen die lief!