Hallo, eine weitere Frage, ich versuche wieder es kurz zu fassen: Es gab da mal ein Konto aus einem Hausverkauf in Polen, das Konto ebenfalls in Polen. Meine 1. Schwester wollte damals sehr viel von dem Erlös haben, hat mündlich;) zugesagt, dafür, dass sie so viel nimmt, keinen Anspruch auf das Elternhaus erhebt. Meine 2. Schwester glaubte ihr und ich hatte nix zu melden. Jetzt sind beide Elternteile tot und Sie erhebt natürlich Anspruch auf das Elternhaus... Nun war die 1. Schwester nicht dumm und hat das Konto, auf dem das Geld lag, nur auf die 2. Schwester laufen lassen. Wir wollten von anfang an, dass sie ein eigenes Konto für ihren Teil aufmacht, aber hat sie nie. Sie hat sich nur eine Vollmacht ausstellen lassen für das Konto. Von 500.000 ZL hat sie 300.000 Zl abgehoben. Meine Frage is, ob man die Vollmacht im Nachhinein anfechten kann? Weil die wurde ja nur unter der Voraussetzung gegeben, dass die Frau auf das Elternhaus verzichtet. Im Endeffekt hat sie mehr abgehoben als sie sollte und zudem will sie noch Anteil am Elternhaus. Und die letzte Frage: sind da überhaupt deutsche Anwälte zuständg? Wir sind alle als Spätaussiedler als von Geburt an deutsch anerkannt.

Danke!