Es geht um eine Doppelhausbebauung, Grundstücke wurden von privat verkauft und es gibt ausser dem Bebauungsplan keine weiteren Vorgaben. Der Eine Nachbar möchte mit Keller bauen, der andere ohne, soweit ist man sich einig. Es war vorher klar dass der ohne Keller auf niveau das mit Keller gründen muss.
Der der den Keller baut hat die Baugenehmigung schon vorliegen (es wurden alle Plane einen Monat vorher beim Amt unterzeichnet) und hat angefangen. Der ohne Keller hat noch nichts vorliegen. Jetzt möchte dieser Nachbar den Bauvortschritt insbesondere das Betreten seines Grundstücks und den Aushub des Arbeitsraumes verhinden mit der Begründung laut Nachbarschaftsrecht ist keine schriftliche Anzeige über Bauvorhaben zugegangen. Ist das so oder kann der Bauherr sich auf die beim Bauamt von allen beteiligten Unterlagen beziehen und reicht das als Anzeige aus? Sprich kann der Baustopp gerechtfertigt?
Zweite Frage, wenn der mit Nachbar aufgrund der eher erteilten Baugenehmigung seinen Keller schon errichtet hat, ist er verpflichtet sich an den Kosten des tiefergründenden Fundamentes zu beteiligen oder reicht es aus das ursprüngliche Grundstück (sprich Verfüllung und Verdichtung mit Begleitung eines Sachverständigen) wieder herzustellen?
Es geht um Grundstücke in der Nähe von Eschweiler (NRW)