Unterschlagung durch Ex-Freund, was tun um das Geld zurück zu bekommen?

Hallo Gutefrage-Community,

Anlass meiner Anmeldung hier ist ein Problemfall meiner Partnerin, welcher ich behilflich sein möchte.

Meine Partnerin lieh ihrem Ex-Freund im Laufe von deren Beziehung etwa 10.000,- €, welche sie ihm teilweise in bar übergab und teilweise überwies. Über diese Beträge wurden ein Darlehensvertrag sowie zwei Schuldscheine gefertigt, welche nachweisen, wann wo wieviel Geld an ihn übergeben worden sind und bis wann er das zurück zu zahlen hat. Dieses Geld übergab sie ihm mit der Annahme, dass er das Geld binnen ein paar Wochen zurück zahlen könne. Dies wurde ihr mehrfach von ihm versichert.

Der Ex kommt dieser Einhaltung nicht nach und wir stellen uns die Frage, was für zivilrechtliche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie bisher nicht und ich vermute, dass dieses Ereignis nicht abgedeckt wäre, wenn sie heute eine abschließen würde (?).

Weiter kam mir die Überlegung eines Inkassounternehmens, diese handeln jedoch soweit ich weiß auch nur nach einem erfolgreichen Zivilrechtsstreit, welcher ebenfalls wieder einen teuren rechtsanwaltlichen Beistand voraussetzen würde.

Eine Strafantragsstellung behalten wir uns noch vor, jedoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es hier primär darum geht, das Geld zurück zu bekommen, statt dem Ex einer Strafe auszusetzten. Unser Augenmerk liegt also auf dem Zivilrechtsweg, nicht dem Strafrechtsweg.

Wie sich mittlerweile rausstellte, handelt es sich bei dem Ex um einen Wirtschaftskriminellen, welcher bereits mehrfach wegen Betrugs in der JVA saß und etliche Anzeigen sowie weitere Geldforderungen zu seinem Nachteil am Laufen hat.

Unsere Fragen dahingehend: Lohnt es sich in einem Fall wie diesem, mit dem hinzuziehen eines Anwalts? Das Recht ist auf unserer Seite, nur bringt uns das Recht auch das Geld wieder zurück? Habe ich die Arbeitsweise von Inkassounternehmen richtig verstanden? Gibt es noch andere Alternativen, die wir nicht bedacht haben?

Aufgrund unserer allgemeinen Ratlosigkeit, was unser weiteres Vorgehen betrifft, hoffe ich dass ihr uns weiterhelfen könnt.... Danke vorab.

Rechtsanwalt, Schulden, Recht, Inkasso, Strafrecht, Unterschlagung, Zivilrecht
GGegenseitige Verzichtserklaerung fuer Mietwohnung,von Vermieter umd Mieter im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen und jetzt kommen doch Forderungen?

Hallo, mich wuerde interessieren ob die untenstehende Verzichtserklaerung mich vor allen evtl. Forderungen meines Vermieters schuetzt,weil er hat diese mit mir zusammen unterschrieben,ebenso wie eine Mietschuldensfreiheitserklaerung,da es keinerlei Probleme zwischen uns privat und wegen der Wohnung gab. Nun will er kleinere Schaeden in der Wohnung auf einmal ersetzt haben und paar Haushaltsgegenstaende vom Vormieter, welche er mir gegen eine zusaetzliche Zahlung von 60€ gern ueberlies,obwohl er vor meinem Bruder der mir beim Auszug half bei der puenktlichen und besenreinen Wohnungsuebergabe (wo er ausgiebig alle Raeume inspizierte) mit allem zufrieden war,und ich alles so gemacht hatte wie vorher vereinbart wurde. Ich denke ich bin komplett raus aus irgendwelchen Forderungen oder?

Adresse Vermieter ... Adresse Mieter ...... Ort,Datum "Vereinbarung des gegenseitigen Forderungsverzichtes fuer die Wohnung:Musterweg usw. ...

Die Wohnung kann von Ihnen , Herr ..., in unrenovierten, ansonsten aber besenreinen und geraeumten Zustand , bis spaetestens .....,(letzten Miettag, siehe Wohnungskuendigungsschreiben) an mich uebergeben werden . Durch diese Vereinbarung sind dann saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und seiner Abwicklung,egal aus welchem Rechtsgrund erledigt, insbesondere umfasst diese Verzichtsvereinbarung die Ansprueche auf Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen, Maengel, Abrechnung und Nachzahlung von Nebenkosten, Rueckzahlung von Sicherheitsleistungen (Kaution),Mahnkosten etc. . Grussformel Ort,Datum ....Unterschrift Vermieter.... Ort,Datum.....Unterschrift Mieter ....."

Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Zivilrecht

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