Käufer will Auto wiedergeben, habe ich recht dabei?

Hallo Leute, eine Frage..

Habe vor ca. 5-8 Monaten ein Auto gekauft. Diesen bis heute gefahren und vor kurzem verkauft. Das Auto hat auch vor kurzem neuen TÜV bekommen. (also VOR dem Verkauf)

Keinen Tag später meldet sich der Käufer und möchte das Auto zurückgeben. Der Grund: er soll von der Polizei angehalten und zum TÜV gezwungen worden sein. Dabei soll sich herausgestellt haben, dass das Auto zu tief sei (angeblich maximale Höhe bereits ausgeschöpft - höher soll es nicht gehen) und der Auspuff sei zu laut.

Von dem allem wusste ich nichts, es war mein erstes Auto und mir selbst ist sowas in der ganzen Zeit nicht passiert. Außerdem hat er ja auch TÜV bekommen.

Jetzt kommt halt das klassische: mir wird mit Anwalt gedroht.. Vor dem Kauf hat er und ein Freund von ihm das Auto beim 1. Mal besichtigt und wir haben eine Probefahrt gemacht. Beim 2. Mal, wo er das Auto abholen wollte, hatte er dann dieselbe Möglichkeit, das Auto zu beobachten. Desweiteren haben wir einen Kaufvertrag (von mobile) als Grundlage genommen. Ich habe ihm VOR DEM KAUF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier eine Rücknahme, Gewährleistung oder ähnliche Sachen komplett ausgeschlossen sind und er sich das bewusst sein soll, BEVOR er unterschreibt und das Auto mitnimmt. Das hat er bejaht und unterschrieben. In der ebay-kleinanzeigen-Inserierung war natürlich auch der ausdrückliche Hinweis, dass es keine Rücknahme gibt.

Meint ihr, ich muss mir jetzt noch weiterhin Kopf machen? Oder ist die Sache eigentlich schon erledigt und er selbst muss sich um die angeblichen Fehler kümmern?

Vielen Dank

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Schuldrecht BT II und Sachenrecht in 6 Wochen?

Hey allerseits,

ich weiß gerade nicht so genau, was ich machen soll. Ich bin jetzt im 4. Semester meines Jura-Studiums und beende dieses Semester meine ZP.
Problem: Ich war nun die ersten 2 Monate des Semesters krank, also richtig krank, so dass ich nichts machen konnte. Jetzt bin ich wieder komplett genesen und habe noch 6 Wochen Zeit, dann muss ich in ZR III eine Klausur schreiben, welche aus Schuldrecht BT II und Sachenrecht besteht (ferner auch noch die Klausur im Verwaltungsrecht AT, welche aber eher weniger ein Problem ist, da es wirklich nur AT ist und kein Prozessrecht ist). Ist das irgendwie machbar? Ich bin am verzweifeln. Abmelden oder die Klausuren schieben geht bei uns an der Uni nicht, ich muss sie mitschreiben. Ich habe mir die ersten 3 Semester wirklich den Hintern aufgerissen und fast jede Klausur zweistellig geschrieben. Mein Traum ist es einmal bei der Großkanzlei Clifford Chance zu arbeiten und der erste Meilenstein wäre das Stipendium von Clifford Chance. Sie wollen mindestens 10 P Durchschnitt in der ZP dafür sehen. Ich bin derzeit zwischen 10 und 11 im Durchschnitt, deswegen muss ich die ZR III und die ÖffR III Klausur zumindest 9 Punkte schreiben, um bei diesem Schnitt zu bleiben, sonst würde der Traum des Stipendiums platzen. Aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll. GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht I (mit Ausnahme von Pfandrechten an beweglichen Sachen) und Sachenrecht II (mit Ausnahme von Hypothek und Grundschuld) in 6 Wochen. Ich mache mir gerade nicht nur Gedanken, ob ich in der Klausur 9 Punkte schreiben, sondern, ob ich sie überhaupt bestehen kann. Das ist so viel. Hat jemand Tipps, wie ich vorgehen sollte? 1 Tag die Woche, bin ich von morgens bis abends arbeiten. 1 Tag VerwR und 1 Tag StrafR. Ich habe also 4 Tage die Woche für ZR. Pro Tag lerne ich immer 2x 4h. Wenn jemand eine gute Strategie hat, wäre ich wirklich sehr sehr dankbar, wenn er sie mit mir teilen könnte.

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Wie sollen wir uns nun verhalten nach Sturz im Bus?

Nabend,

meine Partnerin ist am heutigen Nachmittag auf dem Weg zur Arbeit in einen öffentlichen Bus, im vorderen Eingang, eingestiegen. Der Busfahrer hat sie dabei wahrgenommen und ihr die Türe geöffnet.

Sogleich fuhr er los, dabei hatte sie keine Chance sich festzuhalten, geschweige denn sich hinzusetzen. Dabei stürzte sie vom Bereich der Zweierreihen im vorderen Busteil, welche sich hinter dem Fahrer befunden haben, bis in die dahinter befindliche, mittige, rechte Viererreihe. Sie schlug dabei mit ihrem rechten Knie auf eine Ecke der Sitze auf, weswegen diese Stelle am Knie nun seitdem angeschwollen und blau angelaufen ist.

Danach machte sie verbal auf sich aufmerksam, der Fahrer reagierte jedoch nicht und setzte seine Fahrt fort. Drei Stationen später stieg meine Freundin aus dem Bus aus und ging ihrer Arbeit nach. Ich überprüfte die Stelle und fotografierte sie. Wir haben bereits eine Beschwerde an das Busunternehmen geschrieben, möchten jedoch auch weiterhin rechtlich dagegen vorgehen, nicht zuletzt, da sich an dieser Stelle eine attestierte, chronische Verletzung befindet und der Fahrer nicht reagierte.

Wie sollen wir am besten weiterhin vorgehen? Reicht es, eine normale Anzeige bei der Polizei zu erstatten?

Danke für eure Ratschläge!

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Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

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