Rechtsanwaltskanzlei Haas und Kollegen, mittlerweile Paigo dürfen alles?

Hallo werte Community,

Seit mehreren Jahren nötigt mich die o.g. Anwaltskanzlei extremst es geht darauf zurück das ich etliche male beim Schwarzfahren als junger Bube erwischt wurde.

Wie dem auch sei, ich habe mich mehrmals versucht telefonisch an die Kanzlei zu wenden , eine Gesamtaufstellung der gesamten offenen Schulden zu erhalten da man immer nur in ein call Center geleitet wird kann ein dort niemand eine Antwort geben.

Darüber hinaus kam es schon vor das die Kanzlei mittlerweile meine Email Adresse hat und mich auch darüber kontaktiert und zwar sehr extrem, ebenfalls haben sie schon die Adresse meiner Schwester mit 2-3 Briefen kontaktiert wo ich nicht wohne sondern 500km entfernt.

Ich habe schon mehrmals versucht eine Einigung zu finden und eine Rate zu bezahlen jedoch fiel mir dann auf das auf den damaligen Aufstellungen Aktenzeichen doppelt berechnet wurden und ich rief dort an und bat um Korrektur dies geschah nicht und ich stellte nach nochmaligen Kontakt die Rate ein da der Betrag höher war als tatsächlich.

Bis heute erhalte ich fast täglich mehrere Briefe von der Kanzlei oder auch Paigo, es ist jedoch NICHT möglich eine Klärung herbeizuführen da man keinen Entscheidungsberechtigten an den Hörer bekommt. Das eine Mal wollte mich ein Rechtsanwalt von denen zurückrufen darauf warte ich seit 2 Jahren. Mittlerweile ist es ein penetrantes Nerven über Email, SMS und Briefe.

Was kann ich dagegen tun?

Die Gesamtaufstellungen waren fehlerhaft und der Betrag stimmte nicht.

Recht, Anwalt, Nötigung, Zivilrecht
Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

ich schreibe, da ich wegen Körperverletzung angezeigt wurde, welche Tat ich auf keinem Fall begangen habe.

Ich und meine Freundin haben eine Wohnung und mein Untermieter und seine Frau beziehen unter uns Eine. Zu dem Zeitpunkt war meine Freundin nicht da.

Mein Nachbar hat mich bewusst in meinen Keller vom Hof verdrängt, damit ich keine Zeugen habe. Seine Frau war dabei, hat zugeguckt und ab und zu irgendwas Verbales, Unnötiges dazugegeben.

Dort hat er mich am Arm gefasst und geschubst, worauf hin ich ihn zurück schubste und er leider leicht gegen die Wand stößte und mich danach wegen Körperverletzung anzeigte.

Wie schon gesagt, ich habe keine Zeugen von der vermeintlichen Straftat, nur davon, dass er mich angeschrien, um mich "klein zu halten" und dass ich und alle anderen im Haus generell nicht mit ihm klarkommen, wegen seiner unfreundlichen Art.

Er geht bewusst zur Polizei, um zu klagen, Schadensersatz zu verlangen und den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Er versucht das auch vorher außergerichtlich zu machen, was sich durch Aussagen wie: "50€ reichen mir nicht, es müssten schon 500€ sein! Sie sollen ja auch bluten!" Das hat er bei vielen schon im Haus versucht.

Bei mir hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Jetzt nutzt er den Privatklageweg.

Jetzt meine Frage:

Sind die beiden oben genannten, fett markierten "Taten" strafbar o. ordnungswidrig?

Stress, Polizei, Politik, Recht, Straftat, Streit, Zivilrecht, zivilprozeß
Mieter verstorben, Familie schlägt Erbe aus - wem gehören die Sachen?

Folgende Situation:

Mieter A und Mieter B bewohnten gemeinsam eine Wohnung/WG. Mieter A ist verstorben, und seine Familie hat das Erbe ausgeschlagen (da Schulden vorhanden).

Mieter B ist in eine andere Wohnung umgezogen. Die Gegenstände von Mieter A befanden sich noch in der gemeinsamen Wohnung.

Die Vermietungsgesellschaft (ich nenne sie einfach "Vermieter") wollte die Wohnung neu vermieten, und hat deshalb Mieter B angeboten Gegenstände aus der Wohnung zu entnehmen. Der Rest würde geräumt und entsorgt.

Eines Tages traf sich eine Gruppe aus "Vermieter", Mieter B und gemeinsamen Freunden des Verstorbenen in der Wohnung. Der "Vermieter" sagte: Nehmt euch, was ihr wollt - den Rest entsorgen wir".

Nun gibt es juristischen Streit zwischen Mieter B und den gemeinsamen (Ex-) Freunden. Mieter B hat sich einige Möbel des Verstorbenen genommen, von denen die Freunde behaupten, sie hätten sich diese Möbel aber ausgesucht.

Frage:

  • Sind die Freunde im Recht? Können sie sich auf den gemeinsamen Termin mit dem Vermieter berufen und sagen "Der Vermieter hat uns damals erlaubt, Gegenstände auszusuchen" - "Ich habe mir damals die Möbelstücke ausgesucht, also sind es meine"?

Die Freunde möchten auf Herausgabe klagen. Bisher existiert nur ein Anwaltsbrief an Mieter B, aber mit der Drohung, vor Gericht zu ziehen. Wie stehen deren Chancen?

Was sollte Mieter B nun tun?

Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Eigentum, Zivilrecht

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