Arbeitgeber nimmt Sicherheitsschuhe nicht zurück?

Meine Zeitarbeitsfirma hat mir Arbeitsschuhe im Wert von 33 Euro ausgeliehen. Ich hab Sie dann verdreckt zurückgegeben, nach dem ich gekündigt hatte. Der Arbeitgeber hat Sie dann auch genommen. Aber bei einem zweiten Besuch haben die mir die Schuhe zurückgegeben und mir gesagt "Die Schuhe sind so verdreckt, dass wir die Schuhe auch nicht sauber bekommen von daher können Sie die auch behalten. Ich hab dann gesagt insofern Sie mir nicht berechnet werden nehme ich Sie gern zurück" Der Arbeitgeber hat geschwiegen.

Ich dachte der Arbeitgeber hat mir die Schuhe geschenkt.

Bei der Lohnabrechnung hab ich dann gesehen, dass die Schuhe anteilig vom Lohn abgezogen wurden.

Ich bin vom Gesetz aus davon ausgegangen, dass Arbeitsschuhe, die zur Sicherheit dienen vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt und gereinigt werden müssen.

Daher hab ich Sie halt dreckig zurückgegeben auch wenn ich Sie auch selber hätte sauber machen können.

Jetzt möchte der Arbeitgeber die Schuhe auch nicht Sauber zurück da die Rückgabefrist abgelaufen ist die ich beim Leihvertrag unterschrieben hab.

Muss der Arbeitgeber rechtlich gesehen die Schuhe zurücknehmen?

Der Arbeitgeber hätte immerhin sagen können, dass er sie gesäubert zurückhaben möchte.

Stattdessen sagt er, er könne sie nicht reinigen da Sie zu dreckig seien.

Bei seinem Ausdruck habe ich halt gedacht, dass er seine Pflicht die Schuhe zu reinigen kennt und mir die Schuhe schenkt, da er Sie eben nicht reinigen kann.

Und jetzt ist die Frist abgelaufen....

Arbeit, Recht, Arbeitsschutzgesetz, Zeitarbeit, Zivilrecht
Wegen Betrug angezeigt aber unwissentliche Täuschung?

Hallöchen :)

ich wurde anscheinend heute Angezeigt von einem Käufer dem ich eine Uhr verkauft hatte (privat). Die Uhr war aber anscheinend eine Fälschung einer meiner Meinung nach ziemlich unbekannten Qualitäts/ Echtheitsmarke (Paul Valentine) die ich vorher auch nicht kannte. Ich hatte sie zuvor über Wish bestellt gehabt und da war die Uhr auch genauso gezeigt worden ( also mit „Markenaufdruck“ und der sichtlichen Bezeichnung ) also kaufte ich sie mir unwissentlich dass es sich dabei um eine Fälschung handelte weil es wie eine stink normale Uhr für mich mit einfach einem schönen Namen aussah. Da sie mir doch nicht ganz zusagte habe ich sie über eine Auktion (startpreis 1€ ) ins Internet gestellt und einige Zeit später wurde diese auch jetzt an diesen Käufer verkauft.

Meine Frage ist jetzt:

Ich hatte das nicht mit Absicht gemacht und wollte mich höflich Einigen doch hat sich der Käufer (auch verständlicher weise) aber dennoch ziemlich herabwürdigend (beleidigend und verleumderisch ) an die Polizei gewendet. Kann ich trotz Einsicht aber unwissenheit über die mangelnde Echtheit verurteilt werden ? Ich meine ich hatte die Uhr auch zuvor über das Internet gekauft was durch den Deutschen Zoll ohne Probleme gegangen ist, Fälschungen werden dort doch eigentlich aus dem Verkehr gezogen oder nicht ?

danke schonmal für hilfreiche Antworten

Betrug, Polizei, Recht, Fälschung, Zoll, Gericht, Anzeige, Zivilrecht
Busfahrer lässt Fahrgast nicht aussteigen, welche Konsequenzen kann man ziehen?

Mein Partner fuhr heute mit dem Bus im Main-Kinzig-Kreis von einem Bahnhof nach Hause. Dabei handelte es sich um einen Bus, welcher zusätzlich einen Art Anhänger mit sich führte, in dem weitere Fahrgäste transportiert werden können aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich ein gesondertes Gefährt abgetrennt vom eigentlichen Bus, sodass man mit dem Busfahrer nicht unmittelbar Kontakt aufnehmen kann (hoffe einigermaßen verständlich ausgedrückt...)

Nun zu seinem Problem. Er drückte rechtzeitig den

Stopp
Knopf, um seinen Wunsch an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen, dem Busfahrer mitzuteilen.

Dieser Aussteigewunsch wurde anscheinend nicht vom Busfahrer bemerkt (warum auch immer...angeblicher Defekt). Somit fuhr der Bus weiter... Mein Partner drückte sodann in seiner Not den Notrufknopf, um sofort Kontakt zum Busfahrer aufnehmen zu können. Er teilte mit, dass er doch aussteigen wollte, wieso er diesem Wunsch nicht nachkam... dieser gab an er habe keinen Wunsch erhalten und fuhr damit weiter in den nächsten Ort..... Er könne nun auch nicht mehr anhalten, da die Haltestelle bereits passiert wurde, so müsse mein Partner an der nächsten Station aussteigen.....die sich 5km in der nächsten Ortschaft befindet.... soweit so schlecht.

Die Laune meines Partners sank dementsprechen, da er bereits eine 12 Stunden Nachtschicht hinter sich hatte und eigentlich so schnell wie möglich ins Bett wollte...

Im nächsten Ort konnte er endlich den Bus verlassen. Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei. Woraufhin mein Partner entgegnete, dass man sodann ein Hinweisschild hätte aufhängen können um darauf hinzuweisen....

Nun wollte er sich bei der Verkehrsgesellschaft beschweren, die die Beschwerde jedoch an den Busbetreiber abwiegeln wollte. Dieser Betreiber war meinem Partner am Telefon so unverschämt pampig und aggressiv gegenüber, dass mein Partner nun gegen den Vorfall vorgehen möchte.

Die Frage ist nun jedoch was und wie?

Könnte man zivilrechtlich etwas einklagen oder liegt Strafrechtlich gar eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor? Bin leider kein Jurist, daher momentan am Abwiegen was wir tun könnten, denn dieses Geschehen möchte mein Partner nicht auf sich sitzen lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Recht, Bus, Zivilrecht, Fahrgast, Fahrgastrechte, Freiheitsberaubung, strafrechtliche-verfolgung

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