Hallo zusammen,
wie viele andere auch ärgere ich mich über den "Rundfunkbeitrag von ARD-ZDF-Deutschlandradio".
Nun steht im § 3 ( Wohung ) Abs. 1 folgendes:
Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann
Ich verstehe dieses "nicht ausschließlich über eine andere Wohung" nicht. Würde das "nicht" nicht da stehen wäre es ja eindeutig. Dann wäre eine Wohnung eine abgeschlossene Raumeinheit, die nur alles was unter 1. steht und zusätzlich unter 2. einen eigenen Eingang von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat oder von außen nur über eine andere Wohnung betreten werden kann. Da jetzt aber dieses "nicht" dabei steht sehe ich es so, daß wenn eine sogenannte "Wohnung" ( Definiton laut den Staatsvertrag ) nicht über eine andere Wohung betreten werden kann es sich dann dabei dann um gar keine Wohnung handelt wenn sie auch keinen eigenen Eingang hat?
Wäre dankbar für jede sinnvolle und nachvollziehbare Stellungsnahme