Weiterhin Nebenkosten zahlen obwohl ausgezogen?
Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung gekündigt und bin schon ausgezogen (also steht die Wohnung jetzt leer). Die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr, diese habe ich unterschritten. Muss ich für die restliche Zeit die Nebenkosten auch weiterzahlen oder reicht die Kaltmiete. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag früher rauszukommen, weil die Hausverwaltung kurzfristig gewechselt hat? Vielen Dank schonmal.
7 Antworten
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Mindestmietdauer sieht das Mietrecht nicht vor. Du hast einen unbefristeten MV und kannst daher jederzeit ordentlich kündigen.
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Die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr, diese habe ich unterschritten
Ich denke, du meinst einen wechselseitigen Kündigungsverzicht.
Muss ich für die restliche Zeit die Nebenkosten auch weiterzahlen
Auf jeden Fall.
oder reicht die Kaltmiete
Nein. Es gibt Nebenkosten, die auch anfallen, wenn dort niemand wohnt. Im Laufe des Jahres 2025 wird eine Abrechnung gemacht, da bekommst du sehr wahrscheinlich einen Teil erstattet.
Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag früher rauszukommen, weil die Hausverwaltung kurzfristig gewechselt hat?
Nein, das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
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im Mietvertrag steht Mindestmietdauer beträgt 1 Jahr
Wie lautet der exakte Wortlaut dazu im Mietvertrag? Gern auch Foto von der Passage im Mietvertrag.
Wann wäre das Jahr denn rum?
Unter dem Punkt Kündigung ist nichts dergleichen aufgeführt.
Was meinst du damit?
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Eine bestimmte Mietzeit kann nur über einen gegenseitigen Kündigungsverzicht oder die im Gesetz vorgesehenen Gründe vereinbart werden.
Wenn der Kündigungsverzicht wirksam vereinbart wurde, dann musst Du bis zum Vertragsende die geschuldete Miete inklusive der Betriebskostenvorauszahlungen zahlen. Das gilt auch, wenn Du da nicht mehr wohnst
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Klar mußt Du zahlen, solange der Vertrahg noch läuft.
NEBENKOSTEN VORRAUSZAHLUNG
Am Jahresnede wird fein ein Strich unter alle Zahlen gemacht undwenn es gut läuft bekommst Du was wieder, da Du wenig verbraucht/ wenig Kosten verursacht hast.
Der Wechsel der hausverwaltung entbindet Dich von gar nichts!
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Was hat die Hausverwaltung mit deinem Mitvertrag mit dem Vermiter zu tun?
Funktioniert deer Aufzug, die Heizung, Gas, Wasser; Strom noch?
Deinen Anteil musst du Bezahlen, eventuell weniger, weil du nichts mehr Verbrauchst. Heizung/ Hausmeister/ Gebäudekosten auf jeden Fall.
Danke dir, im Mietvertrag steht Mindestmietdauer beträgt 1 Jahr. Unter dem Punkt Kündigung ist nichts dergleichen aufgeführt.