Weiterhin Nebenkosten zahlen obwohl ausgezogen?

7 Antworten

Mindestmietdauer sieht das Mietrecht nicht vor. Du hast einen unbefristeten MV und kannst daher jederzeit ordentlich kündigen.

Die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr, diese habe ich unterschritten

Ich denke, du meinst einen wechselseitigen Kündigungsverzicht.

Muss ich für die restliche Zeit die Nebenkosten auch weiterzahlen

Auf jeden Fall.

oder reicht die Kaltmiete

Nein. Es gibt Nebenkosten, die auch anfallen, wenn dort niemand wohnt. Im Laufe des Jahres 2025 wird eine Abrechnung gemacht, da bekommst du sehr wahrscheinlich einen Teil erstattet.

Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag früher rauszukommen, weil die Hausverwaltung kurzfristig gewechselt hat? 

Nein, das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.


Daniels1508 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 22:11

Danke dir, im Mietvertrag steht Mindestmietdauer beträgt 1 Jahr. Unter dem Punkt Kündigung ist nichts dergleichen aufgeführt.

0
DaKaBo  04.07.2024, 22:20
@Daniels1508
im Mietvertrag steht Mindestmietdauer beträgt 1 Jahr

Wie lautet der exakte Wortlaut dazu im Mietvertrag? Gern auch Foto von der Passage im Mietvertrag.

Wann wäre das Jahr denn rum?

Unter dem Punkt Kündigung ist nichts dergleichen aufgeführt.

Was meinst du damit?

0

Eine bestimmte Mietzeit kann nur über einen gegenseitigen Kündigungsverzicht oder die im Gesetz vorgesehenen Gründe vereinbart werden.

Wenn der Kündigungsverzicht wirksam vereinbart wurde, dann musst Du bis zum Vertragsende die geschuldete Miete inklusive der Betriebskostenvorauszahlungen zahlen. Das gilt auch, wenn Du da nicht mehr wohnst

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Klar mußt Du zahlen, solange der Vertrahg noch läuft.

NEBENKOSTEN VORRAUSZAHLUNG

Am Jahresnede wird fein ein Strich unter alle Zahlen gemacht undwenn es gut läuft bekommst Du was wieder, da Du wenig verbraucht/ wenig Kosten verursacht hast.

Der Wechsel der hausverwaltung entbindet Dich von gar nichts!

Woher ich das weiß:Recherche

Was hat die Hausverwaltung mit deinem Mitvertrag mit dem Vermiter zu tun?

Funktioniert deer Aufzug, die Heizung, Gas, Wasser; Strom noch?

Deinen Anteil musst du Bezahlen, eventuell weniger, weil du nichts mehr Verbrauchst. Heizung/ Hausmeister/ Gebäudekosten auf jeden Fall.