Darf ich das?

5 Antworten

Probier es doch mal mit einem altmodischen Papierbrief. Als Einwurfeinschreiben. Die Dinger haben zwar keine magischen Kräfte, sind aber sehr viel "nachweisbarer" als Telefonate und angeblich nicht angekommene Mails und führen daher erstaunlich oft zu Rückmeldungen.

Weise auf vorherige Gespräche und Zusagen hin, am besten mit Datum und Gesprächspartner, und lass dir von deinem Mieter eine Auflistung der Schäden geben.

Die Fenster sind Gemeinschaftseigentum, darum MUSS die Hausverwaltung da reagieren. Bei Selbsthilfe besteht die Gefahr dass du auf den Kosten sitzen bleibst.

Bei einem durch Untätigkeit verursachten Wasserschaden kann der Hausverwaltung aber die Forderung nach Schadenersatz drohen. Kann man nicht mit denen reden ?


pscall 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 12:11

Sie reagieren ja leider nicht,ich weiß nicht warum

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Dann zahlt die Verwaltung auch nicht und dann verklagt dich der Handwerker und dann?

Ich würde eher mit Anwalt an die Verwaltung.

Wende dich sofort an den Beirat und fordere ihn auf, die Verwaltung zu bewegen!

Ich bin kein Profi aber ich denke schon, denn wenn die nicht reagieren bleibt dir ja nichts anderes übrig oder?


pscall 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 12:12

Ne eigentlich bleibt mir nichts anderes über,zumal durch die Feuchtigkeit auch andere Sachen,wie Fußboden,Schaden nehmen

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