...nicht ausschließlich...?

3 Antworten

Das bedeutet, dass du erstmal durch eine andere Wohnung gehen musst.

Vermiete den Hausgang eines Hochhauses an einen Obdachlosen als Wohnung, und schon muss keiner in dem Hochhaus mehr Beiträge zahlen ;).


GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 14:35

das würde ich auch so sehen wenn nicht das Wort "nicht" vor dem "ausschließlich" stehen würde

die idee mit dem obdachlosen ist super 👍, denn der ist ja beitragsbefreit

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geheim007b  05.07.2024, 16:15
@GEZVerweigerer

ist schon korrekt. Ist das Treppenhaus eine Wohnung kommt man nicht ausschließlich über die Wohnung des Obdachlosen in die Unterwohnungen. Hört sich gramatikalisch seltsam an, ist aber korrekt. Synonym wäre "einzig und allein".

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Du hast das Wort "und" unter 1 ueberlesen. Es muessen beide Bedingungen zutreffen.

Es muss sich also um zum Wohnen und zum Schlafen geeignete und auch genutzte Raeume handeln, die du betreten kannst, ohne durch eine andere Wohnung latschen zu muessen.

Du kannst deine Wohnung zwar nur betreten, wenn du vorher durch Gewerberaeume latschst (deine andere Frage), die sind aber eben keine Wohnung.

Korrekt - so sehe ich es auch: 1. und 2. müssen zutreffen. D.h. eine Wohnung hat auch immer einen Eingang. Wenn du durch die Wohnung von jemand anderen gehst um zu deiner Wohnung zu gelangen, wohnst du lt. dieser Formulierung sozusagen dort mit oder in einer WG.


GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 14:39
  1. und 2. muß zutreffen - richtig
  2. aber würde es heißen: .... ausschließlich über eine andere Wohnung.... dann sehe ich es so wie du schreibst, aber es heißt ja "nicht ausschließlich", also das gegenteil dann.
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Simon4x4  05.07.2024, 14:54
@GEZVerweigerer

Nein, da steht doch Wohnung ist wenn 1. Und ... der raum nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann

Wenn das "nicht" da nicht stehen würde, hieß es ja dass der Wohnraum dann eine Wohnung ist, wenn er ausschließlich (also nur) über eine andere Wohnung betreten werden kann.

Das Wort ausschließlich, schließt alle Optionen außer die genannte aus. Deshalb ist hier eine verneinung erforderlich.

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gorbi210  05.07.2024, 15:26
@GEZVerweigerer

Tut mir leid, da liegst du falsch. Die Antworten von derCaveman und Simon4x4 sind zutreffend. Es ist eben nur eine eigenständige Wohnung,wenn du in dein Schlafzimmer nicht nur über eine andere Wohnung gelangst.

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GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 14:02
@Simon4x4

aber es heißt: nicht ausschleißlich und nicht nur ausschließlich. also ist das gegenteil der fall

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GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 14:05

was versteht man unter einem eingang genau? ich hatte bis zum 30.05.23 ein im 1.OG gelegenes büro für meine gewerbliche tätigkeit. in diesem büro schlief ich teilweise. dort war ich auch angemeldet, ist aber baupolzeilich keine wohung sondern ein büro. diese büro ist von dem anderen betriebsraum im EG nur über eine treppe, ohne zusättzliche tür, zu erreichen.

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Simon4x4  06.07.2024, 18:05
@GEZVerweigerer

Ja, allerdings wäre das ja nicht über eine andere Wohnung. Geschäftsräume sind ja nicht Wohnungen

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GEZVerweigerer 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 00:23

warum wird denn ein Unterschied gemacht zwischen Durchquerung von Geschäftsräumen und Durchquerung von Wohungen? Gleichberechtigung???

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Simon4x4  08.07.2024, 07:58
@GEZVerweigerer

Was hat das denn mit Gleichberechtigung zu tun??? Möchtest du als Privatperson so wie eine Firma behandelt werden? Das wäre ja total unfair

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