...nicht ausschließlich...?
Hallo zusammen,
wie viele andere auch ärgere ich mich über den "Rundfunkbeitrag von ARD-ZDF-Deutschlandradio".
Nun steht im § 3 ( Wohung ) Abs. 1 folgendes:
Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann
Ich verstehe dieses "nicht ausschließlich über eine andere Wohung" nicht. Würde das "nicht" nicht da stehen wäre es ja eindeutig. Dann wäre eine Wohnung eine abgeschlossene Raumeinheit, die nur alles was unter 1. steht und zusätzlich unter 2. einen eigenen Eingang von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat oder von außen nur über eine andere Wohnung betreten werden kann. Da jetzt aber dieses "nicht" dabei steht sehe ich es so, daß wenn eine sogenannte "Wohnung" ( Definiton laut den Staatsvertrag ) nicht über eine andere Wohung betreten werden kann es sich dann dabei dann um gar keine Wohnung handelt wenn sie auch keinen eigenen Eingang hat?
Wäre dankbar für jede sinnvolle und nachvollziehbare Stellungsnahme
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das bedeutet, dass du erstmal durch eine andere Wohnung gehen musst.
Vermiete den Hausgang eines Hochhauses an einen Obdachlosen als Wohnung, und schon muss keiner in dem Hochhaus mehr Beiträge zahlen ;).
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ist schon korrekt. Ist das Treppenhaus eine Wohnung kommt man nicht ausschließlich über die Wohnung des Obdachlosen in die Unterwohnungen. Hört sich gramatikalisch seltsam an, ist aber korrekt. Synonym wäre "einzig und allein".
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Du hast das Wort "und" unter 1 ueberlesen. Es muessen beide Bedingungen zutreffen.
Es muss sich also um zum Wohnen und zum Schlafen geeignete und auch genutzte Raeume handeln, die du betreten kannst, ohne durch eine andere Wohnung latschen zu muessen.
Du kannst deine Wohnung zwar nur betreten, wenn du vorher durch Gewerberaeume latschst (deine andere Frage), die sind aber eben keine Wohnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Simon4x4/1717327540924_nmmslarge__0_1733_4000_4000_f7305d5b3d71c7d95cc890c356135df3.jpg?v=1717327541000)
Korrekt - so sehe ich es auch: 1. und 2. müssen zutreffen. D.h. eine Wohnung hat auch immer einen Eingang. Wenn du durch die Wohnung von jemand anderen gehst um zu deiner Wohnung zu gelangen, wohnst du lt. dieser Formulierung sozusagen dort mit oder in einer WG.
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- und 2. muß zutreffen - richtig
- aber würde es heißen: .... ausschließlich über eine andere Wohnung.... dann sehe ich es so wie du schreibst, aber es heißt ja "nicht ausschließlich", also das gegenteil dann.
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Nein, da steht doch Wohnung ist wenn 1. Und ... der raum nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann
Wenn das "nicht" da nicht stehen würde, hieß es ja dass der Wohnraum dann eine Wohnung ist, wenn er ausschließlich (also nur) über eine andere Wohnung betreten werden kann.
Das Wort ausschließlich, schließt alle Optionen außer die genannte aus. Deshalb ist hier eine verneinung erforderlich.
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Tut mir leid, da liegst du falsch. Die Antworten von derCaveman und Simon4x4 sind zutreffend. Es ist eben nur eine eigenständige Wohnung,wenn du in dein Schlafzimmer nicht nur über eine andere Wohnung gelangst.
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aber es heißt: nicht ausschleißlich und nicht nur ausschließlich. also ist das gegenteil der fall
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Nein, schau mal im Duden wie man das Wort "ausschließlich" verwendet
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was versteht man unter einem eingang genau? ich hatte bis zum 30.05.23 ein im 1.OG gelegenes büro für meine gewerbliche tätigkeit. in diesem büro schlief ich teilweise. dort war ich auch angemeldet, ist aber baupolzeilich keine wohung sondern ein büro. diese büro ist von dem anderen betriebsraum im EG nur über eine treppe, ohne zusättzliche tür, zu erreichen.
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Ja, allerdings wäre das ja nicht über eine andere Wohnung. Geschäftsräume sind ja nicht Wohnungen
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warum wird denn ein Unterschied gemacht zwischen Durchquerung von Geschäftsräumen und Durchquerung von Wohungen? Gleichberechtigung???
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Was hat das denn mit Gleichberechtigung zu tun??? Möchtest du als Privatperson so wie eine Firma behandelt werden? Das wäre ja total unfair
das würde ich auch so sehen wenn nicht das Wort "nicht" vor dem "ausschließlich" stehen würde
die idee mit dem obdachlosen ist super 👍, denn der ist ja beitragsbefreit