Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht. Er wohnt direkt über uns und hatte die Nacht über das Wasser laufen lassen, somit wurden wir Früh´s geweckt mit einem ``Regenschauer´´.

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist. Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht ( Lediglich die Matratze ist hin ).

Wir sind der Meinung das die Decke getrocknet werden muss denn allein mit der Heizung wird das nichts und bei diesen alten Decken sind Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf fällt. Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu unsicher ist.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt, er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Nun ist die Frage was können wir dagegen machen? Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen kommt? Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben, wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Hat man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches die 3 Monate umgeht? Muss ich mir im Ernstfall auch noch einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten :)

Wohnrecht, Versicherung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, Schaden
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Rechte und Pflichten zum Thema Wohnrecht: Welche Rechte hat der Bewohner mit Wohnrecht und welche Pflichten hat der Hauseigentümer?

Folgender Sachverhalt: Meine Oma hatte drei Kinder, zwei Töchter und einen Sohn. Sie besaß ein kleines Haus mit Keller sowie Anbau, Garten, Scheune und Hof. Ihr letzter Wille: Die Töchter sollen die gesamte Immobilie samt Grundstück erben, aber ihr Sohn hat ein Wohnrecht im Anbau sowie Nutzungsrecht von Keller, Scheune, Hof und Garten. Das Haus lassen die Töchter leer stehen, da der Bruder keine Mieter akzeptiert und mit Ärger droht. Damit kann man leben. Aber: Der Bruder meint nun seine Schwestern seien seine Hausmeister und müssten renovieren, Schnee im Hof schaufeln, die Strassenfront räumen und kehren, sowie diverse Neckereien wie: die Türklinke wackelt, das Hoftor klemmt, der Baum im Hof muss gestutzt werden usw.t Er droht: Wenn die Immobilie nicht in Schuss gehalten würde, ziehe er auf ihre Kosten ins Hotel und das müssten die Schwestern dann bezahlen. Falls er jemals in ein Pflegeheim käme würde sein Wohnrecht in Geld bewertet und die Schwestern müssten dann auch für eine Unterkunft in einem Pflegeheim aufkommen.

Ist das richtig so?

Meine Eltern leben noch und haben ihr Erbe bereits vor Jahren mit warmer Hand verteilt. Meine Brüder wurden ausbezahlt. Ich habe das Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern ließen sich ein Wohnrecht eintragen. Wenn die Sache oben stimmen würde, müsste ich später für meine Eltern den Hausmeister spielen (ich wohne 500km entfernt) und eine Unterkunft im Pflegeheim alleine bezahlen.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass das so nicht stimmen kann.

Wer weiss sicher was das Wohnrecht wert ist und welche Pflichten der Hauseigentümer hat?

Wohnrecht, Mietrecht, Erbrecht

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