Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?

Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen, bei dem uns alle Eckdaten zusagen (Grundstück, Lage, Größe, Schnitt usw.) Die Sache hat nur den Haken, dass die vorhandene Einliegerwohnung im Kellergeschoss von einer alten Dame (76 Jahre) bewohnt wird, welche ein Lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung hat. Allerdings kein Nießbrauchsrecht! Ist auch alles im Grundbuch eingetragen. Beim Kaufpreis wurde dieses Wohnrecht bereits berücksichtigt. Es wurde ein Wertgutachten erstellt, und vom aktuellen Wert des Hauses wurde der Wert des Wohnrechts abgezogen (Immobilienwert - Wert des Wohnrechts = Kaufpreis). Der so enstandene Kaufpreis ist sehr Attraktiv für uns, deshalb überlegen wir welche Nachteile durch die Situation enstehen.

Meine speziellen Fragen dazu sind:

  1. Kann es probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)?

  2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt?

  3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.) anteilsmäßig mitzahlen?

  4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä?

  5. Kein Nießbrauch heisst doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?!

  6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden?

Ich hoffe jemand hat hier Erfahrung mit so einer Situation.

Wohnrecht, Hauskauf, lebenslanges Wohnrecht
Vermieter verbietet mir, meinen Namen an den Briefkasten anzubringen - wie gebe ich nun meine Postadresse an?

Ich habe ein kleines Problem.

Ich habe gerade am Wochenende eine Zusage für eine Wohnung in einer Großstadt bekommen und heute bin ich eingezogen. Ich bin praktisch der Untermieter, da der Mieter der Wohnung, nennen wir ihn "Müller", noch eine Person braucht, um die Mietkosten aufzuteilen.

Nun ist der Mieter dieser Wohnung derjenige, der alles festlegt und Teil der Vertragsvereinbarung ist, dass er nicht meinen Nachnamen an den Briefkasten oder der Klingel anbringen will. Mich ärgert das ungemein. Ich muss schließlich meinem Arbeitgeber, meiner Versicherung, meinen Eltern, meiner Bank etc. Bescheid geben, wie nun meine Adresse ist, damit die Post auch gescheit ankommt.

Gründe von seitens Herrn Müllers ist, dass er die Wohnung davor schon an 5 andere vermietet hat, die allerdings alle nur einen Monat geblieben sind. Er hat Angst, dass die Nachbarn schlecht über ihn denken, wenn jedes Mal ein anderer Name dransteht.

Gründe für meine Verärgerung ist wie gesagt, weil ich nicht weiß, was ich eigentlich für eine Postanschrift habe, wenn mein Name auf den Briefkästen und auf der Klingel gar nicht existent ist. Straße und Stadt, Postleitzahl ist klar. Aber wenn der Postbote dann vor der entsprechenden Straße ist, muss er passen, weil er meinen Namen nirgendwo findet. Außerdem hat das auch was mit dem Selbstgefühl. Ein Namensschild drückt eine Zugehörigkeit doch erst aus - das man offiziell hier wohnt. Nicht wie ein Dieb, der untertauchen muss. So fühle ich mich leider.

Aber wie schaut in meinem Fall der Briefkopf aus? Das verstehe ich nicht. Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen, wie der Briefkopf in dem Fall auszuschauen hat?

Wie mache ich das mit Online-Daten auf Amazon/ E-Bay? Ich kann mich doch schlecht "Müller" nennen, oder? Das bin ich nicht! >_<

Brief, Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Rechte, Stadt, Psychologie, Adresse, WG
Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete

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