Miet nachweis stellen, was angeben Untermieter oder Hauptmieter?

Ich muss einen Grundsicherung's Antrag stellen, und weis nicht wie ich jetzt den Miet-nachweis angeben soll? Um es besser zu Verstehen hier meine Verhältnisse: Ich Wohne in dem Haus meines Bruders das als Schenkung von meinem Vater an ihn übergeben wurde und ich auf das Erbe verzichtet habe, mit Bedingung das ich Wohnrecht habe in der Keller Wohnung. (dies ist alles Notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen, also sicher). Meine Eltern Leben im Erdgeschoss und haben dafür ebenfalls Lebenslanges Wohnrecht.

Nun haben wir den Keller etwas mehr ausgebaut und ich nutze mehr als was meins ist. Der gesamte Keller ist an die Wohnung im Erdgeschoss angeschlossen was Zähler angeht Das Haus wird auf 2 Darlehns abgezahlt, eins mein Vater und das Andere mein Bruder. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dauer. Da meine Rente nicht so hoch ist da ich erst 39 bin, habe ich anrecht auf Grundsicherung. Was NUN ? ich muss einen Miet nachweis abgeben und eine Kopie des Miet Vertrages. Ich Zahle an meinen Vater für strom Wasser, also sämtliche Nebenkosten die für mich sind und für den zusätzlichen raum den ich nutze eine gesamt Miete von 250€. Ohne es irgendwie schriftlich festgehakten zu haben, hat mein Vater mit meinem Bruder sich die gemeinsamen nutzbaren Räumlichkeiten unter sich aufgeteilt, der Keller nutzt mein Vater komplett, auch da wo ich wohne, und mein Bruder nutzt dafür den gesamten Dachboden.

Jetzt ist die eigentliche FRAGE. Was geb ich an im miet-nachweis?

Mein Vater als Vermieter obwohl mein Bruder der Besitzer ist?

Oder mein Bruder als Vermieter?

oder gebe ich mich als Untermieter bei meinem Vater an, da meine Wohnung an seine Zähler angeschlossen ist, obwohl ich eine Komplette separate Wohnung habe, mit allem was dazu gehört, Bad/WC, Küche, 2 räume und Gästezimmer und Garten stück.

Wohnrecht, Recht, Grundsicherung, Untermiete, Hauptmieter
Abzocke in Studentenwohnheim?

Hallo liebe Community,

Eine befreundete Kommilitonin von mir wohnt in einem Studentenwohnheim und hat ein Fluchtfenster in ihrem Zimmer. Im Mai diesen Jahres hat sie wohl das Fenster "falsch" geöffnet und ist an den Notknopf gekommen, kein Alarm wurde ausgelöst, kein Feuerwehreinsatz, nix. Das Fenster wurde repariert (es musste nichts ausgetauscht werden) uns es konnte ganz normal weiter benutzt werden. In den Semesterferien ist sie dann in die Heimat geflogen zu ihren Eltern (sie ist Asiatin) und als sie wiederkam war das komplette Fenster samt Rahmen ausgetauscht worden. Obwohl vertraglich vorgeschrieben wurde sie nicht darüber benachrichtigt, dass Aufgrung von Baumaßnahmen ihr Zimmer betreten werden muss etc. und als Krönung hat sie vor ein paar Tagen eine Rechnung über 2.000 Euro bekommen. Auf der Rechnung steht das falsche Meldungsdatum des Schadens und die falsche Zimmernummer. Außerdem ist der erste Satz der Rechnung meiner Meinung nach grammatikalisch nicht korrekt und auch nach googlen konnte ich nichts über die wortwörtlich so beschriebene Sachlage "Fluchtfenster Anlage ausgelöst" finden. Für mich klingt das stark nach Abzocke, sie spricht noch kein sehr gutes Deutsch und dank der zeitnahen Zahlungsfrist ist sie natürlich schon in Panik. Erst kürzlich musste ihre ebenfalls asiatische Nachbarin 400 Euro für einen kaputten Vorhang bezahlen. Ich gehe morgen mit ihr zum Studentenwerk und gucke was sich da machen lässt.

Habt ihr schonmal sowas erlebt? Vielleicht stolpert ja jemand mit Rechtswissen hier drüber. Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp!

Alles Liebe, hadschihalefoma

Wohnrecht, Recht, Fluchtweg, Studentenwohnheim
Schimmel und feuchte Wände in gerade erworbener Eigentumswohnung?

Ich versuche mich so kurz zu halten wie es geht: Wir haben vor ca. 3 Monaten eine Eigentumswohnung erworben (Haus besteht aus 3 Parteien: 2 Wohnungen, die durch den Hausverwalter vermietet werden und 1 Eigentumswohnung, die wir erworben haben). Beim Kauf sagte uns der vorherige Eigentümer nichts davon, dass die Wände feucht sind bzw. Probleme mit Schimmel in der Vergangenheit aufgetreten sind. Als wir nun die ersten Tapeten abgerissen haben, haben wir sofort Schimmel an einer Außenwand entdeckt. Wir haben es dem vorherigen Wohnungseigentümer geschickt, woraufhin er uns sagte, dass er davon nicht wusste. Zwei Wochen später haben wir jedoch von der Frau des ehemaligen Besitzers über Ecken erfahren, dass sie die Wände schonmal wegen der Feuchtigkeit auf hatten (sie wussten es also doch!). Wir haben einen Gutachter rauskommen lassen, der uns mitteilte, dass zwei Außenwände komplett feucht sein und dass der Auslöser wahrscheinlich unversiegelte Fugen an der Außenfassade sind, die erst versiegelt werden müssen, woraufhin die Wand aufgemacht, desinfiziert und ein Trockenzelt aufgebaut werden müsse. Die Mieter, die unter uns wohnen, haben uns mitgeteilt, dass sie ebenfalls Probleme mit Schimmel haben. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen? Der ehemalige Eigentümer (Stichwort arglistige Täuschung) und zusätzlich der Hausverwalter (in der Teilungserklärung ist der Anteil 1/3 für uns, 2/3 für ihn), da die Ursache ja anscheinend von außen kommt? Im Moment stellt sich jede Partei quer, sowohl der vorherige Eigentümer, als auch der Hausverwalter - unserer Auffassung nach müssen aber beide zahlen; haben wir damit Recht? Schonmal vielen Dank im Voraus!

Wohnrecht, Schimmel, Recht, Kosten, Eigentumswohnung, feuchte wände
Praxis zu Wohnung - Nutzungsänderung?

Hallo,

wir haben folgende Situation:

durch Immobilienscout haben wir eine Wohnung gefunden, die früher als Praxis diente. Bei der Explose stand aber „Wohnen und Arbeiten  unter einem Dach“, deshalb sind wir auch von einer Wohnung ausgegangen. Bei der Besichtigung und allen weiteren Schritten haben wir mit dem Verkäufer über eine Wohnung gesprochen, er hat lediglich erwähnt, dass es sich um eine frühere Praxis handelt. 

Nun habe ich alle Unterlagen bekommen inklusiv Entwurf für den Kaufvertrag. Und musste feststellen, dass in Nutzungsänderungen sowie im Kaufvertrag immer noch „Arztpraxis“ steht.

Ich habe mit dem Verkäufer telefoniert und er möchte diese Nutzungsänderung nicht machen, sondern besteht darauf es so zu verkaufen. Das argumentiert er mit dem Risiko für ihn. Wenn er die Änderungen macht und wir es doch nicht kaufen, hat er auch keine Möglichkeit mehr einen Käufer für „Praxis“  suchen. Da die Nutzungsänderung von Gewerblich zu Wohnung ziemlich einfach ist und umgekehrt komplizierter ist, will er 100% sicher sein, bevor er vielleicht in die Regung zieht, Nutzungsänderung zu machen. Bearbeitungszeit, nach meinen Informationen ca. 6-8 Wochen.

Daraufhin habe ich mich erkundigt. Die Miteigentümer sind mit der Nutzungsänderung einverstanden. Das habe ich aber nicht schriftlich, nur mündliche Aussage von der Verwaltung. Mit den Unterlagen und Bauplänen(Vorabbaupläne, wie ich es umbauen würde) war ich auch bei der Bauaufsicht, die haben damit auch kein Problem, nicht mal Statiker brauche ich, da praktisch nichts geändert wird, bei tragenden Wänden sowieso. Dies habe ich auch nur mündlich. Schön und gut, dass alle mir zusagen und meinen, dass es kein Problem ist Nutzungsänderung zu machen. Aber ohne schriftliche Bestätigungen möchte ich nicht weiter machen, wenn einer sich später anderes überlegt, riskiere ich eine Praxis zu besitzen und keine Wohnung.

Nun habe ich eine Reihe von Fragen bzw. Möglichkeiten, auf die ich hier eine Antwort oder zumindest ein Anstoß bekomme.

1. Kann ich Nutzungsänderung von Gewehrblich zu Wohnung ohne Miteigentümer machen?

2. Reichen mir nur schriftliche Bestätigungen von Miteigentümer oder muss ich zum Notar?

3. Kann ich mich für den Anfang mit der schriftlichen Bestätigung von Miteigentümer zufrieden geben und wenn es nötig ist zum Notar zu gehen, es später zu machen?

4. Müssen alle Miteigentümer  zu Notar oder wie läuft es ab? Dies frage ich, weil es wahrscheinlich schwierig wird alle gleichzeitig zum Notar zu holen.

5. Kann ich schon jetzt auf schriftliche Bestätigung von Bauaufsicht bestehen? Nämlich, darauf bestehen dass was er mir Mündlich zugesichert hat, auf dem Papier.

6- Gibt es irgendwelche weitere Möglichkeiten sich bezüglich der Nutzung der Wohnung abzusichern? 

Ich wäre für alle Antworten, Denkanstoßen und weiterführende Informationen sehr dankbar.

P.S. Es geht um Wohnung in NRW – Kreis Viersen, falls es länderspezifische Unterschieden gibt.

Wohnrecht, Recht, Kaufvertrag, Wohnungseigentum, Nutzungsänderung
Mietminderung weil kein Internetanschluss möglich ist?

Hi,

ich kenne mich da nicht so genau aus da es meine erste eigene Wohnung ist, vielleicht könnt ihr mir helfen wäre echt toll bin am verzweifeln :(. Folgende Lage: Ich bin im April in eine Wohnung gezogen und wollte natürlich einen DSL Vertrag abschließen wegen Internet & Telefon. Es gibt in der Wohnung einen Telefonstecker und meine Nachbarin hat auch Internet, und vom Aufbau her hat sie quasi die gleiche Wohnung. Wie auch immer, vom Vermieter wurde mir nichts darüber mitgeteilt das irgendwas mit dem Internet nicht gehen würde und im Mietvertrag steht auch nicht davon.

Jetzt war ich bei mittlerweile 2 Anbietern O2 und Vodafone. O2 hat mit mitgeteilt das der Vormieter noch im Vertrag zu seine scheint, nachdem ich zu Vodafone gewechselt habe weil O2 ziemlich unfähig schien und Vodafone außerdem bessere Konditionen hat wurde mit zuerst auch mitgeteilt das evlt der Vormieter noch die Leitung blockiert, dann vor kurzen hieß es nein, es werde das Netzt ausgebaut und es sei bei mir gar kein Anschluß nötig.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Kann ich von meinem Mieter eine Mietminderung verlangen. Was da abgeht, vorallem weil der Vermierter sehr unkooperativ verhalten hat, kann kaum noch legal sein, denn soweit ich weiß gehört Internetzugang zum Grundrecht

Zusatzfrage: Wenn ihr noch Ideen hättet wie ich Internet ins Haus bekommen könnte wäre ich euch dankbar. Hier in meiner Stadt kann man noch über den Strom/Stromanbieter Internet beziehen aber das ist an meinem Standort nicht verfügbar und der Gigacube von Vodafone ist jetzt auch nicht das ware für den aktiven Internetgebrauch.

Vielen dank für hoffentlich zahlreiche Tipps und Antworten.

Internet, Wohnrecht, wohnen

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