Was passiert mit Grundschuld bei Hausverkauf?

Angenommen, auf einem Haus, das 60000 Euro wert ist, sind 25000 Grundschuld eingetragen von einer Bank. Da wurde mal vor Längerem ein Kredit aufgenommen, bei dem das Haus als Sicherheit hinterlegt wurde.
Der rdit ist noch lange nicht abbezahlt, noch rund 22000 Restschuld übrig.

Nun sagen wir mal, muss der Hausbesitzer plötzlich ins Pflegeheim.
Geld muss also her, von daher kommt er um einen Hausverkauf nicht drumherum.
Sagen wir mal, es fände sich ein Käufer, der das Haus für 45000 kaufen würde.

Wie geht es nun weiter?
Insbesondere was passiert mit der Grundschuld?

Erhält der Verkäufer nun die 45000 und muss damit direkt die kompletten 22000 der Bank abbezahlen?
Die Grundschuld wird ja schlecht auch nach dem Verkauf draufbleiben können, der Kredit ist ja schließlich dem Verkäufer zuzuordnen.
wird da dann die grundschuld vor/beim Verkauf gelöscht und damit das Darlehen der Bank sofort fällig?

Oder wie läuft sowas ab?

B) Leicht andere Situation:
Situation wie oben, aber an Rangstelle 2 des Grundbuchs befindet sich noch ein Wohnrecht im Wert von 25000 Euro (von Gutachter oder sowas festgestellt, also sicher)

Wie läuft da dann der Verkauf und das rundherum ab?
Weil ja Grundschuld+Wohnrecht vom Wert her den Verkaufspreis übersteigen würden.
Wie wäre da die Situation?

Bliebe da für den Verkäufer überhaupt noch Geld übrig mit dem er sich das Heim leisten könnte bzw. die er in den ersten Monaten im Heim verleben könnte?

Haus, Wohnrecht, Recht, Grundbuch, Grundschuld., Verkauf, Wirtschaft und Finanzen
Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

Hallo,

kürzlich ist meine Mitbewohnerin (2. Hauptmieterin, ich bin 1. Hauptmieterin) ausgezogen und ich bin nunmehr alleinge Hauptmieterin und habe bzgl. einer Erlaubnis zur Untervermietung bei meiner Hausverwaltung angefragt und diese auch erhalten. Nun wird mir die Untervermietung unter der Bedingung eines Mietzuschlages nach § 26 (3) Neubaumietenverordnung in Höhe von 5,00 € erlaubt. Ich bin mir 1. nicht sicher, ob dies so zutrifft, da jeder sein eigenes Zimmer hat und nur Bad und Küche geteilt werden, 2. eigentlich ja nur ein "Mieterwechsel" erfolgt ist: Die Wohnung war schon die ganze Zeit von zwei Leuten belegt, sodass eine erhöhte Abnutzung nicht der Fall ist, 3. steht in dem Schreiben meines Vermieters: "pro Person um je 5,00 €". Meint das pro "Untermieter" oder tatsächlich 5,00 € für mich und 5,00 € für den Untermieter (also10,00 € gesamt)? Zweiteres wäre für mich vollkommen unverständlich, da aus dem Gesetz nicht hervorgeht, dass diese Mieterhöhung pro Personen in der Wohnung (egal ob Haupt- oder Untervermieter) erhoben werden kann. Den § verstehe ich eher so, dass maximal pro Untermieter ein Zuschlag von 5,00 € erfolgen kann.
Kann mir jemand hinischtlich der drei genannten Punkte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Lieben Dank! Die Miete beträgt (aktuell) warm übrigens 647,00 € für knapp 50 m ².

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Untervermietung, Vermieter
Besteht eine Pflicht zur energetischen Sanierung gem. EnEV nach Kauf einer Eigentumswohnung?

Gemäß den Anforderungen an bestehende Gebäude nach EnEV in 2017 sind i.d.R. die Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken bzw. Dächer, Austausch alter Öl- und Gaskessel sowie die Dämmung von Rohrleitungen verpflichtend.

In §10 Abs. 4 EnEV heißt es: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten (...) erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen (...).

1) Das Wohngebäude verfügt über mehr als zwei Wohnungen - heißt dass, die Pflichten sind bereits heute (vor Erwerb) zu erfüllen (vom aktuellen Eigentümer)?

Ich stehe gerade vor der Entscheidung eine der ETWs als Kapitalanlage zu kaufen wobei ich hinsichtlich der Sanierungspflicht nicht sicher bin, ob diese gegeben ist. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus gebaut 1967. Es verfügt über keine gedämmte oberste Geschossdecke bzw. Dachdämmung (die Gas-Zentralheizug ist von 2004, die Rohrleitungen sind ummantelt). 2008 wurde das Gebäude mittel Teilungserklärung in 8 juristische Wohneinheiten zerlegt. Die Wohneinheiten werden nun veräußert. Der Energieverbrauch liegt laut Energieausweis im Rahmen (107 kWh/qma). 2) Sind die Eigentümer der Wohneinheiten gemeinschaftlich als WEG zur energetischen Sanierung verpflichtet?

Wohnrecht, Recht, Immobilien, Baurecht, Eigentumswohnung, Wirtschaft und Finanzen
Probleme mit Nachbarn / Ruhestörung / Vermüllung im Haus etc?

Hallo

da mein Herz auf 180 ist umreiße ich das Problem erst mal.

Ich wohne in einer vermieteten Eigentumswohnung. Mein Nachbar ist ein Messi und seine Freundin obdachlos und wohnt bei Ihm. Seit Monaten reißt Sie nachts an der Haustür herum sodaß ich im Bett stehe. Ebenso sind Kellerräume vermüllt mit x Tüten etc. Auch der Waschraum wird ständig vermüllt , die Maschinen ( WaMa + Trockner ) sind verdreckt und ungepflegt. Die Krönung war nun das die Frau in einen Kellerraum uriniert hat. Entsprechend stinkt es da. Ich habe meine Vermieter informiert und angekündigt das Ganze vom Mieterschutz prüfen zu lassen und entsprechend eine Mietkürzung angekündigt. Heute bekam ich eine unfreundliche Mail das man dagegen nichts unternehmen kann und es schon an die Hausverwaltung gegeben wurde. Diese unternimmt allerdings nicht. Es kam dann eine ellenlange Aufzählung was mir einfällt mich so zu verhalten und man kann da nichts machen da der Messi Eigentümer wäre ( und seine Freundin darf dann als Obdachlose das Haus versauen ). Auf meine Ankündigung einer Mietminderung teilte man mir mit das diese abgelehnt wird da man darin keinen Grund sieht. Man empfahl mit die Polizei einzuschalten. Das halte ich für sinnlos da zb wenn die Frau die Haustür halb eintritt meist nach 5 Minuten wieder Ruhe ist da Sie dann wieder verschwindet oder der Messi aufmacht ( hat seine Klingel abgestellt ) oder Sie wenn ein anderer Bewohner in die Wohnanlage kommt Sie ins Haus gelangt. Setzt sich dann die halbe Nacht ins Treppenhaus inkl Vollbeleuchtung. Was kann ich tun ? Ich trage diesen Zustand nicht weiter. Bin sowohl im Mieterschutzbund und habe eine Rechtschutzversicherung im Wohnrecht. Vielen Dank für Leute die Wissen was ich tun kann.

Wohnrecht, Polizei, Recht, Nachbarn, Ruhestörung
Muss ich meine Katzen abgeben?

Hallo zusammen,

ich bin vor ca. einer Woche umgezogen. Ich habe zwei Katzen. Im Mietvertrag der neuen Wohnung steht, dass Hund und katzenhaltung untersagt ist, außer alle anderen Mieter sind damit einverstanden. So wurde es auch mündlich vereinbart. Nun bin ich einen Tag zur neuen Wohnung gefahren, habe alle Nachbarn gefragt und alle waren einverstanden. Leider habe ich eine Mieterin nicht antreffen können. Durch den Umzug hab ich es leider verschwitzt nochmal nachzufragen.

Jetzt wohne ich mit meinen zweien dort und bekam Anfang der Woche einen Anruf vom Vermieter. Die besagte Nachbarin, die ich nicht angetroffen habe, hat meinem Vermieter eine E-Mail geschickt, wo sie schreibt, ihr Sohn (ca.14 Jahre) hätte eine lebensbedrohliche katzenallergie. Aus verschiedenen Quellen wüsste sie, dass die Haare durch jede Ritze dringen und er soll das Problem schnell lösen. Sprich: ich soll meine Babys abgeben.

Man sollte wissen, dass Sie im Erdgeschoss wohnt und ich im Dachgeschoss. Das Treppenhaus wird abwechselnd gewischt und nur der eigene Bereich. Ich hänge meine Wäsche auch nicht im gemeinschaftskeller auf und reinige meine Wohnung regelmäßig. Ihr Sohn kommt nicht ansatzweise mit meinen Tieren in Kontakt und durchs Treppenhaus geht er nur kurz. Meine Katzen sind reine wohnungskatzen. Sie sind alles was ich besitze und habe sie seit sie 6 Wochen alt sind.

Wie stehen meine Chancen die Tiere zu behalten ? :(

über jede Antwort würde ich mich freuen!

Viele Grüße

Rolf68

Wohnrecht, Allergie, Katze, Mietrecht, Nachbarn
Opa hat Wohnrecht, wir wohnen zusammen, darf ich meinen Onkel rauswerfen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Mutter hat besagtes Haus geerbt, mein Opa, er hat lebenslanges Wohnrecht, wohnt im Erdgeschoss und ich in den oberen zwei Etagen.

Es handelt sich nicht um zwei Wohnungen streng genommen, ich habe für den oberen Bereich im Flur eine Tür einbauen lassen für die nur ich einen Schlüssel habe. Die Küche im Erdgeschoss teilen mein Opa und ich uns so wie auch abstellflächen im Keller, wie auch den Garten.

ich habe einen Mietvertrag und bin auch dort im Haus gemeldet.

jetzt geht es um das eigentliche Problem.

Mein Onkel und ich haben unlösbaren Streit. Er besucht natürlich meinen Opa, seinen Vater. Wogegen ich allerdings auch nichts habe, ist schließlich sein Vater.

Mein Onkel beschimpft und brüllt mich sobald er mich sieht grundlos an, und mein Großvater will sich daraus halten. Er sagt zu mir nur tue was du tun musst zu mir.

meine Frage ist, da ich mich in den Gemeinschaftsräumen nicht normal bewegen kann wenn er da ist, ob ich ihn der Wohnung verweisen darf und ihm ein Hausverbot aussprechen darf, und ob das auch gilt wenn mein Opa seinen Besuch wünscht.

ich möchte es ehrlich gesagt soweit nicht kommen lassen, werde ich auch denke ich nicht, aber ich würde ihm das gerne vor Augen halten, dass ich diesen Schutz gehen könnte.

Klar kann ich das auch einfach jetzt daher sagen um ihm zu drohen, aber ich drohe nicht gerne mit hohlen Nüssen.

ich hoffe das er sich nach der Drohung zusammen reißt und mir einfach aus dem Weg geht, wie ich ihm auch aus dem Weg gehe.

Wohnrecht, Familie, Recht, Mietrecht, Hausverbot, Streit, gesetzlich

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