Darf Partner mir den Zutritt ins Haus ohne Vorwarnung verwehren?

Hallo, ich brauche dringend einen Rat.

Mein Lebensabschnittsgefährte und ich hatten auf den Grundstück seiner Eltern eine Scheune ausgebaut. Alles lief auf sein Name, nur die Möbel und weitere kleinere Utensilien kamen von mir. Nach Streitigkeiten verließ ich das ausgebaute Objekt vorübergehend, da mein Partner Abstand und Ruhe bräuchte. Es war nie die Rede von Trennung. Nach dem ich nun 2 Monate Einsicht zeigte und meine Notunterkunft bei Verwandte nicht weiter ausbeuten wollte, schlief ich eine Nacht wieder in diesem Haus; ich im Schlafzimmer; mein Partner im Wohnzimmer. Es gab weder einen Disput noch eine Aussprache und erst recht nicht eine Androhung, dass ich dieses Grundstück nicht mehr betreten darf. Heute, einen Tag nach der Übernachtung, wollte ich wieder in der Wohnung schlafen jedoch wurden mir der Zutritt verwehrt; Tore verschlossen; Schlösser ausgetauscht.

Ist es denn erlaubt, dass ich vor verschlossenen Türen in der Nacht stehe? Sowohl meine ganzen Dokumente als auch persönliche Dinge/Kleidung und Gegenstände wie Waschmaschine, Küche etc. (keine Rechnungsnachweise weder von mir noch von ihm) werden mir obwohl ich dort noch gemeldet bin, verwehrt.

Ich weiß auch nicht direkt, wer mir diesen Zutritt verwehrt ob es mein Partner ist oder meine Schwiegereltern, die das Grundstück gehören. - Spielt das denn vielleicht auch eine Rolle??

Soll ich jetzt die Polizei einschalten oder wie verhalte ich mich am besten? Ich wollte es eigentlich gar nicht so eskalieren lassen...

Ich bedanke mich für den einen oder anderen Rat!!!

Haushalt, Wohnrecht, Wohnung, Partnerschaft
Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

Hallo, ich wohne seit etwa 5 Monaten in einer WG mit noch einem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter ist. Ich habe keinen Mietvertrag und bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter weiß, dass ich mit in der Wohnung gewohnt habe. Seit ich eingezogen bin waren kleine Schimmelflecken an einer Wand, diese haben sich in den letzten paar Wochen ausgebreitet, was meinem Mitbewohner bekannt war. Nun hat sich mein Mitbewohner darum gekümmert, dass Handwerker kommen und den Schimmel entfernen, dafür sollte ich meine Sachen zusammenpacken, und in der Küche abstellen. Nun bin ich zu einem Freund gefahren wo ich das Wochenende Verbringen wollte während die Handwerker arbeiten. Ich bin etwa 2 Stunden aus dem Haus da ruft mich mein Mitbewohner an, und sagt mir, dass es viel zu viel Schimmel ist, und dass er die kosten so nicht tragen kann, da es wohl alles meine Schuld ist hat er meine Möbel jetzt vor die Wohnungstür gestellt und ich soll bitte alle meine Sachen in den nächsten Tagen abholen.

Nun gut, bei jemanden der so etwas macht möchte ich natürlich auch nicht mehr wohnen, deshalb habe ich kein Problem damit meine Sachen abzuholen, allerdings sehe ich es nicht ein, dass er die gesamte Miete für diesen Monat einbehält.

Ich habe am 1.4. 300€ Miete gezahlt, habe wie gesagt keinen Mietvertrag, und die Zahlung ist auch nicht quittiert. Habe ich irgend eine Möglichkeit, mein Geld, zurück zu bekommen? Darf er mich überhaupt einfach so vor die Tür setzen, ohne Ankündigung, auch wenn kein Mietvertrag existiert? Darf er einfach so meine Möbel ins Treppenhaus stellen? Werde natürlich so schnell es geht einen Anwalt kontaktieren, wollte mich vorab nur schon mal informieren.

*Miete wurde bar bezahlt. 

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, WG
Darf ich mit meinem Kind von Zuhause ausziehen?

Hey folgende Frage. Meine Freundin ist 20 Jahre alt. Ich bin derzeit 21 Jahre, eigene Wohnung und arbeite im Krankenhaus als Pfleger. Wir haben eine 3 jährige Tochter die allerdings nicht meine leibliche ist. Der Vater lebt weit weg und hat seit der Geburt kein Kontakt zum Kind bzw. wollte es nicht. Da sie bei der Geburt ihres Kindes minderjährig war übergab sie Gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht an ihre eigene Mutter. Beide leben zusammen in einer Wohnung mit 2 anderen Geschwistern. Das Sorgerecht aber teilen Sie sich. Sie macht momentan eine Ausbildung und möchte gerne mit der kleinen ausziehen da es die jetzigen Wohnverhältnisse einfach nicht mehr zulassen. Es sind einfach zu viele in der Wohnung. Leider will das ihre Mutter nicht zulassen und verbietet meiner Freundin mit dem Kind auszuziehen. Sie droht immer mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und meint das meine Freundin ja Unfähig wäre für das Kind zu sorgen was absolut nicht stimmt. Kann das die Mutter meiner Freundin wirklich so einfach verbieten? Wir beide haben jetzt einen Termin beim Jugendamt gemacht um mal zu erfragen was sich für Möglichkeiten anbieten würden zwecks - Eigenerer Wohnung,- Eventuell das sie zu mir in die Wohnung zieht mit der kleinen oder ein Mutter Kind Heim. Seitdem ihre Mutter weis das sie ausziehen möchte versucht sie jeglichen Kontakt zu mir und der kleinen zu unterbinden und so gering wie möglich zu halten. Das fällt mir nicht einfach da sie wie meine eigene Tochter ist und ich in ihren Augen der Papa bin. Hat jemand Erfahrungen damit oder kennt sich jemand aus was jetzt auf uns zukommen würde? Danke im Voraus

Kinder, Wohnrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Familienrecht, Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, ausziehen, Jugendamt

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