Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

Moin Moin,

ich möchte einmal ein paar Meinungen einholen, ob es sich lohnt gegen einen Strafzettel vorzugehen, oder nicht.

Ich habe mein Auto in einer Straße geparkt in der es einen Abschnitt mit “Absolutem Halteverbot“ gibt und einen Abschnitt ohne. Ich parkte selbstverständlich nach diesem Halteverbot. Nun ist es so, dass ich einen Strafzettel bekommen habe, weil ich a.) „verbotswidrig auf dem Gehweg parke“ (§12 Abs 4, §49 StVO)

und b.) „an einer engen Straßenstelle“ parke.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Mir wird nicht ganz klar, wie einerseits bemängelt wird, dass ich mit meinem Fahrzeug den Gehweg blockiere, sprich bitte weiter auf der Straße parken soll. Im nächsten Tatvorwurf mir aber zur Last gelegt wird, dass die Straße allgemein zu eng ist um dort zu Parken.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten ( Ich meine gegen eine geringere „Strafe“ beschwere ich mich natürlich nicht, aber das würde die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen.)

Nun sind es ja nur 20€, aber wie gesagt ich fühle mich da ungerecht behandelt.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

MfG

Phillip

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Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, parken, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Hundehaftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht, auch nach 2x Widerspruch. Wer weiß Rat?

Durch Krankheit (Krankenhaus und Reha) betreute mein Sohn wochenlang meinen Hund. In dieser Zeit besuchte er einen Freund und blieb dort über Nacht, weil er sehr weit weg wohnt.

Leider zerkratzte mein Hund dort einen Schrank.

Nun zu meinem Problem: Ich schrieb der Hundehaftpflichtversicherung (bin schon viele Jahre dort), dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte und der Hund an diesem Tag einen Schrank zerkratzte. Vorher hatte ich bei der Versicherung angerufen und gefragt wie ich den Schaden melden solle. Dort sagte man mir ich solle nur den Geschädigten, wann es passiert ist und wie es passiert ist, schriftlich mitteilen.

Die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung ab, mit der Begründung, dass der Freund der Betreuuer und Hüter des Hundes gewesen wäre und es wäre dann sein eigener Schaden.

Ich legte direkt Widerspruch ein und schilderte für Sachlage noch einmal ganz genau, nämlich dass mein Sohn während meiner Krankheit der Betreuuer war und dass mein Hund dort mit meinem Sohn über Nacht untergebracht war, weil eine Heimreise zu weit war (Hin- und Zurück über 600km). Ich schrieb, dass es eine Vermutung seitens der Versicherung wäre, der Freund wäre der Betreuuer und dass ich nie geschrieben habe, er wäre es gewesen.

Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung erneut ab, mit dem Hinweis, ich habe erst nach der Ablehnung ergänzende Angaben gemacht und beruft sich auf die Eindeutigkeit meines ersten Schreibens. Meine ergänzenden Angaben würden nicht überzeugen.

Ich habe dann nochmals Widerspruch auf dieses Schreiben eingelegt und erklärte, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen und dass mein Sohn und nicht der Freund der Betreuuer war. Außerdem würde ich wohl kaum den Hund so weit weg für einen Tag unterbringen.

Leider kam nur wieder eine Ablehnung, mit der Begründung, dass nur das erste Schreiben zugrunde gelegt wird. Weiß jemand Rat? Ich habe schon 2x widersprochen und alles richtig gestellt, aber davon will die Versicherung nichts hören ( klar, sie will Geld sparen).

Gibt es noch eine Chance, dass der Schaden reguliert wird? Kennt sich jemand aus?

Tiere, Hund, Versicherung, Hundehaftpflicht, Tierhaltung, Haftpflichtschaden, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung, Widerspruch

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