Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

Liebe Community,

Dies ist nun meine dritte Frage, welche meine Nebenkostenabrechnung zum Thema hat. Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt. Wer sich vorab informieren will, was vorher so passiert ist, hier meine letzte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-in-der-nebenkostenabrechnung-zu-hoch?foundIn=user-profile-question-listing

Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, findet ihr unter diesem Link: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0 Ich fasse nun aber nochmal kurz die Erkenntnisse zusammen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden:

  1. Die eingekaufte Energie in Form von Erdgas betrug im vergangenen Jahr insgesamt 24657 kWh. Die Wärmezähler in den drei Mietparteien zählten aber laut Abrechnung nur 8541,2 kWh. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von 35%. Recherchen ergaben, dass selbst ältere Heizungen einen Wert von 65% erreichen sollten. Weshalb das nicht der Fall ist, kann drei Gründe haben: Es wurde falsch abgelesen, die Heizung ist in einem schlechten Zustand oder die Zähler sind nicht geeicht.
  2. Letzteres ist durchaus denkbar. Wärmezähler müssen alle 5 Jahre gewechselt werden. Dies ist diesen Sommer auch geschehen. Trotzdem hatte der alte Zähler über 50000 kWh (siehe Abrechnung) auf dem Buckel, und das allein für meine Wohnung. Bedenkt man, dass das gesamte Haus nur 8500 kWh in einem Jahr verbraucht hat, scheinen das weit mehr als 5 Jahre gewesen zu sein.
  3. Die Nebenkostenabrechnung weist die Miete eines WWZ aus, was eigentlich nur als Warmwasserzähler gedeutet werden kann. Allerdings wird die Warmwasseraufbereitung nicht getrennt erfasst. Das System ist aber auch so angelegt, dass der Wärmezähler auch die Energie, die für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird, mitzählt.
  4. Uns wird eine Zeit vom 01.12.15-30.04.16 abrechnet, obwohl unser Mietverhältnis auf dem Papier erst am 01.01.16 beginnt.

Die Summe der Ungereimtheiten hatten mich veranlasst, Widerspruch einzulegen. Ich habe mein Schreiben hier als Bild hochgeladen. Darin habe ich diese Dinge angesprochen. Desweiteren habe ich um eine technische Dokumentation gebeten. Ein User hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich diese anfordern kann und dass daraus hervorgeht, ob die Zähler ordnungsgemäß gewechselt wurden.

Nun habe ich heute die Antwort des Vermieters erhalten (siehe Bilder). Der reagiert schon fast beleidigt und schlägt zurück und wirft uns vor, schon vor dem Beginn des Mietvertrags eingezogen zu sein. Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen. Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen. Die Nutzung der Kellerräume war auch abgesprochen und er hat uns auch sein Abteil freundlicherweise überlassen. Ich finde, er weicht meinen Forderungen aus und versucht eher, mich einzuschüchtern.

Wie seht ihr das? Ich finde die Situation schwierig und bin gerade ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

SimmeGo

Bild zum Beitrag
Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Widerspruch
Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Widerspruch gegen den Bescheid der BG RCI Sinnvoll?

Hallo...

Ich wende mich an euch, in der Hoffnung jemand weiß einen guten Rat für mich bzw. uns. Um zu erklären muss ich etwas weiter ausholen, versuche es aber kurz zu fassen..

Mein Papa ist an Lungenkrebs erkrankt. Die Diagnose erfolgte 07/2015. Metastasen sind vorhanden in Nebenniere und Leber, es geht ihm ziemlich schlecht..

Er hatte Pleuraerguss, welcher durch die Chemo jetzt zwar zurück gegangen ist, aber jeder zeit wieder kommen kann.

Sein behandelnder Arzt im Krankenhaus hat uns nahe gelegt, da er Jahrelang mit Asbest gearbeitet hat, die BG Zu informieren und einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Das haben wir dann 08/2015 auch direkt getan, dann passierte erstmal eine Weile nichts.

Im Oktober kündigte sich dann eine Frau der BG an, die schon einmal den Papierkram einholen wollte, allerdings lag mein Vater zu diesem Zeitpunkt erneut in der Klinik, im Künstlichen Koma, wegen einer schweren, fast Tödlichen , Lungenentzündung.

Die Frau kam trotzdem und füllte alles, was meine Mama beantworten konnte, aus. Meine Mutter legte auch alle wichtigen Nachweise vor, die wir nach der ganzen Langen Zeit finden konnten.

Dann war wieder ewig ruhe bis jetzt. Jetzt kam der Bescheid mit der Ablehnung.

Sie Schreiben von etwas mehr als 20 Jahren, welche sie ihm anerkennen, mit asbest gearbeitet zu haben, erkennen ihm aber laut deren Berechnung nur 6,1 Faserjahre an. Wie ist das möglich? Er hat 20 Jahre lang, 8 Stunden am Tag mit Asbest gearbeitet und nur 6,1 Faserjahre?

Ich muss dazu sagen, dass sie auch keine Proben zur auswertung benutzen konnten, weil die Proben, die Entnommen wurden, zu klein dafür waren. Also wurde anhand von Röntgenaufnahmen und CT Bildern eine Aussage getroffen. Kann man das denn? Ist das nicht etwas Vage?

Ich weiß nicht, ob wir gegen den Bescheid Widerspruch einlegen sollen. Hat das denn überhaupt einen Sinn? 6,1 Faserjahre sind sehr weit entfernt von den 25 Faserjahren, welche als Anerkennungsmerkmal angegeben sind.

Ach vielleicht noch wichtig, 2009 wurde schon einmal verdacht auf Asbestose geäußert, welcher sich dann aber wohl nicht bestätigt hat..

Vielleicht hat ja jemand von euch einen Rat / eine Idee...

Danke fürs Lesen und eure Hilfe

LG

Asbest, Berufsgenossenschaft, Krebs, Widerspruch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Widerspruch