WEG: Fenstersanierung in Eigentumswohnung

Hallo, es geht um folgendes und zwar wurden in unserem Haus mit 10 Pateien (WEG) im laufe der Letzten 40 Jahre die Fenster ausgetauscht gegen neue, außer das große in meiner Wohnung (Einzigste Wohnung mit so einem Fenster) weil es ein eisiges Panoramafenster ist, wegen der Kosten streuben sich die anderen Eigentümer dies in angriff zu nehmen. Es wurde wohl mal beschlossen das Fenster solange wie möglich drin zu lassen.

Nur jetzt ist die Frage wie lange ist möglich lange?

Jetzt kommt es zu einer Renovierung der gesamten Wohnung und das Fenster ist gerade komplett frei also könnte ohne Schäden an meinem Sondereigentum getauscht werden.

Das Fenster wurde schon mehrfach neu abgedichtet, eine Scheibe ist nicht mehr gerade in der Fassung und hält anscheind nur noch an vollgeschmierten Silikon. Die Dichtungen sind alle sehr Porös und teilweise einfach mit silikon überschmiert. Das Kippen der Tür ist schwergängig und funktioniert nur nach mehrmaligen versuchen (Reperatur nicht mehr möglich da dies nicht mehr hergestellt wird) Nach freilegung des unteren teils ist sichtbar das unter den Fliesenkanten Wasser eingedrungen ist (Feucht und schwarzer schimmel am Fenster im Innenraum)

Was kann ich tun das der Austausch genehmgt wird wenn man sich weiter weigert? (bzw. hat der Verwalter direkt abgewunken das es nicht gemacht wird) Wäre ja damit einverstanden das man es wieder repariert nur wielange soll das jetzt wieder halten und wenn alles wieder mit Regips verbaut wird dann ist es wieder teurer denn früher oder später muss es wohl mal gemacht werden.

Würde mich über Tipps freuen!

Fenster, Austausch, Eigentumswohnung, Weg, Gemeinschaftseigentum
Hausverwaltung Veruntreuung? Staatsanwaltschaft einschalten?

Hallo, ein Eigentümer verpachtet seinen Anteil an einer Gewerbeimmobilie an einen Pächter. Nun gerät der Eigentümer in finanz. Schwierigkeiten, es erfolgt erstmal die Pfändung der Pacht durch seine finanzierende Bank. Die Bank als Gläubigerin weist den Pächter an, die Pacht nicht mehr dem Eigentümer auszuzahlen, sondern zuerst die Betriebskosten an die Hausverwaltung abzuführen und den Rest der Pacht soll er direkt an die Bank zahlen. Der Eigentümer verliert den Überblick über die Zahlungsflüsse. Wider erwarten erreicht der Eigentümer nach 2 Jahren die Aufhebung der Pfändung. Bei der anschließenden Nach-Überprüfung der monatlichen Kontoaufstellung der vergangenen Monate fällt dem Eigentümer auf, dass in einem Monat vom Pächter ein Betrag von 2000 EUR auf das Wohngeldkonto eingezahlt wurde. In einem Kontoauszug, der einen Monat nach der Einzahlung ausgestellt wurde, fehlt dieser Betrag und es wird wieder ein Sollsaldo von 2000 EUR ausgewiesen.

Es deutet daraufhin, dass die Hausverwaltung hier vorsätzlich diesen eingezahlten Betrag im nächsten Kontoauszug wieder rausgelöscht hat, da sie sich ziemlich sicher war, dass der Eigentümer ziemlich sicher zwangsversteigert wird. Die Mitarbeiter der Hausverwaltung verweigerten nach einigen Zusendungen dann auch plötzlich den monatlichen Ausdruck und Zusendung von Betriebskosten-Kontoauszügen (nur noch gegen hohes Entgelt).

Nun fordert die Hausverwaltung den Eigentümer mit Androhung eines Mahnbescheids auf, den offenen Sollsaldo zu begleichen. Der Eigentümer hat die Hausverwaltung bis jetzt noch nicht auf diese Sache angesprochen, da er (straf?)-rechtliche Schritte einleiten möchte. Er war bereits beim Anwalt, dieser hat ihm geraten den Mahnbescheid abzuwarten und dann Widerspruch einzulegen. Jedoch wünscht sich der Eigentümer eine radikalere Vorgehensweise gegenüber der Hausverwaltung, beispielsweise Einschaltung der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Geldern. Die Einzahlung der verschwundenen Summe kann er anhand von Abrechnungen seines Pächters nachweisen, der die Einzahlung bestätigen kann. Wäre eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei dieser veruntreuten Summe (2000 EUR) sinnvoll oder ist hier eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten?

Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Strafrecht, Weg

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