Hallo liebe Community,

ein Eigentümer aus einer Eigentümergemeinschaft verweigert seit Jahren den Austausch des Wasser- und Heizungszählers. Aus diesem Grund muss der Verbrauch Jahr für Jahr geschätzt werden, wodurch die Abrechnung natürlich durch die übrigen Eigentümer angefochten werden kann. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus ? Reicht es 3 Briefe ( natürlich mit zeitlichen Abstand ) unter Zeugen in den Briefkasten mit angemessener Frist zur "Mängelbeseitigung" einzuwerfen um sich bei weiterem rechtlichen Vorgehen abzusichern? - Aus der Sicht einer Hausverwaltung.

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten ;)