Im Jahr 2012 mussten wir als Eigentümer zweimal eine Sonderumlage zum Kauf von Heizöl leisten. Nun erhielten wir die Abrechnung für das Jahr 2012. Diese Sonderumlagen, die eigentlich zweckgebunden waren, wurden in der Abrechnung nicht berücksichtigt. Aus diesem Grunde habe ich nun kein Guthaben, sondern muss eine Nachzahlung leisten. Die Hausverwaltung sagt nun ganz lapidar, dass diese Sonderumlagen nicht ausgekehrt werden, sondern im Bestand der WEG verbleiben. Geht das rechtlich überhaupt?