Ich will von Zuhause weg / Nur Stress

Hallo,

ich bin 16 Jahre alt und lebe in NRW. Zurzeit gibt es viel Stress zuhause und ich möchte nicht mehr bei meinen Eltern leben. Ich war vor einiger Zeit schon beim Jugendamt und dann für 1 Woche im Heim danach allderdings wieder zurück nach einem Gespräch mit den Eltern. Mein Vater hat mich damals schon geschlagen und mir ständig Vorwürfe gemacht dann musste ich einfach weg und bin zum Jugendamt.

Vor etwa 2 Monaten habe ich auf einer Party mit Freunden aus der Grundschule einen j geraucht und kam dementsprechend mit Roten Augen nachhause. Mein Vater hats gemerkt und mir das Gesicht eingehauen 2 Blaue augen,Aufgeplatzte Lippe und Blaue Flecken im Gesicht. Dann hat mein Vater ein klärendes Gespräch gesucht ich habe einwenig eingelenkt aber sagte ihm das es irgendwann wieder passieren würde.

Heute kam ich um 23 Uhr nachhause und mein Vater hat mich des Diebstahls beschuldigt. Er meinte ich hätte ihm 50€ geklaut obwohl seine Geldböre nicht in meiner nähe war. Das war ihm egal und er hat mir wieder mit Schläge gedroht "Soll ich dir wieder wie letzes mal dein Gesicht einhauen ?" Hat mich herrunter gemacht was ich für ein Looser sei und meinte zu mir "Du bist doch eh überflüssig hier wenn du mein Geld klaust".

Es ist immer das selbe wenn etwas weg kommt oder irgendwas passiert bin ich immer Schuld und kriege alles ab sei es Schläge oder Beleidigungen.

Ich mag meinen Vater eigentlich garnicht wenn er Nachhause kommt will ich direkt weg einfach nur weg von ihm.

Mein Plan war jetzt heut um 8 Uhr Morgens abzuhauen zu einen Freund und meiner Schwester bescheid sagen das ich bei einem Freund bleibe und vorrübergehen da schlafe bis Montag. Am Montag gehe ich dann zum Jugendamt und lasse mich ins Heim schicken.

Was hält ihr davon ? Ein klärendes Gespräch zwischen Eltern und mir will ich nicht führen da es wieder passieren wird.

Lg

Stress, Jugendamt, Weg, zu Hause, will
Wärmemengenzähler zählt nicht - Abrechnungsänderung auf Wohnfläche

Guten Abend,

meine Bekannte wohnt in einen ZFH, aufgeteilt in WEG.

Anfang 2012 hat sie eine Fehlermeldung auf dem Wärmemengenzähler Ihres Miteigentümers entdeckt, der lt. Techniker kommt, wenn der Zähler nicht richtig zählt. Eine schriftliche Bestätigung über das Vorliegen der Fehlermeldung von dem Techniker hat sie erhalten.Da Sie bereits Unstimmigkeiten mit dem Miteigentümer hat und der ehler dann wieder verschwunden war, hat Sie Ihrem Miteigentümer den Fehler nicht gemeldet.

Erst Anfang 2013 hat sie den Fehler wiederentdeckt und dem Miteigentümer diesen Fehler zur Kenntnis gegeben und auch gezeigt. Dieser nahm es zur Kenntnis und meinte nur "Mein Zähler zählt ja trotzdem"

Nebenkostenabrechnung wurden bisher von keinem der beiden erstellt, sondern die Rechnungen nach Miteigentumsanteilen geteilt.

Nunmehr haben sich beide auf eine Hausverwaltung geeinigt, die auch die Abrechnungen der letzten Jahre machen soll.

Gemäß Heizkostenverordnung ist bei einem nicht korrekt zählenden Wärmemengenzähler und bei nicht vorliegenden alten Heizkostenabrechnungen die Abrechnung nach Wohnfläche zu berechnen.

Die Frage ist jetzt: Ab wann darf nach Wohnfläche abgerechnet werden? Ab Anfang 2012 als sie den Fehler entdeckt hat oder erst Anfang 2013 als sie diesen dem Miteigentümer mitgeteilt hat.

Dazu muss man sagen, dass der Verbrauch an Heizöl je erzeugter Wärmemengeneinheit von 170 l/WME auf nunmehr 290 l/WME gestiegen ist. Weiterhin verbraucht Ihr Miteigentümer bei ständiger Bewohnung mit 4 Personen angeblich weniger WME als Sie bei Nutzung als Ferienwohnung.

Weiterhin wurde bei Tausch der Zähler letzten Monat festgestellt, dass der Zähler des Miteigentümers nicht verplombt war und somit der Fühler herausgenommen werden kann. Auch wurde dem Miteigntümer bereits Strommanipulation nachgewiesen.

Vielen Dank

Heizkostenabrechnung, Weg, Wärmemengenzähler

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