Wir haben uns eine Eigentumswohnung im 2. OG gekauft, zur Wohnung EG (vermietet) gehört ein Sondernutzungsrecht für den Garten, der aber völlig verwahrlost und ungepflegt ist. Der dort stehende Geräteschuppen modert auch so vor sich hin. Überall wuchert Unkraut, und der Gartenanteil gleicht eher einem zugewuchertem Waldstück als einem nutzbaren Garten. Die Eigentümer der Wohnung unternehmen nichts dagegen, da ihr Mieter immer Pünktlich die Miete zahlt. In der Teilungserklärung sind etwaige Kosten die im Zusammenhang mit dem Garten stehen nicht aufgeführt und betreffen so die WEG. Kann man das Sondernutzungsrecht ändern oder aberkennen lassen? Die anderen Miteigentümer des Wohnhauses sehen das auch so. Vielen Dank für die Hilfe.