Sondernutzungsrecht an Garten: Wer muss zahlen?
Hallo alle zusammen. Ich habe folgende Situation:
Ich bin Wohnungseigentümer und lebe in einer WEG mit fünf Wohneinheiten.
Die Nachbarin im Erdgeschoss besitzt ein Sondernutzungsrecht für den hauseigenen Garten, kümmert sich aber seit fast 10 Jahren nicht um notwendige Arbeiten wie das Abschneiden von Ästen, usw. . Nun ist nach einem Sturm letzte Woche ein älterer Baum ziemlich geschädigt worden und ein großer Ast ist sogar in den Garten des Nachbarn gefallen. Meine Frage an Euch lautet: Muss die gesamte WEG für das Abschneiden von Ästen oder ggf. fällen des Baumes aufkommen oder nur die Nachbarin mit dem Sondernutzungsrecht, welche sich nicht rechtzeitig um die Pflege des Gartens gekümmert hat und den Baum nicht schon vorher gestutzt hat (der Baum sah vor dem Sturm auch nicht mehr schön aus und einige Äste waren schon am hängen) ?
Zur Frage, warum Wir die Nachbarin nicht aufgefordert haben sich um den Garten zu kümmern: Die Nachbarin lässt nicht mit sich reden, handelt eigenmächtig wie sie will und leider kann da der Verwalter auch nichts machen(sagt er).
Vielen Dank für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Ungujut17
4 Antworten
Na wenn in der Teilungserklärung steht, dass sie allein für die Kosten für den Garten aufkommen muss, dann muß sie die Kosten der Baumfällung auch selbst bezahlen. Wenn der Baum im Garten stand.
Wenn ich dad richtig verstee, gehört der Garten allen Wohnungseigentümern. Eine Eigentümerin hat aber ein Sondernutzungsrecht an dem Garten. Schäden, die von dem Gartengrundstück ausgehen, tragen alle Besitzer.
Es ist an der Zeit sich Klarheit zu verschaffen. Dazu müssen alle Eigentümer beschließen das erteilte Sondernutzungsrecht an die Miteigentümerin, welches einmal beschlossen wurde zurück zu ziehen. Gründe liegen doch hinreichend vor. Dann wird der Garten aber durch eine Firma gepflegt und erhalten, was Mehrkosten für alle Eigentümer bedeutet. Dennoch, so ist es ja auch kein Zustand. Kontinuierliche Gartenpflege verursacht planbare Kosten. Jetzt sind es aber außerplanmäßige Überraschungseffekte.
es gibt mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung. Dort können sollche Sachen angesprochen werden(vorher auf die Antragsliste setzen lassen) und auch darüber abgestimmt werden. Der Verwalter muß dann im Sinn der Eigentümer den Beschluß umsetzen.
Das ist mir klar und das ganze wird auch in der Eigentümerversammlung besprochen :)
Die Frage ist:
Wer hat den nun Recht? Ich und die anderen Eigentümer oder die Nachbarin mit dem Sondernutzungsrecht?
Zunächst Danke für die Antwort :)
Was wäre wenn in der Teilerklärung steht, dass sie allein für die Kosten für den Garten aufkommen muss? Ändert das was?