Hallo Ihr Lieben,

ich habe nach langer Suche nicht wirklich was sinnvolles gefunden, außer dass der Vermieter triftige Gründe schriftlich vorzubringen hat und so einen Termin vereinbaren muss um die Therme zu warten. Also bei uns wurde unsere Therme erst im Mai mit einem guten Ergebnis gewartet. Auf dem Aufkleber steht drauf, dass die nächste Wartung nun 2012 sein soll. Soweit so gut. Nun haben wir aber eine schriftliche Ankündigung erhalten, dass er diesen Monat diese erneut durchführen lassen will. Sehe ich das richtig, dass hier die Notwendigkeit nicht gegeben ist, die Wohnung zu betreten? Folgendes habe ich gefunden!

(Das AG Ibbenbüren, hat in seinem Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97 den Grundsatz recht treffend wie folgt formuliert: Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes zu.)

Meiner Meinung nach dürfte, da ja noch nicht 2012 ist, der Grund nicht hinreichend sein. Unser Vermieter besitztauch Zweitschlüssel zu Wohnungen, weswegen wir auch unser Schloss gewechselt haben. Er ist ein Kontrollfreak, meiner Meinung nach schon krankhaft. Weswegen wir auch des Öfteren aneinander geraten sind.

Ich hoffe auf schnelle Antworten.

Danke