Wohnungssuche: Darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen?

Hallo,

Es geht um folgendes: Nun ich bin seit einiger Zeit auf der Wohnungssuche. Das Problem ist, dass ich durch eine schwere psychische Erkrankung nicht arbeiten gehen kann und daher auf Sozialhilfe angewiesen bin. Dementsprechend würde ich vom Sozialamt auch die Wohnung in einer angemessenen Höhe finanziert bekommen. Nach langem Suchen, hatte ich nun endlich eine passende Wohnung gefunden. Es lief auch alles perfekt. Wir standen mit der Immobilien-Firma super in Kontakt, sie wussten von meiner Lage, mir gefiel die Wohnung, ich habe meine Selbstauskunft eingereicht und das Sozialamt hat die Wohnung zugesichert und am nächsten Tag wollte ich den Mietvertrag unterschreiben. An diesem Tag wurden wir plötzlich angerufen und es hieß man hätte doch schon jemand anderes gefunden... obwohl sogar schon die Bestätigung vom Sozialamt an die Immobilienfirma gefaxt wurde.

Nun meine eigentliche Frage: Die Wohnung ist immer noch ausgestellt. (okay erst 1 Tag her) Aber mal so rein spekulativ gedacht. Mal angenommen die Wohnung ist noch nach sagen wir 2 Wochen drin und man bekommt raus, dass die Wohnung doch noch zur Verfügung steht, kann man dann annehmen, dass es andere Gründe gibt wieso ich abgelehnt wurde und darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen bzw. einen falschen Grund angeben? (Rechtens gesehen/ moralisch finde ich das unter aller Sau...) Und kann man auf den wahren Grund bestehen?

LG

Wohnung, Recht, Vermieter, Diskriminierung, Wohnungssuche
Hallo, Wer muss für die Grundstücksabgrenzung zahlen und die Koniferenhecke bzw. gleichwertigen Ersatz (Sichtschutz) stellen? Mieter oder Vermieter?

Wir sind im Sommer letzten Jahres in eine DHH eingezogen - zur Miete. Die zur Straße hin ausgerichtete gepflasterte Terrasse ist mit Koniferen umpflanzt. Die Konifere auf der Ecke war bis auf ein kleines schwarzes, vergammeltes Etwas heruntergeschrumpelt. Lange sagte der Vermieter, das würden sie noch machen, aber als wir dann drin waren - Pustekuchen. Wir also zum Baumarkt, Erde und Konifere gekauft (150 Euro los). Vermieter sagt: Mietersache. So, nun ist der Winter vorbei und 4 von 7 Koniferen sind braun und gammeln, auch die von uns neu gepflanzte. Vermieter ist dazu nicht zu sprechen. Eine dreizeilige Mailantwort sagt nur: Mietersache. Ohne die Koniferen, die jetzt schon total durchlässig sind, weil gammelig, teilweise blätterlos und schmal, besteht keine Grundstücksabgrenzung zum Bürgersteig und zur seitlichen Zuwegung zu den Nachbarhäusern, d.h. jeder kann aufs Grundstück, ob Hund ob Mensch, geklaut wurde auch schon was, Hundehäufchen, etc.. Neue Koniferen pflanzen macht laut den Gärtnern des Vermieters, die einmal im Monat hier rumturnen für die Aussenanlagen keinen Sinn, weil es ein Pilz sein könnte, der sich durch die ganze Hecke zieht, wenn jetzt nichts geschieht. Als Laien sind wir natürlich überfordert, ein Gutachten würde mehrere 100 Euro kosten, haben wir auch schon erfragt. Nun könnte man die Koniferen natürlich wegnehmen und Pallisaden hinstellen, aber: Wir müssten alles zahlen, auch den Gärtner, der überhaupt mal die Koniferen da rausbuddelt und: es wäre ja eine große Veränderung der Mietsache, die wir u.E.n. nicht zu zahlen und vorzunehmen haben, weil es sich um die Aussenabgrenzung des Grundstücks handelt. Kennt sich damit jemand aus, hatte Ähnliches mit seinem Vermieter zu klären, oder weiß, wie da die Rechtslage ist? Auch Botaniker sind willkommen mit Infos und Tipps, was man da vielleicht noch retten kann. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben, jeder kann aufs Grundstück! Danke in jedem Fall für Info und Rat.

Garten, Vermieter, Rechte
Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Meine Partnerin wohnt seit Februar in einer Mietswohnung. Die Vermieter wohnen direkt gegenüber. Meine Partnerin und ich wohnen ca. 45 km auseinander. Sie hat einen Job im Schichtdienst, weshalb es ihr nicht so oft möglich ist, zu mir zu kommen. Daher halte ich mich ca. 4-5 Tage die Woche bei ihr auf. Mein Aufenthalt findet nicht an konkreten Tagen statt, sondern je nachdem, wie es eben so passt. Ansonsten bin ich auch mal einige Tage mehr bei mir oder wir sind beide bei mir. Anschließend halten wir uns wieder einige Tage bei ihr auf. Wie man das eben so macht als Paar.

Jetzt haben ihre Vermieter sie gestern darauf angesprochen, "wer denn dieser Besuch immer sei". Sie wollten dabei wissen wie ich heiße, wer ich bin und wo ich wohne. Außerdem behaupteten sie, ich würde bei meiner Partnerin fest wohnen und das würde sich auf die Betriebskosten auswirken. Meine Partnerin teilte ihnen mit, dass ich nicht dort wohne, was sie allerdings nicht glaubten. Es kam einem vor, als würden sie protokollieren, wann ich ein und aus gehe, da sie auch am Abend vor dem Gespräch penetrant anschellten, als ich alleine bei ihr zu Hause war (sie kam erst zwei Stunden später nach Hause). Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet, da ich wie gesagt allein war und es bereits 19 Uhr war.

Außerdem beschwerten die Vermieter sich, dass meine Freundin mir einen Wohnungsschlüssel übergeben hat, sodass ich mich teilweise auch alleine in ihrer Wohnung aufhalte, wenn sie z.B. Nachtdienst hat, oder nach dem Spätdienst erst Abends nach Hause kommt.

Auf die Frage meiner Freundin, was die Vermieter jetzt vorschlagen, antworteten diese, dass ich entweder bei ihr offiziell einziehen soll, oder die Besuche müssten ab jetzt ausbleiben.

Meine Fragen:

  • Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?
  • Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?
  • Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?
  • Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.
  • Zählt meine Nutzung ihrer Wohnung bereits als "Gebrauchsüberlassung an Dritte" ?

Ich habe weder Möbel von mir in ihrer Wohnung noch sonst irgendwas. Immer wenn ich komme, bringe ich lediglich meine Studienunterlagen mit, um bei ihr zu lernen und eine Sporttasche mit Kleidung für die Tage, bei denen ich bei ihr bin.

  • Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!

MfG

Allgemeinwissen, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, Jura

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