Folgendes steht bei mir im Mietvertrag… Das unbefristete Mietverhältnis beginnt nach Fertigstellung und demnach voraussichtlich am 15.8.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 31.7.2020.
Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sobald ihm kein Verschulden trifft.
Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen des Paragraphen 573 C BGB sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in Paragraph 573 ff. BGB gekündigt werden
Vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Jetzt ist es so, dass ich mir eine Eigentumswohnung in den nächsten Wochen zulegen werde, so dass ich gerne aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen kann. Ist dieses möglich? Eventuell mit Bereitstellung eines Nachmieters?